Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gibt den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden, sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die gesetzliche Grundlage zur Verhängung von Maßregelungen. Ordnungswidrigkeiten werden meist mit Bußgeldern geahndet, die durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können. Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung erfolgt neben dem Bußgeld jedoch auch die Anordnung eines Fahrverbots von bis zu drei Monaten.
Die im Verkehrsrecht hochspezialisierte Kanzlei Kröber & Roth Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB vertritt bundesweit Autofahrer, die folgende Verstöße begangen haben sollen:
- Überschreitung des Tempolimits
- Rotlichtverstoß
- Abstandsverstoß
- Fahren ohne Führerschein
- Alkohol am Steuer
- Unfallflucht
- Handy am Steuer
- Keine Rettungsgasse gebildet
Wird ein Bußgeldbescheid erlassen, so kann gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung geschehen. Die Verwaltungsbehörde prüft dann, ob sie den Bußgeldbescheid aufrechterhält oder zurücknimmt. Nimmt sie ihn nicht zurück, so wird die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die ggfs. nach weiteren Ermittlungen entweder das Verfahren einstellt oder die Akten dem zuständigen Richter beim Amtsgericht zur weiteren Entscheidung vorlegt. Meistens kommt es dann beim Amtsgericht zu einer mündlichen Verhandlung und soweit erforderlich, werden Zeugen gehört und/oder Sachverständigengutachten eingeholt.
Wird weder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, noch das Bußgeld bezahlt, können die Behörden die Durchsetzung des Bußgelds im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens durch Vollziehungsbeamte erzwingen.
Da es Ziel ist, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, empfehlen wir, uns bereits vor dem Ausfüllen des Anhörungsbogens zu kontaktieren. Nach Prüfung der Erfolgsaussichten erfragen wir die Kostenzusage Ihrer Rechtsschutzversicherung, beantragen Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte, führen die Korrespondenz mit Polizei bzw. Bußgeldstelle sowie Staatsanwaltschaft und Gericht, vertreten Sie in der Hauptverhandlung und bewahren Sie davor, sich selbst mehr als nötig zu belasten.