Strafbefehl erhalten - wann sich ein Einspruch lohnt

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und sollten nun eine Strafe zahlen? Sie möchten wissen, ob Sie dagegen vorgehen können und sollen?
Gerne berate ich Sie ausführlich zu Ihrer aktuellen Lage und prüfe die Sachlage.

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Sie haben einen Strafbefehl vom Amtsgericht erhalten?

 

Unter dem Strafbefehlsverfahren versteht man ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung Fälle „leichterer Kriminalität“ im Wege des Erlasses eines schriftlichen Strafbefehls.

 

Hier kommt es bei Rechtskraft des Strafbefehls zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung – also anders als nach erfolgter Anklage durch die Staatsanwaltschaft.

 

Ein Strafbefehl kommt damit einem gerichtlichen Urteil gleich. Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und die festgesetzte Strafe kann von der Staatsanwaltschaft vollstreckt werden. Ein Widerspruch ist dann nicht mehr möglich.

 

Wird der Strafbefehl zugestellt, kann der Angeklagte binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Erfolgt der Einspruch form- und fristgerecht, findet eine öffentliche Hauptverhandlung vor dem jeweiligen Amtsgericht statt. An deren Ende steht ein Urteil.

 

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht werden alle Zeugen geladen und Beweismittel gesichtet. Das Verfahren gleicht dem nach einer „normalen“ Anklage. Am Ende der Hauptverhandlung ergeht ein eigenes Urteil. Das Gericht ist dabei nicht an die Feststellungen und die (zuvor) festgesetzte Strafe im Strafbefehl gebunden. Das Amtsgericht kann sowohl zu Gunsten als auch zu Ungunsten des Angeklagten vom Strafbefehl abweichen.

 

Gegen das Urteil des Amtsgerichts kann der Angeklagte Berufung oder Revision einlegen. Gegen das Berufungsurteil des Landgerichts kann wiederum Revision eingelegt werden.

 

So helfen ich Ihnen als Strafverteidiger:

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

 

Dann sollten Sie nicht zu lange mit der Beauftragung eines Strafverteidigers warten. Denn gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt. Ich setze mich für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Hierzu nehme ich Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite eine zielorientierte Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie von mir immer eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

 

Ich verteidige Sie sowohl im Ruhrgebiet als auch bundesweit. Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.