Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Ihnen wird Betrug, Untreue oder ein anderes Vermögensdelikt aus dem Wirtschaftsstrafrecht vorgeworfen?

Betrugsdelikte und Wirtschaftsstraftaten werden in Deutschland sehr hart geahndet. Langjährige Haftstrafen sind eher die Regel wie die Ausnahme. Als Beschuldigter sollten Sie somit schnellstmöglich einen erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht an Ihre Seite holen.

Als Kanzlei für Strafrecht in Mülheim an der Ruhr stehen wir Ihnen zur Seite – bundesweit.

Check Anwalt Jahrelange Erfahrung bei Wirtschaftsstraftaten

Check Anwalt Zielführende Verteidigungsstrategie

Check Anwalt Top bewertet Top bewertet von Mandanten - Fünf Sterne von Mandanten

Erste Hilfe bei Wirtschaftsstraftaten

  1. Ruhe bewahren und Aussage verweigern!

  2. Sofort Strafverteidiger kontaktieren!

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Nikias Roth aus Mülheim an der Ruhr
Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Ich bin Nikias Roth und Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht aus Mülheim an der Ruhr. Als Rechtsanwalt für Strafrecht vertrete ich bundesweit Mandanten bei allen Betrugsdelikten, Steuerdelikten oder Insolvenzstraftaten.

„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts“! Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mir Ihrem Problem nicht allein, sondern setze mich konsequent für Sie ein.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Rechtsanwalt Nikias Roth

Ablauf unserer Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

Erstkontakt
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir bieten Ihnen im Wirtschaftsstrafrecht eine kostenlose Ersteinschätzung und nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Problem.
Beauftragung
Transparent klären wir Sie im Erstgespräch über die Möglichkeiten der Verteidigung und sämtliche damit verbundene Kosten auf. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat übertragen.
Akteneinsicht
Die Akteneinsicht ist das A und O jeder Strafverteidigung. Diese beantragen wir umgehend und besprechen anschließend mit Ihnen die ideale Verteidigungsstrategie.
Verteidigung
Ziel ist es, nach Möglichkeit das Verfahren gegen Sie außergerichtlich zu lösen. Darauf drängen wir. Sollte es zum Prozess kommen, können Sie auf eine leidenschaftliche und kompetente Verteidigung vertrauen.

Wir sind für Sie da

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Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück!



    Zufriedene Mandanten unserer Kanzlei

    Immer wieder würde ich die Kanzlei empfehlen. Schnell, kompetent und vor allem unkompliziert. Nochmals vielen Dank.
    Sven Quast
    Sven Quast
    4 März 2024
    Herr Roth hat sich meinem Falle direkt angenommen, sich Zeit genommen und mich super beraten, bzw. vertreten. Super freundlicher Kontakt. Vielen lieben Dank dafür, würde ich jederzeit wieder in Anspruch nehmen!
    Vanessa Fournier
    Vanessa Fournier
    4 März 2024
    Sehr geehrte Leser und Leserinnen, hiermit möchte ich meine Erfahrungen mitteilen die ich mit dem Herrn Roth gemacht habe. Er hat mich in einem Verfahren vor einem Führerschein Entzug bewahrt und hat stets engagiert und zuverlässig gearbeitet. Ich kann ihn nur weiter empfehlen und jedem ans Herz legen sich für den Herrn Roth in Sachen Verkehrsrecht zu entscheiden. Möchte mich nochmal für alles bedanken was Herr Roth für mich gemacht hat bei ihm seit ihr in guten Händen. Sonnige Grüße
    Kevinprince e
    Kevinprince e
    24 Februar 2024
    Im Erstgespräch konnte Herr Roth alle offenen Fragen gut und professionell klären!
    Christian Alfter
    Christian Alfter
    20 Februar 2024
    Herr Roth hat mich fabelhaft vertreten. Schon beim ersten Telefonat fühlte ich mich bestens aufgehoben und werde ihn ganz sicher zu meinem Haus und Hof Anwalt ernennen ☺️👍🏻
    Anne Bonny
    Anne Bonny
    16 Februar 2024
    Sehr schnell ...fair können wir nur empfehlen .Fahrschule ferdi&Miri
    Myrjam Laudage
    Myrjam Laudage
    15 Februar 2024
    Schnelle und kompetente Hilfe, ich wurde von Herrn Roth direkt am Tag der Anfrage zurückgerufen, ich wurde über die weitergehenden Schritte informiert und am Ende hat Herr Roth eine Einstellung meines Verfahrens erreicht. Ich kann die Kanzlei also besten Gewissens nur weiterempfehlen!
    anokata 1895
    anokata 1895
    9 Februar 2024
    Sehr empfehlenswert ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
    Special Music
    Special Music
    31 Januar 2024

    Ihre Strafverteidigung:
    Bei Betrugsdelikten und anderen Wirtschaftsstraftaten

    Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst zahlreiche Delikte im Bereich der Wirtschaft und des Geschäftslebens. Typische Straftaten in diesem Bereich sind etwa Betrugsdelikte wie Untreue oder auch Steuerhinterziehung. Dieses weite und komplexe Feld erfordert von einer effektiven Strafverteidigung neben dem juristischen Know-how und ein Wissen zur aktuellen Rechtsprechung vor allem auch eine einschlägige Erfahrung.

    Als erfahrene Kanzlei für Strafrecht, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht, bringen wir diese Anforderungen mit und garantieren unseren Mandanten eine kompetente, pragmatische und leidenschaftliche Verteidigung.

    Hohe Geld- und Freiheitsstrafen bei Wirtschaftsdelikten

    Für „Delikte gegen das Vermögen“ drohen hohe Geldstrafen und bisweilen empfindliche Freiheitsstrafen. Häufig wird zudem die Staatsanwaltschaft das Merkmal der „Gewerbsmäßigkeit“ annehmen. Dies führt zu einer Straferhöhung. Bei einem „gewerbsmäßigen Betrug“ ist zum Beispiel eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten angedroht.

    Neben einer strafrechtlichen Sanktion droht in jedem Fall die „Einziehung von Taterträgen“. Damit wird direkt im Strafurteil ausgesprochen, welcher Schadensersatz zu leisten ist.

    Beschuldigt einer Wirtschaftsstraftat:
    Wann einen Anwalt einschalten?

    Eine effektive Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren, also vor der Anklageerhebung ein. Sollten Sie etwa durch eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Hausdurchsuchung von einem Strafverfahren gegen Sie erfahren, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie unbedingt sofort einen erfahrenen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht.

    Wir bieten Ihnen eine effektive Strafverteidigung und vertreten Ihre Rechte und Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden. Ziel ist dabei stets die Einstellung des Verfahrens oder – bei bedrückender Beweislage – eine möglichst milde Strafe.

    Von unserem Kanzleistandort in Mühlheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


    Rufen Sie uns an:

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    Bundesweit im Wirtschaftsstrafrecht

    Bei Betrugs- und Steuerdelikten vertreten wir bundesweit Mandanten vor allen deutschen Gerichten. Unser Kanzleistandort befindet sich im Ruhrgebiet, in Mülheim an der Ruhr.
    Icon Strafverteidigung - Anwalt für Strafrecht

    Strafverteidigung bei allen Wirtschaftsstraftaten

    Ob Betrug, Untreue, Korruptionsdelikte, Insolvenzstraftaten oder dem Steuerstrafrecht. Wir vertreten bei allen Delikten aus dem Wirtschaftsstrafrecht.
    Icon schnelle Hilfe vom Anwalt

    Schnelle Hilfe

    Langjährige Haftstrafen und berufliche sowie existenzielle Probleme sind in diesem Bereich vorprogrammiert. Wir nehmen uns Zeit für Sie und bieten Ihnen bundesweit eine schnelle Hilfe.

    Welche Straftaten gehören zum Wirtschaftsstrafrecht?

    Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein weites Feld. Beginnend von Betrugsdelikten gehören ebenso Korruptionsvorwürfe, Geldwäsche oder auch Steuerstraftaten dazu. Es ist somit ein Mix aus Delikten aus dem Strafgesetzbuch (StGB), der Insolvenzordnung (InsO), dem Markengesetz (MarkenG) sowie der Abgabenordnung (AO).

    Typische Wirtschaftsstraftaten sind:

    • Betrug (§ 263 StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    • Computerbetrug (§ 263a StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    • Subventionsbetrug (§ 264 StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    • Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

    • Untreue (§ 266 StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

    • Unterschlagung (§ 246 StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

    • Bestechung (§ 334 StGB)

      Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren

    • Geldwäsche (§ 261 StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    • Raub (§ 249 StGB)

      Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren

    • Erpressung (§ 253 StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    • Räuberische Erpressung (§ 255 StGB)

      Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren

    • Hehlerei (§ 259 StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    • Vortäuschen eines Versicherungsfalls (§ 263 Absatz 3 Nr. 5 StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    • Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    • Bankrott (§ 283 StGB)

      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    • Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)

      Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

    • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

      Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

    • Markenrechtsverletzungen (§ 143 MarkenG)

      Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

    Anwaltskanzlei für Wirtschaftsstrafrecht:
    So helfen wir Ihnen als Beschuldigten

    Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter, eine Anklage oder einen Strafbefehl aufgrund eines Wirtschaftsdelikts erhalten? Oder Sie möchten gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

    Dann sollten Sie nicht zu lange mit der Beauftragung eines Strafverteidigers warten. Gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt. Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein, beantragen und prüfen die Akte und erarbeiten für Sie eine zielorientierte Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie stets eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

    Rechtsanwalt Nikias Roth steht Ihnen als Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht von der ersten Minute an zur Seite und verteidigt Sie mit viel Engagement und Kompetenz gegen alle Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft.

    Kröber und Roth Rechtsanwälte in Mülheim an der Ruhr - Kanzleischild

    Mögliche Verteidigungsstrategien bei Wirtschaftsstraftaten

    Eine effektive Verteidigungsstrategie ist immer individuell auf den jeweiligen Fall angepasst. Dabei muss der Umstand der Tat sowie die Beweislage betrachtet werden. Häufig angewandte Verteidigungsstrategien im Wirtschaftsstrafrecht sind:

    • Beweisanfechtung

      Um die Unschuldsvermutung zu festigen, können entlastende Beweise eingebracht werden oder bei Zeugenbefragungen Widersprüche und Ungenauigkeiten aufgedeckt werden. Auch die Zuverlässigkeit und Herkunft von Beweisen können durch die Strafverteidigung angegriffen werden.

    • Mangelnde Absicht

      Eine weitere Verteidigungsstrategie ist die Behauptung, dass der Beschuldigte keine kriminellen Absichten hegte (z. B. keine böswillige Absicht oder unwissentliche Handlung).

    • Rechtfertigung der Tat

      Unter Umständen kann es auch zielführend sein, die Tat durch Argumente zu rechtfertigen. So etwa, wenn aus legitimen Gründen gehandelt wurde, um sich selbst oder andere zu schützen oder um einen größeren Schaden zu verhindern.

    • Kooperation und Wiedergutmachung

      Wenn die Schuld zweifellos von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden kann, sollte die Verteidigungsstrategie auf eine möglichst milde Strafe bauen. Ein Schuldeingeständnis und die Bereitschaft, den entstandenen Schaden zu begleichen, kann sich dabei sehr positiv auswirken.

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      Häufige Fragen im Wirtschaftsstrafrecht

      Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung eines Anwalts für Wirtschaftsstrafrecht?

      Das Honorar eines Anwalts, also sämtliche Anwaltskosten, richten sich bei Strafsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). So bestimmen gerade der Umfang und der Aufwand die tatsächlich anfallenden Anwaltskosten – auch bei Wirtschaftsstraftaten.

      Wenn Sie erfahren möchten, was eine Strafverteidigung in Ihrem speziellen Fall kostet, nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Gerne besprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten und geben Ihnen auch eine transparente Einschätzung der Kosten für Ihre Verteidigung.

      Welche Strafen drohen bei Wirtschaftsstraftaten?

      Die tatsächliche Strafe richtet sich nach der Tathandlung, dem Tathergang sowie dem Täter selbst. Im Wirtschaftsstrafrecht muss man jedoch mit drastischen Geldstrafen oder gar langjährigen Haftstrafen rechnen, die unter Umständen auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden können.

      Zudem muss man mit der „Einziehung von Taterträgen“ rechnen. Eine Pfändung sämtlicher Konten oder die Beschlagnahme von Bargeld sind hierbei nicht selten.

      Wie sollte ich mich als Beschuldigter eines Wirtschaftsdelikts verhalten?

      Machen Sie unter keinen Umständen Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Sie haben ein umfängliches Aussageverweigerungsrecht, dieses sollten Sie nutzen!

      Kontaktieren Sie bereits im Ermittlungsverfahren, also dann, wenn Sie von den Anschuldigungen gegen Sie erfahren, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht, der auch eine Expertise im Wirtschaftsstrafrecht vorweisen kann. So werden Sie ideal verteidigt, damit größere Probleme bestmöglich abgewehrt werden können.