Dieser Artikel widmet sich dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG), der das rechtliche Erfordernis, dass Fahrzeughalter eine Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug abschließen müssen, um Schäden gegenüber Dritten abzusichern, behandelt. Die Regelungen dienen dem Schutz der Unfallbeteiligten und der Gewährleistung finanzieller Sicherheit im Straßenverkehr. In diesem Rechtstipp werden wir die rechtlichen Details dieses Delikts genauer erläutern, die Konsequenzen bei Verstößen aufzeigen und wie Sie sich als Beschuldigter verhalten sollten.
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Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
Gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG) handelt ordnungswidrig, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch zulässt, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 PflVersG vorgeschriebene Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht.
Wann liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor?
Unter "Benutzen" ist im Zusammenhang mit § 6 PflVersG das Führen des Fahrzeugs zu verstehen.
Das "Gebrauchmachen" erfordert zumindest ein konkludentes Einverständnis; das bloße Ermöglichen des Gebrauchs reicht nicht aus.
Entscheidend für die Strafbarkeit ist das formelle Bestehen des Versicherungsvertrages und die Kenntnis des Fahrzeughalters davon. Als Nachweis genügt eine vorläufige Deckungszusage des Versicherers.
Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz?
Gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz wird ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Haftpflichtversicherungspflicht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei fahrlässiger Begehung beträgt die Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Vorsatz wird bereits dann angenommen, wenn der Beschuldigte das Fahren ohne Versicherungsschutz billigend in Kauf genommen hat, z.B., weil er wusste, dass die Versicherungsbeiträge längere Zeit nicht gezahlt wurden und deshalb mit einer Kündigung durch den Versicherer zu rechnen war.
Häufig wird zusätzlich der Vorwurf des Fahrens ohne gültige Zulassung erhoben, da bei fehlender Haftpflichtversicherung die Zulassung des Fahrzeugs entzogen wird.
Als Nebenfolge kann das Gericht auch die Fahrerlaubnis entziehen, da ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr darstellt.
Wie kann ein Strafverteidiger bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz helfen?
Bei einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz handelt es sich nicht nur um eine vergleichsweise harmlose Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat – unabhängig davon, ob ein Unfall verursacht wurde oder nicht. Daher sind die Konsequenzen auch deutlich schwerwiegender.
Wenn Sie eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erhalten haben, sollten Sie unbedingt von Ihrem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter Gebrauch machen. Sie müssen sich nicht durch eigene Angaben selbst belasten. Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht Folge leisten, ebenso wenig wie einer schriftlichen Anhörung, bei der Sie nur Ihre Personalien angeben müssen.
Falls Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben, sollten Sie sofort Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen. Ein Strafbefehl entspricht einem Urteil, und Sie haben in diesem Fall nur zwei Wochen Zeit für einen Einspruch. Durch den Einspruch wird der Fall vor Gericht verhandelt, wo Sie sich gegen den erhobenen Vorwurf verteidigen können.
Ein Rechtsanwalt kann im Gegensatz zum Beschuldigten Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und auf dieser Grundlage entscheiden, wie eine optimale Verteidigung im konkreten Fall durchgeführt werden kann. Das vorrangige Ziel wird dabei die Einstellung des Verfahrens sein. Falls das nicht möglich ist, kann der Anwalt für eine möglichst milde Strafe sorgen. Die Erfahrung und Kompetenz eines Anwalts erhöhen die Chancen auf ein bestmögliches Ergebnis vor Gericht.
Nikias Roth - Ihr Anwalt für Verkehrsstrafrecht
Ich bin Nikias Roth und Ihr Strafverteidiger aus Mülheim an der Ruhr. Als Anwalt für Strafrecht trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete bundesweit Mandanten bei sämtlichen Straftaten im Stra ßenverkehr.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts!” Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mit Ihrem Problem nicht alleine, sondern setze mich konsequent für Sie ein.
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