Anwalt für Verkehrsstrafrecht
Sie sollen eine Straftat im Straßenverkehr begangen haben? Ihnen wird Alkohol / Drogen am Steuer, Fahrerflucht oder eine fahrlässige Körperverletzung nach einem Autounfall vorgeworfen?
Verkehrsstraftaten sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Mitunter drohen drastische Geld- und sogar Haftstrafen. Nebenbei ist mit empfindlichen Konsequenzen wie dem Verlust des Führerscheins zu rechnen.
Als Beschuldigter sollten Sie einen im Verkehrsstrafrecht versierten Anwalt einschalten – wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung!
Erste Hilfe im Verkehrsstrafrecht
- Ruhe bewahren und Aussage verweigern!
- Sofort Strafverteidiger kontaktieren!
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Nikias Roth aus Mülheim an der Ruhr
Ich bin Nikias Roth und Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht aus Mülheim an der Ruhr. Durch meine Kernkompetenzen als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger helfe ich Ihnen schnell und kompetent bei allen vorgeworfenen Straftaten im Straßenverkehr.
Dabei trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete bundesweit Mandanten bei sämtlichen Verkehrsstraftaten.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts!“ Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mit Ihrem Problem nicht allein, sondern setze mich konsequent für Sie ein.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ablauf unserer Verteidigung bei Verkehrsstraftaten
Wir sind für Sie da
Oder nutzen Sie unseren Rückrufservice.
Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück!
Zufriedene Mandanten unserer Kanzlei
Erfahren & kompetent im Strafrecht / Verkehrsrecht
Strafverteidigung bei Verkehrsdelikten
Jedes Jahr werden im deutschen Straßenverkehr rund 25.000 Verkehrsstraftaten und knapp 4 Millionen Ordnungswidrigkeiten begangen. Während Ordnungswidrigkeiten wie etwa Geschwindigkeitsverstöße ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zur Folge haben können, drohen bei Verkehrsdelikten mitunter harte Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Häufig bleibt es bei Straftaten im Straßenverkehr auch nicht beim Strafbefehl, sondern es kommt zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht. Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, benötigen Sie eine erfahrene und kompetente Strafverteidigung, die Ihre Rechte wahrt und sich für Sie einsetzt.
Typische und häufig vorkommende Verkehrsstraftaten sind unter anderem Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Ganz gleich, welches Delikt Ihnen vorgeworfen wird: Wir stehen auf Ihrer Seite und verteidigen Sie gegen die Anschuldigungen.
Beschuldigt einer Verkehrsstraftat:
Wann einen Anwalt einschalten?
Häufig erfahren Beschuldigte durch eine Vorladung der Polizei oder einen Anhörungsbogen von dem Ermittlungsverfahren gegen sie. Dann ist auch der richtige Zeitpunkt, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Warten Sie nicht bis zur Anklage und unternehmen Sie auch keine voreiligen Schritte. Eine möglichst frühe Strafverteidigung ohne vorherige Aussage ist immer die effektivste Strafverteidigung.
Unser Kanzleistandort befindet sich in Mülheim an der Ruhr. Von dort aus beraten und vertreten wir Mandanten bei allen Verkehrsdelikten bundesweit. Ziel unserer Verteidigung ist dabei stets die Einstellung des Strafverfahrens und die Vermeidung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Sollte dies durch eine eindeutige Beweislage und die schwere des Delikts nicht möglich sein, treten wir verhandlungssicher auch vor Gericht für Sie ein.
Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihr Problem – nutzen Sie dafür unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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Welche Verkehrsdelikte werden vom Verkehrsstrafrecht umfasst?
Unter den Begriff des Verkehrsstrafrechts fallen alle Delikte, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen werden. Relevante Verkehrsdelikte sind im Strafgesetzbuch (StGB), im Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) und im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Häufige Straftaten im Straßenverkehr sind:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, bekannt als Unfallflucht oder Fahrerflucht (§ 142 StGB)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Teilnahme oder Veranstaltung verbotener Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
Trunkenheit im Verkehr / Alkohol oder Drogen am Steuer (§ 316 StGB)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr (§ 229 StGB)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr (§ 222 StGB)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Behinderung von hilfeleistenden Personen (§ 323c II StGB)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Beleidigung im Straßenverkehr (§ 185 StGB)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (1 PflVG)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Anwaltskanzlei für Verkehrsstrafrecht
So helfen wir Ihnen als Beschuldigten
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter, eine Anklage oder einen Strafbefehl aufgrund einer Verkehrsstraftat erhalten? Oder Sie möchten gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?
Als erfahrene Anwälte für Strafrecht und Verkehrsrecht stehen wir an Ihrer Seite. Nehmen Sie am besten sofort Kontakt zu uns auf, wenn Sie von dem Strafverfahren gegen Sie erfahren. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt.
Zu Beginn erhalten Sie von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Sie wissen also von Beginn an, was auf Sie zukommt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Anschließend werden wir die aktuelle Situation analysieren, sämtliche Akten prüfen und Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden schützen.
Liegen alle Beweise gegen Sie auf dem Tisch, erarbeiten wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, mit welcher wir die Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine Strafe im unteren Strafmaß erreichen wollen. Zusätzlich beachten wir Nebenfolgen wie etwa den Verlust des Führerscheins und werden alles versuchen, diese abzuwenden.
Wir sind für Sie da
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Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht
Was kostet ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht?
Das Honorar des Anwalts, also sämtliche Anwaltskosten, richten sich bei Strafsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). So bestimmen gerade der Umfang und der Aufwand die tatsächlich anfallenden Anwaltskosten bei Verkehrsdelikten.
Wenn Sie wissen möchten, was eine Strafverteidigung in Ihrem speziellen Fall kostet, nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Gerne besprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten und geben Ihnen auch eine transparente Einschätzung der konkreten Kosten.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten bei Verkehrsdelikten?
Was eine Rechtsschutzversicherung im Konkreten übernimmt, kann im jeweiligen Vertrag mitsamt den Geschäftsbedingungen nachgelesen werden. Gerne können wir das für Sie abklären.
Bei verkehrsrechtlichen Vergehen übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Werden Sie als Versicherungsnehmer jedoch wegen eines vorsätzlichen Verkehrsdelikts verurteilt, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend. Das bedeutet, dass Sie als Versicherer die übernommenen Kosten zurückzahlen müssen.
Welche Strafen drohen bei Straftaten im Straßenverkehr?
Bei einer Verurteilung ist mit empfindlichen Geldstrafen sowie Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder Führerscheinentzug zu rechnen. Auch die Anordnung eines MPU-Gutachtens (Medizinisch-psychologische Untersuchung) ist möglich. Bei Wiederholungstätern oder bei Delikten wie Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr können auch Freiheitsstrafen verhängt werden, die nicht immer zur Bewährung ausgesetzt werden.
Das jeweilige Delikt bestimmt dabei das Strafmaß. Die tatsächliche Strafe hängt an vielen Faktoren und muss individuell betrachtet werden.
Wie sollte ich mich als Beschuldigter einer Verkehrsstraftat verhalten?
Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren und keine unüberlegten Schritte unternehmen. Eine Aussage bei der Polizei oder das Ausfüllen eines Anhörungsbogens sollten Sie unterlassen. Hierbei machen Sie das Problem eher größer als kleiner. Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust, sondern kontaktieren Sie lieber einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht. Dieser wird sämtliche Einzelheiten mit Ihnen besprechen und Sie gegen die Vorwürfe verteidigen.
Ersttäter: Ist eine Verfahrenseinstellung möglich?
Selbst wenn Ihre Schuld bewiesen ist, kann unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens ohne Hauptverhandlung erreicht werden. Hierbei ist auch eine Einstellung gegen Auflagen möglich. Eine erfahrene Strafverteidigung kann dies bereits durch schriftliche Anträge erreichen. Die Chance, eine solche Verfahrenseinstellung zu erreichen, ist selbstverständlich bei Ersttätern weitaus größer als bei vorbelasteten, gerade einschlägig vorbelastete Personen.