Beim Kauf eines Autos haben Käufer grundsätzlich Anspruch auf Gewährleistung. Diese bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer ein mängelfreies Produkt zu übergeben. Die Gewährleistungspflicht gilt für Neu- und Gebrauchtwagen gleichermaßen.
Im Falle eines Mangels am Fahrzeug hat der Käufer das Recht auf Nacherfüllung; das bedeutet, dass der Verkäufer den Mangel beseitigen oder ein mangelfreies Ersatzfahrzeug liefern muss. Wenn der Verkäufer diesen Anspruch nicht erfüllt, hat der Käufer das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder im Extremfall auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Darüber hinaus können weitere Ansprüche wie Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn dem Käufer durch den Mangel am Fahrzeug ein Schaden entstanden ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 2 Jahre ab Übergabe des Fahrzeuges. Für gebrauchte Fahrzeuge kann diese Frist allerdings auf 1 Jahr verkürzt werden. Hier gilt es, die konkreten gesetzlichen Regelungen zu beachten.
Es ist wichtig zu betonen, dass bei Vorliegen eines Mangels am Fahrzeug der Käufer unverzüglich den Verkäufer darüber informieren muss. Wenn der Käufer den Mangel kennt und trotzdem das Fahrzeug kauft, kann er sich später nicht auf diesen Mangel berufen. Daher ist es ratsam, das Fahrzeug vor dem Kauf sorgfältig zu inspizieren und gegebenenfalls eine Probefahrt zu machen.
Diese Rechte gelten für Leasingkunden gleichermaßen, da die Bank diese Rechte an den Kunden abgetreten hat.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche helfen, indem ich den Sachverhalt prüfe, die Ansprüche durchsetze und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleite. Insbesondere bei komplizierten Mängeln, bei denen es beispielsweise um technische Details geht, bin ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht eine wertvolle Unterstützung, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus kann ich als Fachanwalt für Verkehrsrecht Ihnen auch dabei helfen, die Beweislast für den Mangel zu erbringen. Denn oft ist es schwierig, nachzuweisen, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Als erfahrener Anwalt kenne ich die geltenden Beweisregeln und kann dem Käufer helfen, die nötigen Beweise zu sammeln und vorzulegen.
Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit dem Kauf eines Autos sind sehr komplex. Als erfahrener Fachanwalt kann ich Ihnen jedoch helfen, ihre Rechte durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden zu erhalten oder den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Erfahrung von mehr als 1.000 Fällen stehe ich Ihnen kompetent an Ihrer Seite, zeige Lösungen auf und setze diese durch. Kontaktieren Sie mich jederzeit.