Folgende Mängel treten besonders häufig an Elektroautos auf:
- Reichweite entspricht nicht den Werks- bzw. Prospektangaben
- Ladezeit entspricht nicht den Werks- bzw. Prospektangaben
Fehlende Reichweite von Elektroautos:
Die Reichweite von Elektroautos ist heutzutage verglichen mit normalen Autos noch relativ gering. Aus unserer Erfahrung kommt es daher E-Auto Fahrern besonders auf die vom Hersteller versprochene Reichweite an. In der täglichen Nutzung wird dann festgestellt, dass die angegebene Reihweite zu keinem Zeitpunkt eingehalten wird. Damit liegt – entsprechend dem Fall eines zu hohen Kraftstoffverbrauchs bei Verbrennern – ein Sachmangel vor, der Gewährleistungsrechte auslöst.
Diese sind:
- Minderung der Leasingrate oder des Kaufpreises
- kostenlose Reparatur (Nachbesserung)
- Schadensersatz
- Rückgabe des Autos im Rahmen der Rückabwicklung
Ladezeit von Elektroautos dauert zu lang:
Ein weiterer Mangel, der häufig auftritt, besteht in einer zu langen Ladedauer. Auch hier hat der Hersteller eine Leistung zugesichert, die dann nicht eingehalten wird.
Hält das Elektroauto auch diesbezüglich nicht die Herstellerangaben ein, liegt ebenfalls ein Sachmangel vor, sodass Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können.
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