Untersuchungshaft - Hilfe vom Anwalt

Sie oder ein Angehöriger wurden von der Polizei festgenommen? Es wurde ein Haftbefehl erlassen? Jetzt ist schnelle Hilfe gefragt!
Als Strafverteidiger vertrete ich Sie und prüfe umgehend die Rechtmäßigkeit der U-Haft.

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Erste Hilfe bei U-Haft

  1. Ruhe bewahren und Aussage verweigern!

  2. Sofort Strafverteidiger kontaktieren!

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Wir sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar:

Eine Untersuchungshaft bedeutet, dass ein Beschuldigter in einer Justizvollzugsanstalt, also einem Gefängnis untergebracht wird, um sicherzustellen, dass dieser zur gerichtlichen Hauptverhandlung anwesend ist und dieses durchgeführt werden kann.

 

Voraussetzung für die Untersuchungshaft ist der so genannte Haftbefehl. Dieser darf nur von einem Gericht erlassen werden.

 

Kontaktieren Sie daher umgehend nach einer Festnahme einen Strafverteidiger und machen Sie in keinem Fall eine Aussage.

 

Die Untersuchungshaft kann grundsätzlich bei jedem Delikt angeordnet werden – sie kommt daher bei einer Steuerhinterziehung ebenso in Betracht wie bei einer Körperverletzung, einem Betrug, Raub oder Diebstahl oder bei Drogen-Delikten, also einem Verstoß gegen das BtMG.

 

Als erfahrener Strafverteidiger prüfe ich für Sie, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft überhaupt vorliegen.

 

Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl fehlen in folgenden Fällen:

  • Kein dringender Tatverdacht
  • Kein Haftgrund
  • Eine Untersuchungshaft ist nicht verhältnismäßig, da ein milderes Mittel in Betracht kommt wie die Abgabe des Reisepasses oder die Hinterlegung einer Kaution

 

Sowohl bei der vorläufigen Festnahme als auch in der Untersuchungshaft haben Sie das Recht auf einen Verteidiger.

 

Ihnen muss auf Nachfrage die Möglichkeit geboten werden, sich telefonisch mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.

 

So helfen ich Ihnen als Strafverteidiger:

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

 

Dann sollten Sie nicht zu lange mit der Beauftragung eines Strafverteidigers warten. Denn gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt. Ich setze mich für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Hierzu nehme ich Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite eine zielorientierte Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie von mir immer eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

 

Ich verteidige Sie sowohl im Ruhrgebiet als auch bundesweit. Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.