Anwalt für Fahrerlaubnisrecht

Es droht Ihnen der Entzug Ihrer Fahrerlaubnis?
Sie benötigen jedoch Ihren Führerschein beruflich sowie privat?

Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert im Fahrerlaubnisrecht.

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Wenn Sie rechtliche Hilfe im Verkehrsrecht, insbesondere im Fahrerlaubnisrecht benötigen, verlieren Sie keine Zeit. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert bei Ihrem Problem und vertreten Ihre Interessen und Rechte.


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Der Führerschein ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens vieler Menschen und berechtigt zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Der Erwerb bzw. der Besitz eines Führerscheins ist jedoch mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden. Wenn es zu Problemen mit Ihrem Führerschein kommt, helfen wir Ihnen.

Zunächst einmal können wir bei der Beantragung oder dem Entzug eines Führerscheins behilflich sein. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheins erfüllt sind oder ob ein Entzug rechtlich gerechtfertigt ist. Falls ein Entzug droht, kann ich Ihnen als Rechtsanwalt und Strafverteidiger bei der Verteidigung gegenüber den zuständigen Behörden helfen.

Ein weiterer Bereich, in dem ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen kann, sind Verkehrsdelikte. Wenn ein Verkehrsverstoß begangen wird, kann dies zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg und sogar zum Entzug des Führerscheins führen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ich die rechtliche Situation prüfen und dabei helfen, Strafen zu vermeiden oder jedenfalls das Strafmaß zu reduzieren.

 

Ich begleite Sie unter anderem bei der rechtlichen Aufarbeitung folgender Themen:

  • Verteidigung gegen den Vorwurf eines Straftatbestandes aus dem Bereich des Verkehrsstrafrechts, u. a. wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (sog. Unfallflucht/Fahrerflucht), Fahren unter Alkoholeinfluss (Alkoholfahrt/Trunkenheitsfahrt) bzw. Fahren unter Einfluss berauschender Mittel (Drogenfahrt/Rauschfahrt), Fahren ohne Fahrerlaubnis, Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer, fahrlässige Körperverletzung des Unfallgegners.

 

  • Fahrerlaubnisangelegenheiten, z. B. drohender Führerscheinentzug wegen vollem Punktekonto in Flensburg oder wegen unterstellter Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges aufgrund (wiederholtem) Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsums, Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis, Notwendigkeit einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU oder auch sog. „Idiotentest“).

 

  • Verkehrsordnungswidrigkeiten (OWi´s), z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung (zu schnell), Abstandsverstoß (zu nah), Rotlichtverstoß (Ampelverstoß/bei Rot über die Ampel), Handy/Mobiltelefon/Smartphone am Steuer mit den möglichen Folgen wie beispielsweise Bußgeld, Punkt(e) in Flensburg, Fahrverbot, Fahrerlaubnisentzug/Führerscheinentzug.

Wenn Sie also einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder auch einen Anhörungsbogen erhalten haben, der ein Fahrverbot oder eine Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis vorsieht, wenden Sie sich schnell an uns. Denn Sie haben nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

Wie ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfe

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger bin ich der Spezialist, wenn es zu Problemen rund um den Führerschein kommt. Ob es um den Erwerb oder Entzug des Führerscheins geht oder um Fragen im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten – ich helfe Ihnen, erkläre die rechtliche Situation und setze Ihre  Interessen durch.