Im Fokus dieses Artikels liegt der strafrechtliche Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gemäß § 182 des Strafgesetzbuches (StGB). Dieser Paragraf befasst sich mit einem besonders sensiblen und schwerwiegenden Thema, nämlich der Ausnutzung von Minderjährigen durch sexuelle Handlungen. Im Folgenden werden wir die rechtlichen Aspekte dieses Delikts beleuchten, die Altersgrenzen und welches Strafmaß gilt.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist sexueller Missbrauch von Jugendlichen?
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich sexuelle Handlungen an einem Jugendlichen vornimmt und dabei eine Zwangslage (Abs. 1) oder die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung (Abs. 3) des Opfers ausnützt oder wenn sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorgenommen werden (Abs. 2).
Wann ist sexueller Missbrauch von Jugendlichen strafbar?
Die Tat kann nur an Jugendlichen begangen werden. Jugendliche im Sinne dieser Vorschrift sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aber mindestens 14 Jahre alt sind.
Nimmt eine Person, die älter als 14 Jahre ist, sexuelle Handlungen an einer Person vor, die jünger als 14 Jahre ist, so ist dies als „sexueller Missbrauch von Kindern“ nach § 176c StGB strafbar. Hier droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Der Täter kann den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs durch drei verschiedene Handlungen verwirklichen. Entweder nutzt der Täter eine Zwangslage aus (Absatz 1), es werden sexuelle Handlungen gegen Entgelt vorgenommen (Absatz 2) oder es wird die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt (Absatz 3).
Was versteht man unter einer sexuellen Handlung?
Die Vorschrift setzt in allen Varianten eine sexuelle Handlung voraus. Sexuelle Handlungen sind hier körperliche Berührungen zwischen Opfer und Täter. Der Wortlaut der Vorschrift verlangt insoweit, dass der Täter die sexuelle Handlung an einer anderen Person vornimmt oder von einer anderen Person an sich vornehmen lässt.
Unter „Entgelt“ sind nicht nur finanzielle Zuwendungen zu verstehen, sondern „jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung“, einschließlich Sachleistungen, Arbeitsentgelt, Gewährung von Unterkunft oder anderer Vorteile.
Eine sexuelle Handlung kann gegen den Willen des Jugendlichen oder unter Ausnutzung einer Zwangslage des Opfers, wie z.B. einer wirtschaftlichen oder psychischen Notlage, erfolgen.
Wie wird der sexuelle Missbrauch von Jugendlichen bestraft?
Der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch von Jugendlichen nach § 182 StGB reicht von Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bis zu mehreren Jahren. In der Verteidigung können die unterschiedlichen Rechtsauffassungen und die Beweisbarkeit der Tat entscheidende Aspekte sein.
Taten nach § 182 Abs. 1 und 2 StGB (Ausnutzen einer Zwangslage und sexuelle Handlungen gegen Entgelt) werden mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Taten nach § 182 Abs. 3 StGB (fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung) werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das konkrete Strafmaß im Einzelfall hängt von verschiedenen Umständen ab und kann nicht pauschal vorhergesagt werden. Maßgeblich sind z.B. etwaige Vorstrafen, das Alter des Beschuldigten und des Opfers sowie die jeweiligen Umstände und Hintergründe.
Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen ist ein schwerwiegender Vorwurf. Nicht nur wegen der hohen Strafen im Falle einer Verurteilung, sondern auch wegen der gesellschaftlichen Vorverurteilung, die bereits während der Ermittlungen stattfindet. Der bloße Vorwurf zieht oft schwerwiegende berufliche Konsequenzen nach sich. Freunde und Familie distanzieren sich trotz der Unschuldsvermutung häufig vom Beschuldigten. Selbst bei einem Freispruch bleiben oft negative Folgen. Deshalb ist es wichtig, alles zu tun, um eine Anklage zu vermeiden.
Bei Delikten des Sexualstrafrechts ist nicht nur juristisches Fachwissen gefragt, sondern auch ein besonderes Einfühlungsvermögen, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Es kommt darauf an, die richtigen Fragen zu stellen und die besonderen Umstände der Tat zu berücksichtigen, um eine Strategie zu entwickeln, die auf Erfolg ausgerichtet und in Ihrem Interesse ist.
Wenn Sie mit einem derart schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie sich umgehend an einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger wenden. Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung Angaben zu den Vorwürfen machen, auch wenn Sie glauben, die Vorwürfe dadurch entkräften zu können. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und sprechen Sie sofort mit einem Anwalt.
Nikias Roth - Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht
Ich bin Nikias Roth und Ihr Strafverteidiger aus Mülheim an der Ruhr. Als Anwalt für Strafrecht trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete bundesweit Mandanten bei sämtlichen Vorwürfen.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts!” Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mit Ihrem Problem nicht alleine, sondern setze mich konsequent für Sie ein.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!