Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB stellt eine der schwerwiegendsten und sensibelsten Sexualstraftaten dar, mit denen Beschuldigte konfrontiert werden können. Der Paragraph zielt darauf ab, Kinder vor jeglicher Form sexuellen Übergriffs zu schützen und die Strafverfolgung entsprechender Taten konsequent durchzusetzen.
In unserem Rechtstipp erfahren Sie grundlegendes zum Straftatbestand und Strafmaß sowie Informationen zu unserer Strafverteidigung bei solchen Anschuldigungen.
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Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet sexueller Missbrauch von Kindern?
Als sexueller Missbrauch von Kindern werden Straftaten bezeichnet, bei denen eine erwachsene Person vorsätzlich sexuelle Handlungen an einem Kind unter 14 Jahren vornimmt. Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist in Deutschland in § 176 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Ziel des Gesetzes ist der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und Entwicklung des Kindes.
Wann ist sexueller Missbrauch von Kindern strafbar?
Sexueller Missbrauch kann nur an Kindern unter 14 Jahren begangen werden, unabhängig von ihrem geistigen Entwicklungsstand.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, gelten nicht mehr als Kinder im Sinne des Strafgesetzbuches und können daher nicht Opfer dieses Straftatbestandes sein.
Der Täter muss zudem vorsätzlich sexuelle Handlungen an dem Kind vornehmen.
Was bedeutet sexuelle Handlung?
Der Begriff der sexuellen Handlung umfasst jede körperliche Berührung, die äußerlich und sozial einen sexuellen Bezug hat.
Entscheidend ist, ob die Handlung nach außen als sexuell zu qualifizieren ist, unabhängig von der inneren Motivation des Täters. Sexuelle Handlungen können das Berühren der Geschlechtsorgane, das Streicheln des unbekleideten Gesäßes und andere Handlungen mit eindeutig sexuellem Bezug sein.
Was sind Beispiele einer strafbaren Handlung bei sexuellem Kindesmissbrauch?
Strafbare Handlungen beim sexuellen Missbrauch von Kindern können z. B. das Berühren der Brust, des Pos oder der Geschlechtsteile sein. Aber auch Küssen und Streicheln können strafbare sexuelle Handlungen sein. Wichtig ist, dass allein das Alter des Kindes ausschlaggebend ist, unabhängig davon, ob der Täter selbst 14 Jahre alt, kurz vor der Volljährigkeit oder bereits erwachsen ist.
Wie wird sexueller Missbrauch von Kindern bestraft?
Der sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Das konkrete Strafmaß richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wie dem Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter und Opfer, der Dauer und Intensität der sexuellen Handlungen, der Persönlichkeit des Täters, der Anzahl der Taten und dem Verhalten nach der Tat sowie den Auswirkungen auf das Kind.
Ist auch die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176b StGB) strafbar?
Der neue § 176b StGB stellt auch die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ausdrücklich unter Strafe. Es ist verboten, ein Kind durch Inhalte wie Bilder, Filme oder Texte zu sexuellen Handlungen zu veranlassen oder ihm Kinderpornografie zu übersenden. Auch die entsprechende Vermittlung von Kindern an andere Personen ist strafbar. Der Strafrahmen reicht von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Strafverteidigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist ein äußerst schwerwiegender Vorwurf. Nicht nur wegen der hohen Strafen im Falle einer Verurteilung, sondern auch wegen der gesellschaftlichen Vorverurteilung, die bereits während der Ermittlungen stattfindet. Der bloße Vorwurf zieht oft schwerwiegende berufliche Konsequenzen nach sich. Freunde und Familie distanzieren sich trotz der Unschuldsvermutung häufig vom Beschuldigten. Selbst bei einem Freispruch bleiben oft negative Folgen. Deshalb ist es wichtig, alles zu tun, um eine Anklage zu vermeiden.
Bei Delikten des sexuellen Kindesmissbrauchs ist nicht nur juristisches Fachwissen gefragt, sondern auch ein besonderes Einfühlungsvermögen, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Es kommt darauf an, die richtigen Fragen zu stellen und die besonderen Umstände der Tat zu berücksichtigen, um eine Strategie zu entwickeln, die auf Erfolg ausgerichtet und in Ihrem Interesse ist.
Wenn Sie mit einem derart schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie sich umgehend an einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger wenden. Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung Angaben zu den Vorwürfen machen, auch wenn Sie glauben, die Vorwürfe dadurch entkräften zu können. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und sprechen Sie sofort mit einem Anwalt.
Nikias Roth - Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht
Ich bin Nikias Roth und Ihr Strafverteidiger aus Mülheim an der Ruhr. Als Anwalt für Strafrecht trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete bundesweit Mandanten bei sämtlichen Vorwürfen.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts!” Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mit Ihrem Problem nicht alleine, sondern setze mich konsequent für Sie ein.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!