Anwalt Sexualstrafrecht
Ihnen wird sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung vorgeworfen? Es wird wegen Kinderpornografie gegen Sie ermittelt?
Sexualstraftaten sind ein sehr sensibles Thema. Betroffene scheuen sich aus Scham und einer eventuellen Vorverurteilung eine professionelle Verteidigung in Anspruch zu nehmen.
Wir bieten Ihnen Verständnis, Diskretion und Verteidigung!
Erste Hilfe im Sexualstrafrecht
- Ruhe bewahren und Aussage verweigern!
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Nikias Roth aus Mülheim an der Ruhr
Ich bin Nikias Roth und Ihr Anwalt für Sexualstrafrecht aus Mülheim an der Ruhr. Als Anwalt für Strafrecht trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete bundesweit Mandanten bei sämtlichen Sexualdelikten.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts!“ Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mit Ihrem Problem nicht alleine, sondern setze mich konsequent für Sie ein.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ablauf unserer Verteidigung im Sexualstrafrecht
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Zufriedene Mandanten unserer Kanzlei
Schutz, Diskretion & Verteidigung
Bei Sexualdelikten drohen harte Strafen
Je nach Delikt sind im Sexualstrafrecht häufig keine Geldstrafen mehr möglich. Bei der Überschreitung von zwei Jahren kann eine Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Regelmäßig wird bei Sexualstraftaten von Wiederholungstätern nach Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe eine Sicherheitsverwahrung angeordnet.
Kein anderer Strafrechtsbereich ist für den Beschuldigten so belastend wie ein Sexualstrafverfahren. Die Ermittlungen sind meist verknüpft mit einer Durchsuchung der Privaträume sowie der Anordnung einer Untersuchungshaft. Eine Verhaftung vor der Haustür oder am Arbeitsplatz sind nicht selten. Der Verlust des Arbeitsplatzes, eine gesellschaftliche Vorverurteilung und die Schmähung durch das soziale Umfeld sind häufige Folgen eines solchen Ermittlungsverfahrens.
Umso wichtiger ist es für den Beschuldigten, dass er einen starken Partner an seiner Seite hat. Wir stellen bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang. Wir setzen uns für die Wahrung Ihrer Rechte ein, prüfen die Ermittlungsakte und erarbeiten eine zielorientierte Verteidigungsstrategie.
Dabei erhalten Sie immer eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.
Strafverteidigung bei Aussage gegen Aussage
Bei einem Sexualdelikt wie zum Beispiel dem sexuellen Übergriff oder einer Vergewaltigung liegt im Regelfall eine „Aussage gegen Aussage“-Situation vor. Fälle, in denen beispielsweise die Ex-Partnerin oder das Tinder-Date schwerwiegende Vorwürfe erhebt, werden zu Tausenden vor deutschen Gerichten verhandelt.
Hierbei ist eine intensive Auseinandersetzung mit der Aussage des vermeintlichen Opfers erforderlich. Gerade die Hintergründe sowie die Entstehung müssen bei der Betrachtung einfließen. Durch die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens kann die Glaubwürdigkeit des Zeugen überprüft und hinterfragt werden.
Der Strafverteidiger muss hierbei aktiv handeln. Der Grundsatz „In dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) ist zwar weit verbreitet, jedoch zweifelt ein Richter selten. Häufig wird dem Opfer geglaubt und aufgrund einer einzigen Aussage ein Beschuldigter verurteilt.
Beschuldigt einer Sexualstraftat:
Wann einen Rechtsanwalt einschalten?
Sollten Sie von einem Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht gegen Sie erfahren, sollten Sie unbedingt sofort einen Strafverteidiger kontaktieren. Warten Sie nicht bis zur Anklage damit, da eine frühe Verteidigung nur Vorteile mit sich bringt.
Wir verteidigen Sie gegen die Anschuldigungen, schützen Sie bestmöglich vor den Ermittlungsbehörden und versuchen, dass die Ermittlungen diskret ablaufen.
Ziel unserer Verteidigung ist stets die Vermeidung einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und die Vermeidung bzw. Minimierung einer hohen Freiheitsstrafe.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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Welche Sexualdelikte werden vom Sexualstrafrecht umfasst?
Das Sexualstrafrecht ist im Strafgesetzbuch zwischen § 174 StGB bis zu § 185 StGB geregelt. Dabei werden folgende Sexualdelikte umfasst:
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (§ 174a StGB)
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung (§ 174b StGB)
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (§ 174c StGB)
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind (§ 176a StGB)
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren
Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176b StGB)
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176c StGB)
Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren
Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176d StGB)
Lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren
Verbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern (§ 176e StGB)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§177 StGB)
Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren
Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge (§178 StGB)
Lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht unter zehn Jahren
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Zuhälterei (§ 181a StGB)
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB)
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften (§ 184a StGB)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB)
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte (§ 184c StGB)
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen (§ 184e StGB)
Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren
Ausübung der verbotenen Prostitution (§ 184f StGB)
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe
Jugendgefährdende Prostitution (§ 184g StGB)
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB)
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Straftaten aus Gruppen (§ 184j StGB)
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen (§ 184k StGB)
Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild (§ 184l StGB)
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Beleidigung auf sexueller Grundlage (§ 185 StGB)
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Anwaltskanzlei für Sexualstrafrecht
So helfen wir Ihnen als Beschuldigten
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter, eine Anklage oder einen Strafbefehl aufgrund einer Sexualstraftat erhalten? Oder Sie möchten gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?
Als erfahrene Anwälte für Sexualstrafrecht stehen wir Ihnen zur Seite und bieten Ihnen eine kompetente Verteidigung. Wir verstehen, dass ein Vorwurf im Bereich des Sexualstrafrechts ernsthafte Konsequenzen haben und Ihre komplette Existenz gefährden kann. In einer solchen Situation ist es von entscheidender Bedeutung, Ihre Rechte zu schützen und eine faire Verteidigung sicherzustellen.
Wir verfügen über umfassende Kenntnisse und Expertise in diesem komplexen Strafrechtsgebiet. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf für eine kostenlose Ersteinschätzung. Beauftragen Sie uns, werden wir sorgfältig Ihre individuelle Situation analysieren, Ihnen Ihre Rechte erklären und Sie umfassend über alle Möglichkeiten informieren. Dabei schützen wir Sie vor eifrigen Ermittlungsbehörden und stehen während des gesamten Verfahrens an Ihrer Seite.
Nach der Einsicht in die Ermittlungsakte werden wir für Sie eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln. Unser oberstes Ziel ist es, eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Kommt es aufgrund drastischer Vorwürfe und einer gegen Sie gerichteten Beweislage zum Prozess, verteidigen wir Sie dort gegen die Anschuldigungen.
Mögliche Verteidigungsstrategien im Sexualstrafrecht
Eine Verteidigungsstrategie muss immer der individuellen Situation angepasst werden. Die jeweiligen Umstände sowie die Beweislage müssen dabei immer betrachtet werden. Dennoch wollen wir einige Verteidigungsstrategien erwähnen, die im Sexualstrafrecht häufig angewendet werden:
Beweisanfechtung
Die Strafverteidigung kann versuchen, eingereichte Beweise anzufechten, um die Unschuldsvermutung zu festigen. Dabei können bei der Zeugenbefragung Widersprüche oder Ungenauigkeiten aufgedeckt oder die Zuverlässigkeit und Herkunft von sonstigen Beweisen angegriffen werden.
Einvernehmlichkeit
Bei einigen Sexualstraftaten kann die Verteidigung argumentieren, dass der sexuelle Kontakt zwischen vermeintlichen Täter und mutmaßlichen Opfer einvernehmlich erfolgte. Das ist auch bei Fällen von einem sexuellen Kontakt mit Minderjährigen möglich, wenn dargelegt werden kann, dass der Beschuldigte das Alter des Sexualpartners nicht wusste.
Falsche Anschuldigungen
Vorwürfe im Sexualstrafrecht können frei erfunden sein. Eine Verteidigungsstrategie kann hierbei sein, dass persönliche Motive des vermeintlichen Opfers für eine Falschverdächtigung herausgestellt werden. Die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers kann etwa durch ein aussagepsychologisches Gutachten angegriffen werden.
Alibi nachweisen
Kann der Beschuldigte nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der vermeintlichen Tat an einem anderen Ort war, kann dies als starke Verteidigungsstrategie eine Einstellung des Strafverfahrens oder einen Freispruch nach sich ziehen.
Schuldeingeständnis
Hat der Beschuldigte die Tat begangen und kann dies auch zweifellos von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden, sollte die Verteidigungsstrategie auf eine Minderung der Strafe angesetzt werden. Ein Schuldeingeständnis mit einer glaubhaft versicherten Entschuldigung sowie weitere Maßnahmen (z. B. Beginn einer Therapie) können durchaus erfolgreich sein.
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Häufige Fragen im Sexualstrafrecht
Was kostet ein Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht?
Das Honorar des Anwalts, also sämtliche Anwaltskosten, richten sich bei Strafsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). So bestimmen gerade der Umfang und der Aufwand die tatsächlich anfallenden Anwaltskosten im Sexualstrafrecht.
Wenn Sie wissen möchten, was eine Strafverteidigung in Ihrem speziellen Fall kostet, nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Gerne besprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten und geben Ihnen auch eine transparente Einschätzung der konkreten Kosten.
Welche Ermittlungsmethoden werden im Sexualstrafrecht angewendet?
Bei Sexualdelikten handelt es sich um schwerwiegende Vorwürfe. So kann das gesamte Repertoire der Ermittlungsbehörden zum Einsatz kommen, wenn ein Richter zustimmt. Neben der Befragung von Zeugen und Beschuldigten kommt es in diesem Strafrechtsbereich häufig zu einer Hausdurchsuchung und erkennungsdienstlichen Behandlungen wie der Entnahme der DNA. Ebenso droht bei drastischen Delikten eine Untersuchungshaft.
Unschuldig: Soll ich eine Aussage machen?
Wenn Sie zu Unrecht einer Sexualstraftat beschuldigt werden, sollten Sie unter keinen Umständen eine Aussage tätigen, wenn Sie sich noch nicht mit einem erfahrenen Anwalt für Sexualstrafrecht abgesprochen haben. Die Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) gehen grundsätzlich von Ihrer Schuld aus und möchten diese nachweisen. Jedes Wort kann falsch verstanden werden und so gegen Sie verwendet werden.
Aussage gegen Aussage – droht eine Verurteilung?
In keinem Strafrechtsbereich gibt es so häufig eine „Aussage gegen Aussage“-Situation als im Sexualstrafrecht. Als Beschuldigter sollte man hierbei nicht darauf vertrauen, dass eine bloße Aussage nicht für eine Verurteilung ausreicht. Was zählt, ist die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Opfers und die Einschätzung des Richters. Eine starke Strafverteidigung ist hierbei umso wichtiger.
Wie hilft ein Anwalt für Sexualstrafrecht?
Ein erfahrener Anwalt für Sexualstrafrecht wird Ihnen als Beschuldigten zu Beginn der Vertretung über die aktuelle Situation und alle Möglichkeiten und Eventualitäten aufklären. Anschließend wird er den Kontakt zu den Ermittlungsbehörden suchen und Akteneinsicht beantragen. Ein Anwalt wird Sie über das gesamte Strafverfahren begleiten und Sie und Ihre Rechte dabei schützen. Zudem wird er eine Verteidigung aufbauen, um die Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder die Minderung der drohenden Strafe zu erreichen.
Wann sollte ich als Beschuldigter einen Anwalt einschalten?
Am besten sofort nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens. Eine möglichst frühe Verteidigung ist Garant für eine möglichst effektive Verteidigung. Es ist der falsche Weg, mit dem Kontakt bis zur Anklageerhebung zu warten.
Ich bin schuldig und möchte eine Therapie machen – nutzt das im Strafverfahren?
Wenn Ihnen die Tat zweifellos nachgewiesen werden kann und Sie an dem Problem arbeiten möchten, ist es durchaus sinnvoll, professionelle Hilfe aufzusuchen. Ein Schuldeingeständnis sowie das aktive Arbeiten an der Ursache können eine Strafmilderung zur Folge haben. Das Vorgehen sollten Sie jedoch unbedingt vorab mit einem Strafverteidiger absprechen.