Werden sexuelle Handlungen unter Missbrauch einer Amtsstellung gefordert, kann der Tatbestand des "sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung einer Amtsstellung" erfüllt sein. Dieser ist nach § 174b Strafgesetzbuch (StGB) strafbar.
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Inhaltsverzeichnis
- Wann liegt Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung vor?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich nach § 174b StGB strafbar zu machen?
- Ist ein Strafantrag erforderlich?
- Welche Strafe droht bei sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung nach § 174b StGB?
- Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
Wann liegt Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung vor?
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung liegt vor, wenn der Täter vorsätzlich seine Amtsstellung ausnutzt, um insbesondere sexuelle Vorteile zu erlangen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um sich nach § 174b StGB strafbar zu machen?
Der Täter muss Amtsträger sein und zur Mitwirkung in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren über die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder einer behördlichen Unterbringung berufen sein. Dabei muss der Amtsträger nicht nur unwesentlich an dem Verfahren mitwirken. Beispiele für solche Amtsträger sind Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte, Richter, Staatsanwälte und Ärzte, die im Rahmen eines Strafverfahrens Gutachten erstellen.
Opfer im Sinne dieser Vorschrift kann nur eine Person sein, gegen die sich ein Strafverfahren, ein Verfahren zur Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung oder ein behördliches Verwahrungsverfahren richtet.
Der Täter muss sexuelle Handlungen an oder von einem Dritten vornehmen, von dem Opfer an sich vornehmen lassen oder das Opfer dazu bestimmen, sexuelle Handlungen an oder von einem Dritten vorzunehmen oder zu dulden. Dabei ist ein Körperkontakt zwischen Täter und Opfer erforderlich. Beispiele für solche Handlungen sind das Berühren des Geschlechtsteils, der Brüste oder des Gesäßes, Zungenküsse und Masturbation.
Die sexuellen Handlungen müssen unter Ausnutzung der Machtposition des Täters erfolgen. Der Täter muss also seine Macht ausnutzen, die sich aus der untergeordneten Stellung des Opfers ergibt.
Der Täter muss den sexuellen Missbrauch vorsätzlich begangen haben. Das heißt, er muss die Tat mit Wissen und Wollen begangen haben. Es genügt der sogenannte Eventualvorsatz, bei dem der Täter die Tatbestandsverwirklichung billigend in Kauf nimmt und zumindest für möglich hält.
Ist ein Strafantrag erforderlich?
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung ist ein Offizialdelikt, das von der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) von Amts wegen verfolgt wird. Ein Antrag des Opfers oder seines gesetzlichen Vertreters ist nicht erforderlich.
Welche Strafe droht bei sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung nach § 174b StGB?
Der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung nach § 174b StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung einer Amtsstellung ist ein schwerwiegender Vorwurf. Nicht nur wegen der hohen Strafen im Falle einer Verurteilung, sondern auch wegen der gesellschaftlichen Vorverurteilung, die bereits während der Ermittlungen stattfindet. Der bloße Vorwurf zieht oft schwerwiegende berufliche Konsequenzen nach sich. Freunde und Familie distanzieren sich trotz der Unschuldsvermutung häufig vom Beschuldigten. Selbst bei einem Freispruch bleiben oft negative Folgen. Deshalb ist es wichtig, alles zu tun, um eine Anklage zu vermeiden.
Bei Delikten des Sexualstrafrechts ist nicht nur juristisches Fachwissen gefragt, sondern auch ein besonderes Einfühlungsvermögen, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Es kommt darauf an, die richtigen Fragen zu stellen und die besonderen Umstände der Tat zu berücksichtigen, um eine Strategie zu entwickeln, die auf Erfolg ausgerichtet und in Ihrem Interesse ist.
Wenn Sie mit einem derart schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie sich umgehend an einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger wenden. Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung Angaben zu den Vorwürfen machen, auch wenn Sie glauben, die Vorwürfe dadurch entkräften zu können. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und sprechen Sie sofort mit einem Anwalt.
Nikias Roth - Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht
Ich bin Nikias Roth und Ihr Strafverteidiger aus Mülheim an der Ruhr. Als Anwalt für Strafrecht trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete bundesweit Mandanten bei sämtlichen Vorwürfen.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts!” Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mit Ihrem Problem nicht alleine, sondern setze mich konsequent für Sie ein.
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