Wer einer Straftat verdächtigt wird, erhält eine Vorladung als Beschuldigter zu einem bereits vorgegeben Termin oder wird von der Polizei schriftlich aufgefordert, sich binnen einer Frist von 2 Wochen schriftlich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
Als Vorladung bezeichnet man die förmliche Aufforderung einer staatlichen Behörde, sich zu einem bestimmten Sachverhalt zu äußern. Üblicherweise wird die Vorladung zur Vernehmung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft versandt. Eine Ladung kann aber auch vom Hauptzollamt (Zoll), dem LKA oder der Kripo zugehen.
Eine Vorladung bedeutet zunächst einmal nur, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist. Die Polizei wird die Ermittlungen – auch ohne Ihre Aussage – fortführen, und ggf. Auskünfte bei Behörden einholen oder weitere Zeugen vernehmen.
Nach Abschluss der Ermittlungen gibt die Polizei die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Diese entscheidet dann über den Fortgang des Verfahrens. Mögliche Verfahrensausgänge sind die Einstellung des Verfahrens mangels Tatnachweis oder mangels Strafbarkeit, die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder aber die Erhebung der öffentlichen Anklage bzw. der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls.
An dieser Stelle entscheidet sich häufig der weitere Verlauf des Verfahrens.
Beachten Sie daher Folgendes:
- Eine einmal getätigte Aussage kann nicht einfach zurückgenommen werden
- Diese wird im weiteren Verfahren zu Ihren Lasten verwertet
- Machen Sie daher stets von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!
- Das Erscheinen bei der Polizei ist nicht verpflichtend
Angesichts dessen rate ich Ihnen, einen solchen Vorladungstermin nicht wahrzunehmen und einen Strafverteidiger damit zu beauftragen, die Ermittlungsakte anzufordern, um den Kenntnisstand der Behörden zu erfahren. Auf dieser Grundlage kann eine solide und erfolgreiche Verteidigungsstrategie ausgearbeitet werden.
So helfen ich Ihnen als Strafverteidiger:
Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?
Dann sollten Sie nicht zu lange mit der Beauftragung eines Strafverteidigers warten. Denn gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt. Ich setze mich für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Hierzu nehme ich Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite eine zielorientierte Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie von mir immer eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.
Ich verteidige Sie sowohl im Ruhrgebiet als auch bundesweit. Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.