Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten sind in der Regel Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften und können mit Sanktionen wie Geldbußen oder Fahrverboten bestraft werden.
Eine Ordnungswidrigkeit bezieht sich auf eine geringere Verletzung des Gesetzes und wird in der Regel mit einer Geldbuße geahndet. Ein Bußgeld hingegen bezieht sich auf Verstöße im Straßenverkehr und kann mit einem Fahrverbot oder dem Entzug des Führerscheins verbunden sein.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger kann ich Ihnen in folgenden Situationen helfen
- Rechtsberatung: Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder mit einer Geldbuße konfrontiert werden, biete ich Ihnen eine professionelle Beratung, erkläre Ihre Rechte und Optionen und entwickle eine Verteidigungsstrategie.
- Vertretung vor Gericht: Wenn der Fall vor Gericht geht, vertrete ich Ihre Interessen und übernehme Ihre Verteidigung vor Gericht. Dies ist insbesondere in Fällen von Bußgeldern und Strafen von entscheidender Bedeutung.
- Einspruch gegen den Bescheid: Wenn Sie mit einer Geldbuße oder einem Bußgeldbescheid konfrontiert werden, lege ich Einspruch gegen den Bescheid ein und begründe diesen im Einzelfall, sodass es erst gar nicht zu einem Gerichtstermin kommt und das Verfahren eingestellt wird.
- Schutz von Rechten: Als Fachanwalt für Verkehrsrecht schütze ich Ihre Rechte, wenn Sie das Gefühl haben, dass sie durch eine Strafe oder eine Buße verletzt wurden.
- Verhandlungen mit Behörden: Wenn Sie in Verhandlungen mit Behörden stehen, kann ich Sie unterstützen, um Ihre Interessen zu wahren und sicherzustellen, damit Sie fair behandelt werden.
Wie ich Ihnen als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfe:
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger bin ich der Spezialist, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben – ich helfe Ihnen, erkläre die rechtliche Situation und setze Ihre Interessen durch.
Als Kanzlei, die sich auf Strafrecht spezialisiert hat, sollten sie daher um etwaige Konsequenzen zu vermeiden frühzeitig mit mir Kontakt aufnehmen.