Eine Körperverletzung kann nicht nur absichtlich und mit Vorsatz begangen werden, sondern auch aus Fahrlässigkeit heraus. Gemäß § 229 StGB wird diese Handlungsweise als fahrlässige Körperverletzung bestraft. Dabei handelt der Täter unachtsam und führt dabei dem Opfer eine Verletzung zu. Häufig geschieht dies im Straßenverkehr bei einem Verkehrsunfall aus Unachtsamkeit.
Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung und was Sie tun sollten, wenn Sie deswegen eine Anzeige bekommen haben.
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Was ist eine fahrlässige Körperverletzung?
Eine Körperverletzung kann nicht nur absichtlich und mit Vorsatz begangen werden, sondern auch aus Fahrlässigkeit heraus. Gemäß § 229 StGB wird diese Handlungsweise als fahrlässige Körperverletzung bezeichnet und ist strafbar. Dabei handelt der Täter unachtsam und verletzt das Opfer, indem er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt vernachlässigt.
Die fahrlässige Körperverletzung wird insbesondere bei Verkehrsunfällen häufig angeklagt, da bei einem solchen in aller Regel immer Verletzungen eintreten.
Wann ist die fahrlässige Körperverletzung strafbar?
Der Straftatbestand schützt die körperliche Unversehrtheit und das körperliche Wohlbefinden des Opfers.
Die fahrlässige Körperverletzung setzt wie jede andere Form der Körperverletzung einen tatbestandlichen Erfolg voraus. Das bedeutet, dass gemäß § 223 StGB der Täter das Opfer körperlich misshandelt oder dessen Gesundheit geschädigt haben muss.
Der Täter müsste bei der Ausführung seiner Handlung (objektiv und subjektiv) fahrlässig gehandelt haben.
Was heißt fahrlässiges Handeln?
Im Unterschied zur „normalen“ Körperverletzung fehlt es bei der fahrlässigen Körperverletzung am Vorsatz. Der Täter handelt also nicht willentlich und nicht wissentlich, er nimmt den Eintritt der Körperverletzung nicht einmal billigend in Kauf. Dennoch wird ein vorsatzloses Verhalten als strafwürdig angesehen, wenn der Täter fahrlässig handelt. Das heißt, er verletzt seine Sorgfaltspflicht im Verkehr.
Um eine Körperverletzung durch Fahrlässigkeit zu begehen, muss der Täter eine ihm obliegende Sorgfaltspflicht objektiv verletzen. Eine solche Pflicht kann sich beispielsweise aus Verkehrsregeln, Sicherheitsvorschriften bei der Benutzung von Werkzeugen oder Maschinen oder der Anleinpflicht von Hunden ergeben.
Der Pflichtverstoß muss zu einer Körperverletzung führen, die der Täter nach seinen subjektiven Kenntnissen hätte vorhersehen und vermeiden können. Wenn ein Beschuldigter fahrlässig handelt, wird ihm vorgeworfen, dass er hätte erkennen und vermeiden können, dass sein Handeln gefährlich ist und zu Verletzungen führen kann, wenn er sorgfältiger gehandelt hätte.
Im Allgemeinen wird Fahrlässigkeit umgangssprachlich als „Versehen“ bezeichnet.
Was ist der Unterschied Vorsatz und Fahrlässigkeit?
Der Vorsatz bezeichnet die bewusste Absicht oder das gewollte Handeln, um eine Straftat zu begehen. Der Täter handelt somit entweder mit voller Absicht oder er erwartet, dass die Tat mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt.
Die Fahrlässigkeit hingegen beschreibt das Begehen einer Tat aufgrund von Nachlässigkeit oder mangelnder Sorgfalt. Der Täter hätte die Tat vermeiden können, wenn er mehr Sorgfalt und Aufmerksamkeit walten lassen würde.
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr?
Die Teilnahme am Straßenverkehr ist immer mit Gefahren verbunden. Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden folgt stets die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegenüber dem Unfallverursacher wegen einer fahrlässigen Körperverletzung. Denn bei einem Unfall im Straßenverkehr sind Verletzungen der Beteiligten nahezu unvermeidbar. Die Verletzungen reiche von „blauen Flecken“, über Verstauchungen, Prellungen und einem Schleudertrauma bis hin zu Brüchen und noch schwereren Folgen.
Dem Beschuldigten wird in diesen Fällen vorgeworfen, „unachtsam“ gefahren zu sein, und hierdurch die Verletzungen des Unfallgegners verursacht zu haben. Die erhobenen Vorwürfe können vielerlei Gründe haben – etwa:
- Überfahren einer roten Ampel
- Überhöhte Geschwindigkeit
- Unvorsichtiges Abbiegen oder Überholen
- Anfahren eines Radfahrers aus Unachtsamkeit
- unachtsames Überfahren eines Zebrastreifens
- Anfahren eines Kindes oder eines Erwachsenen
Bei einer Verurteilung wegen einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr droht neben der Verhängung einer Geldstrafe auch die Verhängung eines Fahrverbots oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wie hoch ist die Strafe bei fahrlässiger Körperverletzung?
Die fahrlässige Körperverletzung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Die konkrete Strafe hängt im Einzelfall von den Tatumständen, der Schwere und der Intensität der eingetretenen Verletzungen, der Dauer der ärztlichen Behandlung, aber auch vom Nachtatverhalten, wie etwa einer Entschuldigung, einer Aussöhnung oder einer Schadenswiedergutmachung, ab.
Hilfe vom Anwalt beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
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Nikias Roth - Ihr Anwalt für Strafrecht
Ich bin Nikias Roth und Ihr Strafverteidiger aus Mülheim an der Ruhr. Als Anwalt für Strafrecht trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete bundesweit Mandanten bei sämtlichen Vorwürfen.
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