Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht
Ihnen wird Betrug, Untreue oder ein anderes Vermögensdelikt aus dem Wirtschaftsstrafrecht vorgeworfen?
Betrugsdelikte und Wirtschaftsstraftaten werden in Deutschland sehr hart geahndet. Langjährige Haftstrafen sind eher die Regel wie die Ausnahme. Als Beschuldigter sollten Sie somit schnellstmöglich einen erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht an Ihre Seite holen.
Als Kanzlei für Strafrecht in Mülheim an der Ruhr stehen wir Ihnen zur Seite – bundesweit.
Erste Hilfe bei Wirtschaftsstraftaten
- Ruhe bewahren und Aussage verweigern!
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Nikias Roth aus Mülheim an der Ruhr
Ich bin Nikias Roth und Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht aus Mülheim an der Ruhr. Als Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich bundesweit Mandanten bei allen Betrugsdelikten, Steuerdelikten oder Insolvenzstraftaten.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts“! Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mir Ihrem Problem nicht allein, sondern setze mich konsequent für Sie ein.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ablauf unserer Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht
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Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück!
Zufriedene Mandanten unserer Kanzlei
Ihre Strafverteidigung:
Bei Betrugsdelikten und anderen Wirtschaftsstraftaten
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst zahlreiche Delikte im Bereich der Wirtschaft und des Geschäftslebens. Typische Straftaten in diesem Bereich sind etwa Betrugsdelikte wie Untreue oder auch Steuerhinterziehung. Dieses weite und komplexe Feld erfordert von einer effektiven Strafverteidigung neben dem juristischen Know-how und ein Wissen zur aktuellen Rechtsprechung vor allem auch eine einschlägige Erfahrung.
Als erfahrene Kanzlei für Strafrecht, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht, bringen wir diese Anforderungen mit und garantieren unseren Mandanten eine kompetente, pragmatische und leidenschaftliche Verteidigung.
Hohe Geld- und Freiheitsstrafen bei Wirtschaftsdelikten
Für „Delikte gegen das Vermögen“ drohen hohe Geldstrafen und bisweilen empfindliche Freiheitsstrafen. Häufig wird zudem die Staatsanwaltschaft das Merkmal der „Gewerbsmäßigkeit“ annehmen. Dies führt zu einer Straferhöhung. Bei einem „gewerbsmäßigen Betrug“ ist zum Beispiel eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten angedroht.
Neben einer strafrechtlichen Sanktion droht in jedem Fall die „Einziehung von Taterträgen“. Damit wird direkt im Strafurteil ausgesprochen, welcher Schadensersatz zu leisten ist.
Beschuldigt einer Wirtschaftsstraftat:
Wann einen Anwalt einschalten?
Eine effektive Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren, also vor der Anklageerhebung ein. Sollten Sie etwa durch eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Hausdurchsuchung von einem Strafverfahren gegen Sie erfahren, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie unbedingt sofort einen erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht.
Wir bieten Ihnen eine effektive Strafverteidigung und vertreten Ihre Rechte und Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden. Ziel ist dabei stets die Einstellung des Verfahrens oder – bei bedrückender Beweislage – eine möglichst milde Strafe.
Von unserem Kanzleistandort in Mühlheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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Welche Straftaten gehören zum Wirtschaftsstrafrecht?
Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein weites Feld. Beginnend von Betrugsdelikten gehören ebenso Korruptionsvorwürfe, Geldwäsche oder auch Steuerstraftaten dazu. Es ist somit ein Mix aus Delikten aus dem Strafgesetzbuch (StGB), der Insolvenzordnung (InsO), dem Markengesetz (MarkenG) sowie der Abgabenordnung (AO).
Typische Wirtschaftsstraftaten sind:
Betrug (§ 263 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Computerbetrug (§ 263a StGB)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Untreue (§ 266 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Unterschlagung (§ 246 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Bestechung (§ 334 StGB)
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Geldwäsche (§ 261 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Raub (§ 249 StGB)
Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren
Erpressung (§ 253 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)
Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren
Hehlerei (§ 259 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Vortäuschen eines Versicherungsfalls (§ 263 Absatz 3 Nr. 5 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Bankrott (§ 283 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Markenrechtsverletzungen (§ 143 MarkenG)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Anwaltskanzlei für Wirtschaftsstrafrecht:
So helfen wir Ihnen als Beschuldigten
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter, eine Anklage oder einen Strafbefehl aufgrund eines Wirtschaftsdelikts erhalten? Oder Sie möchten gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?
Dann sollten Sie nicht zu lange mit der Beauftragung eines Strafverteidigers warten. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt. Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein, beantragen und prüfen die Akte und erarbeiten für Sie eine zielorientierte Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie stets eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.
Rechtsanwalt Nikias Roth steht Ihnen als Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht von der ersten Minute an zur Seite und verteidigt Sie mit viel Engagement und Kompetenz gegen alle Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft.
Mögliche Verteidigungsstrategien bei Wirtschaftsstraftaten
Eine effektive Verteidigungsstrategie ist immer individuell auf den jeweiligen Fall angepasst. Dabei muss der Umstand der Tat sowie die Beweislage betrachtet werden. Häufig angewandte Verteidigungsstrategien im Wirtschaftsstrafrecht sind:
Beweisanfechtung
Um die Unschuldsvermutung zu festigen, können entlastende Beweise eingebracht werden oder bei Zeugenbefragungen Widersprüche und Ungenauigkeiten aufgedeckt werden. Auch die Zuverlässigkeit und Herkunft von Beweisen können durch die Strafverteidigung angegriffen werden.
Mangelnde Absicht
Eine weitere Verteidigungsstrategie ist die Behauptung, dass der Beschuldigte keine kriminellen Absichten hegte (z. B. keine böswillige Absicht oder unwissentliche Handlung).
Rechtfertigung der Tat
Unter Umständen kann es auch zielführend sein, die Tat durch Argumente zu rechtfertigen. So etwa, wenn aus legitimen Gründen gehandelt wurde, um sich selbst oder andere zu schützen oder um einen größeren Schaden zu verhindern.
Kooperation und Wiedergutmachung
Wenn die Schuld zweifellos von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden kann, sollte die Verteidigungsstrategie auf eine möglichst milde Strafe bauen. Ein Schuldeingeständnis und die Bereitschaft, den entstandenen Schaden zu begleichen, kann sich dabei sehr positiv auswirken.
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Häufige Fragen im Wirtschaftsstrafrecht
Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung eines Anwalts für Wirtschaftsstrafrecht?
Das Honorar eines Anwalts, also sämtliche Anwaltskosten, richten sich bei Strafsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). So bestimmen gerade der Umfang und der Aufwand die tatsächlich anfallenden Anwaltskosten – auch bei Wirtschaftsstraftaten.
Wenn Sie erfahren möchten, was eine Strafverteidigung in Ihrem speziellen Fall kostet, nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Gerne besprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten und geben Ihnen auch eine transparente Einschätzung der Kosten für Ihre Verteidigung.
Welche Strafen drohen bei Wirtschaftsstraftaten?
Die tatsächliche Strafe richtet sich nach der Tathandlung, dem Tathergang sowie dem Täter selbst. Im Wirtschaftsstrafrecht muss man jedoch mit drastischen Geldstrafen oder gar langjährigen Haftstrafen rechnen, die unter Umständen auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Zudem muss man mit der „Einziehung von Taterträgen“ rechnen. Eine Pfändung sämtlicher Konten oder die Beschlagnahme von Bargeld sind hierbei nicht selten.
Wie sollte ich mich als Beschuldigter eines Wirtschaftsdelikts verhalten?
Machen Sie unter keinen Umständen Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Sie haben ein umfängliches Aussageverweigerungsrecht, dieses sollten Sie nutzen!
Kontaktieren Sie bereits im Ermittlungsverfahren, also dann, wenn Sie von den Anschuldigungen gegen Sie erfahren, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht, der auch eine Expertise im Wirtschaftsstrafrecht vorweisen kann. So werden Sie ideal verteidigt, damit größere Probleme bestmöglich abgewehrt werden können.