Jeder ist für den Konsum von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln selbst verantwortlich. Es besteht jedoch immer das Risiko, den eigenen Zustand zu unterschätzen und durch unbedachte Handlungen Gefahren für die Öffentlichkeit zu verursachen – so bei Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB.
Wann Alkohol im Straßenverkehr strafbar ist, welche Strafe dabei droht und was Sie als Beschuldigter beachten sollten, erfahren Sie hier.
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Was ist „Trunkenheit im Verkehr“?
Jeder ist für den Konsum von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln selbst verantwortlich. Es besteht das Risiko, den eigenen Zustand zu unterschätzen und durch unbedachte Handlungen Gefahren für die Öffentlichkeit zu verursachen. Dies kann zu einer Trunkenheitsfahrt führen, die vorliegt, wenn eine Person vorsätzlich oder fahrlässig ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl sie aufgrund des Konsums von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden Mitteln nicht in der Lage dazu ist.
Wann ist die „Trunkenheit im Verkehr“ strafbar?
Der Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr schützt das allgemeine Interesse an der Sicherheit des öffentlichen Straßen-, Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs. Um sich nach § 316 StGB einer Trunkenheitsfahrt strafbar zu machen, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen.
Für den Täter gilt, dass er ein Fahrzeug im Verkehr lenken muss, wobei dies sowohl für den Straßen-, Bahn-, Schiffs- als auch für den Luftverkehr gilt. Somit kommen sämtliche Fahrzeuge dieser Verkehrsarten als geeignetes Tatobjekt in Betracht, darunter insbesondere Autos, Fahrräder, E-Scooter, Motorräder, Züge und Motorboote. Ein Fahrzeug gilt als geführt, wenn es in Bewegung gesetzt wird, wobei das bloße Starten des Motors nicht ausreichend ist.
Wann spricht man von Fahruntüchtigkeit?
Der Täter, mithin der Fahrzeugführer, müsste bei dem Führen des Fahrzeuges infolge des Konsums alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel fahruntüchtig gewesen sein. Betrunken Auto fahren ist in Deutschland strafbar, wenn der Fahrzeugführer zur Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 1,1 Promille hat (sog. „absolute Fahruntüchtigkeit“).
Andererseits wird angenommen, dass der Fahrzeugführer bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,3 Promille und einem auffälligen, alkoholbedingten Fahrverhalten fahruntüchtig ist (sog. „relative Fahruntüchtigkeit“). Beispiele für solches Verhalten sind das Fahren in Schlangenlinien, das Verlassen der Fahrspur oder besonders riskantes Fahrverhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Fahrzeugführer seine Fahruntüchtigkeit auch durch die Einnahme von berauschenden Substanzen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Amphetamin („Speed“) oder „Ecstasy“ erreichen kann.
Kann ich mich auch strafbar machen, wenn ich betrunken Fahrrad fahre?
Es ist möglich, auch unter dem Einfluss von Alkohol strafrechtlich belangt zu werden, wenn man betrunken Fahrrad fährt. Allerdings gibt es eine Ausnahme, denn erst ab einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille gilt man als fahruntüchtig.
Welche Strafe droht mir?
Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 Abs. 1 bzw. Abs. 2 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Eine Strafbarkeit kommt allerdings nur in Betracht, wenn die Straftat nicht schon wegen einer Tat nach § 315a StGB oder § 315c StGB strafbar ist. In jedem Fall lohnt es sich, einen Anwalt bei Alkohol am Steuer hinzuziehen.
Bei Ersttätern ist in der Regel mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Kann mir der Führerschein entzogen werden oder droht mir ein Fahrverbot?
Wenn man bei einer Alkoholfahrt auf frischer Tat ertappt wird, kann der Führerschein sofort vorläufig entzogen werden. Jedoch entscheidet letztendlich das Gericht über den endgültigen Führerscheinentzug.
Bekommt man Punkte in Flensburg?
Man bekommt 2 Punkte, welche nach 5 Jahren wieder aus dem Katalog gestrichen werden. Ist allerdings ein Fahrerlaubnisentzug oder eine Sperre angeordnet bekommt man 3 Punkte, die erst nach 10 Jahren wieder gestrichen werden.
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