Es ist völlig normal, dass für ein Opfer die Beteiligung an einem Strafprozess mit vielen Unsicherheiten und Ängsten einhergeht. Als Betroffener einer Straftat möchte man verständlicherweise wissen, was einen erwartet und wie man sich verhalten soll.
Die Betroffenen müssen die schweren Folgen der Taten verkraften und sich mit Behörden und Gerichten auseinandersetzen, um an ihr Recht zu gelangen.
Zu den Rechten von Opfern von Straftaten zählt insbesondere die Nebenklage.
Opfer von Straftaten und deren Angehörige haben ein nachvollziehbares Interesse an Genugtuung durch die Bestrafung des Täters. Als Nebenkläger erhalt man neben der Staatsanwaltschaft die Verfahrensrolle eines weiteren Anklägers.
Durch aktive Mitwirkung im Wege der Nebenklage ist es ihnen möglich, das Ergebnis des Verfahrens zu beeinflussen, oder sich gegen die Verharmlosung Ihrer Verletzungen zu wehren.
Die Nebenklage umfasst bestimmte Rechte:
- Berechtigung zur Anwesenheit sowie Ladung zur Hauptverhandlung
- Befugnis zur Ablehnung des Richters oder der Sachverständigen aufgrund von Befangenheit
- Fragerecht
- Beanstandung von Anordnungen des Gerichts und von Fragen
- Beweisantragsrecht
- Abgabe von Erklärungen
- Einsicht in die Verfahrensakten
- Information über das komplette Verfahren
- Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen
Die Nebenklage ist nicht in jedem Fall zulässig, da der Staat ein Monopol auf die Strafverfolgung hat. Das Gesetz bestimmt in § 395 StPO einen Katalog von Straftaten, bei denen eine Nebenklage möglich ist.
Unabhängig davon kann man sich mit einer Nebenklage dem Verfahren anschließen, wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint.
In diesem Zusammenhang kommt die Nebenklage etwa bei Delikten wie Beleidigung, Verleumdung, fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer in Betracht.
Sie wollen Ihr Recht auf Nebenklage wahrnehmen?
Als engagierter Rechtsanwalt stehe ich Ihnen als Verfahrensbeistand zur Verfügung, damit Sie einfacher an Ihre Rechte gelangen und Ihre Interessen als Betroffener einer Straftat durchsetzen, als wenn Sie auf sich alleine gestellt wären.