Der § 184 StGB behandelt die Verbreitung von pornografischem Material und fordert darauf ab, den Schutz vor unerwünschter Konfrontation mit solchen Inhalten zu gewährleisten. Was genau man unter pornografischen Inhalten versteht und welche Handlungen tatsächlich strafbar sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist die Verbreitung pornografischer Inhalte?
Die Verbreitung pornografischer Inhalte liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich pornografische Schriften verbreitet.
Wann ist die Verbreitung pornografischer Schriften strafbar?
Der Tatbestand kann sich nur auf pornografische Schriften beziehen.
Der Begriff pornografische Schriften kann irreführend sein. Damit sind nicht nur Texte, Zeitschriften oder Magazine gemeint.
Alle Vorschriften des Strafgesetzbuches, die den verbotenen Umgang mit pornografischen Schriften zum Gegenstand haben, beziehen sich auf § 11 Abs. 3 StGB. Dort heißt es: „Den Schriften stehen in den Vorschriften, die auf diesen Absatz verweisen, Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen gleich.“
Demnach können sowohl geschriebene Texte als auch Videos, Bilder oder auch Tonaufnahmen pornografische Schriften darstellen. Insbesondere durch das Internet hat der Umgang mit Pornografie in den letzten Jahrzehnten massiv an strafrechtlicher Bedeutung gewonnen.
Der Täter muss diese pornografischen Inhalte verbreitet haben. Die Verbreitung kann auf verschiedene Arten erfolgen. Sie sind in den Nummern 1 bis 9 normiert.
Zugänglichmachen und öffentliches Anpreisen
Strafbar ist vor allem jede Form des Zugänglichmachens von Pornografie für Minderjährige. Sei es durch unmittelbares Überlassen oder Anbieten von Pornografie an Minderjährige oder durch öffentliches „Zurschaustellen“, etwa durch Werbung oder im Rahmen von Verkaufs- oder Verleihangeboten an allgemein zugänglichen Orten.
Zugänglichmachung
Darunter fallen insbesondere Filmvorführungen sowie Videotheken oder Bibliotheken, soweit sie Personen unter 18 Jahren zugänglich sind.
Aufdrängen
Strafbar macht sich auch, wer pornografische Schriften unaufgefordert an eine andere Person weitergibt. Die Weitergabe erfolgt heute in der Praxis häufig über WhatsApp, E-Mail oder über diverse Chat-Dienste (ICQ, Messenger etc.).
Vorbereitungshandlungen
Schließlich macht sich strafbar, wer pornografische Schriften herstellt, erwirbt, liefert, vorrätig hält oder es unternimmt, sie einzuführen, um sie später auf eine der anderen in § 184 StGB genannten Arten zu verbreiten.
Welche Strafe droht bei Verbreitung pornografischer Inhalte?
Eine Straftat nach § 184 Abs. 1 StGB (Verbreitung pornografischer Schriften) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das genaue Strafmaß hängt maßgeblich von einer Vielzahl weiterer Faktoren wie Vorstrafen, der individuellen Sozialprognose oder der Art und Anzahl der Pornos ab und ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
Der Vorwurf der jugendgefährdenden Prostitution ein schwerwiegender Vorwurf. Nicht nur wegen der hohen Strafen im Falle einer Verurteilung, sondern auch wegen der gesellschaftlichen Vorverurteilung, die bereits während der Ermittlungen stattfindet. Der bloße Vorwurf zieht oft schwerwiegende berufliche Konsequenzen nach sich. Freunde und Familie distanzieren sich trotz der Unschuldsvermutung häufig vom Beschuldigten. Selbst bei einem Freispruch bleiben oft negative Folgen. Deshalb ist es wichtig, alles zu tun, um eine Anklage zu vermeiden.
Bei Delikten des Sexualstrafrechts ist nicht nur juristisches Fachwissen gefragt, sondern auch ein besonderes Einfühlungsvermögen, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Es kommt darauf an, die richtigen Fragen zu stellen und die besonderen Umstände der Tat zu berücksichtigen, um eine Strategie zu entwickeln, die auf Erfolg ausgerichtet und in Ihrem Interesse ist.
Wenn Sie mit einem derart schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie sich umgehend an einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger wenden. Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung Angaben zu den Vorwürfen machen, auch wenn Sie glauben, die Vorwürfe dadurch entkräften zu können. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und sprechen Sie sofort mit einem Anwalt.
Nikias Roth - Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht
Ich bin Nikias Roth und Ihr Strafverteidiger aus Mülheim an der Ruhr. Als Anwalt für Strafrecht trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete bundesweit Mandanten bei sämtlichen Vorwürfen.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts!” Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mit Ihrem Problem nicht alleine, sondern setze mich konsequent für Sie ein.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!