Das Verbreiten, Erwerben oder Besitzen jugendpornografischer Schriften ist ein schwerwiegender Straftatbestand, der den Schutz von Minderjährigen vor sexueller Ausbeutung und Gefährdung gewährleisten soll. Im Paragrafen 184c des Strafgesetzbuches (StGB) wird dieses Delikt behandelt und mit empfindlichen Strafen geahndet. In folgendem Artikel möchten wir die rechtliche Bedeutung von § 184c StGB ausführlich erläutern und aufzeigen, welche Handlungen darunter fallen und wie man sich als Angeklagter verhalten sollte.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist Jugendpornografie?
Jugendpornografie bezieht sich auf pornografische Schriften, deren Inhalt sich an Jugendliche richtet. Dies sind Personen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, gelten nicht als Jugendliche im Sinne der Vorschrift.
Wie bei kinderpornografischen Schriften ist für die Strafbarkeit das tatsächliche Alter der abgebildeten Person entscheidend, auch wenn diese älter erscheint. Ebenso bleibt es strafbar, wenn die abgebildete Person zwar tatsächlich älter ist, aber auf einen verständigen Betrachter jugendlich wirkt.
Wann ist Jugendpornografie strafbar?
Der Tatbestand ist erfüllt, wenn jemand jugendpornografische Schriften verbreitet, erwirbt oder besitzt.
Erwerb bedeutet, sich pornografische Schriften zu verschaffen. Von Besitz spricht man, wenn sich die Schriften im tatsächlichen Herrschaftsbereich einer Person befinden, zum Beispiel in der eigenen Wohnung oder auf Datenträgern wie Festplatten, USB-Sticks oder CDs/DVDs.
Der Besitz ist nur dann strafbar, wenn die Person die entsprechenden Dateien willentlich und wissentlich besitzt. Der unbewusste Besitz pornografischer Schriften führt nicht zur Strafbarkeit. Allerdings geht die Rechtsprechung davon aus, dass bei einer größeren Anzahl solcher Dateien auch entsprechendes technisches Wissen über Cache-Speicher und dergleichen vorhanden ist.
Die Anzahl der Dateien mit "normaler pornografie" im Verhältnis zu jugendpornografischen Schriften kann ein Indiz für einen entsprechenden Besitzwillen sein. Auch die Verbindungsdauer kann als Argument herangezogen werden.
Auch das Verbreiten jugendpornografischer Schriften ist strafbar. Der Strafrahmen ist hier höher als beim Besitz entsprechender Schriften. Unter Verbreiten versteht man die Weitergabe an eine nicht mehr individualisierbare Anzahl von Personen. Dies geschieht häufig durch das Hochladen entsprechender Schriften ins Internet oder durch die Nutzung von Tauschbörsen. Die Weitergabe an eine einzelne Person reicht nicht aus.
Ist auch das Betrachten von Jugendpornografie strafbar?
Das bloße Betrachten von jugendpornografischen Schriften ist grundsätzlich nicht verboten.
Aber auch das bloße Betrachten von pornografischen Inhalten im Internet kann häufig als "Besitz" gewertet werden. Wenn Bilder und Videos online aufgerufen werden, landen sie oft automatisch im Cache-Speicher, im temporären Speicher der Grafikeinheit und im Arbeitsspeicher des benutzten Computers. Das bedeutet, dass die Dateien gewollt oder ungewollt auf dem Gerät gespeichert werden.
Die vorübergehende (automatische) Speicherung von Dateien im Arbeitsspeicher allein reicht für eine Strafbarkeit nicht aus. In der Rechtsprechung wird das automatische Speichern im Cache des Browsers jedoch häufig als Besitz gewertet.
Welche Strafe droht bei Jugendpornografie?
Die Strafandrohung richtet sich nach der verwirklichten Tatbestandsvariante:
Bei Taten nach § 184c Abs. 1 StGB droht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung nach § 184c Abs. 2 StGB wird die Tat mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Im Rahmen des § 184c Abs. 1 StGB ist Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.
Das konkrete Strafmaß hängt wiederum von verschiedenen Faktoren wie Vorstrafen, Menge und Qualität der Schriften etc. ab.
Neben strafrechtlichen Sanktionen können auch dienstrechtliche Konsequenzen drohen.
Wie kann ein Strafverteidiger helfen?
Der Vorwurf der Jugendpornografie ein schwerwiegender Vorwurf. Nicht nur wegen der hohen Strafen im Falle einer Verurteilung, sondern auch wegen der gesellschaftlichen Vorverurteilung, die bereits während der Ermittlungen stattfindet. Der bloße Vorwurf zieht oft schwerwiegende berufliche Konsequenzen nach sich. Freunde und Familie distanzieren sich trotz der Unschuldsvermutung häufig vom Beschuldigten. Selbst bei einem Freispruch bleiben oft negative Folgen. Deshalb ist es wichtig, alles zu tun, um eine Anklage zu vermeiden.
Bei Delikten des Sexualstrafrechts ist nicht nur juristisches Fachwissen gefragt, sondern auch ein besonderes Einfühlungsvermögen, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Es kommt darauf an, die richtigen Fragen zu stellen und die besonderen Umstände der Tat zu berücksichtigen, um eine Strategie zu entwickeln, die auf Erfolg ausgerichtet und in Ihrem Interesse ist.
Wenn Sie mit einem derart schwerwiegenden Vorwurf konfrontiert werden, sollten Sie sich umgehend an einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger wenden. Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung Angaben zu den Vorwürfen machen, auch wenn Sie glauben, die Vorwürfe dadurch entkräften zu können. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und sprechen Sie sofort mit einem Anwalt.
Nikias Roth - Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht
Ich bin Nikias Roth und Ihr Strafverteidiger aus Mülheim an der Ruhr. Als Anwalt für Strafrecht trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete bundesweit Mandanten bei sämtlichen Vorwürfen.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts!” Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mit Ihrem Problem nicht alleine, sondern setze mich konsequent für Sie ein.
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