Drogenbesitz ist eine Straftat, die auch im Jugendstrafrecht geahndet wird. Doch welche Strafen drohen Jugendlichen, die mit Drogen erwischt werden? Im Folgenden werden die wichtigsten Fakten zum Thema Drogenbesitz im Jugendstrafrecht zusammengefasst.
Erste Hilfe im Strafrecht
Wenn Sie von einem Strafverfahren gegen Sie erfahren, sollten Sie das niemals auf die leichte Schulter nehmen. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht und kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht.
Von unserem Kanzleistandort in Mülheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Rufen Sie uns an:
0208 375 837 25
Wir sind für Sie auch über WhatsApp erreichbar:
Drogenbesitz: Eine Straftat im Jugendstrafrecht
Wer als Jugendlicher im Besitz von illegalen Drogen ist, macht sich strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um harte Drogen wie Heroin oder Kokain oder um weiche Drogen wie Cannabis handelt. Auch der Besitz von Medikamenten, die nicht verschrieben wurden, kann eine Straftat darstellen.
Strafen bei BtM-Delikten im Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht gibt es verschiedene Strafen, die bei Drogenbesitz verhängt werden können. Die mildeste Strafe ist eine Verwarnung oder ein erzieherisches Gespräch mit einem Jugendgerichtshelfer. In schwereren Fällen kann eine Jugendstrafe verhängt werden. Diese kann in Form von Jugendhaft oder einer Jugendstrafanstalt erfolgen.
Jugendstrafe: Dauer und Auswirkungen
Eine Jugendstrafe kann bis zu zehn Jahre dauern. Dabei wird jedoch immer berücksichtigt, dass Jugendliche noch in der Entwicklung sind und daher eine besondere Betreuung benötigen. Die Jugendstrafe hat auch Auswirkungen auf die Zukunft des Jugendlichen. Sie kann dazu führen, dass er Schwierigkeiten bei der Jobsuche hat oder dass er bestimmte Berufe nicht ausüben darf.
Alternativen zur Jugendstrafe bei BtM-Delikten
Es gibt auch Alternativen zur Jugendstrafe. So kann zum Beispiel eine Jugendgerichtshilfe angeordnet werden. Dabei wird der Jugendliche von einem Jugendgerichtshelfer betreut und unterstützt. Auch eine Bewährungsstrafe ist möglich. Hierbei muss der Jugendliche bestimmte Auflagen erfüllen, wie zum Beispiel regelmäßige Drogentests oder die Teilnahme an einer Therapie.
BtMG und Jugendstrafrecht – so hilft ein Anwalt!
Drogenbesitz ist eine Straftat, die auch im Jugendstrafrecht geahndet wird. Jugendliche, die mit Drogen erwischt werden, müssen mit verschiedenen Strafen rechnen. Eine Jugendstrafe ist dabei die schwerste Strafe, es gibt jedoch auch Alternativen wie eine Jugendgerichtshilfe oder eine Bewährungsstrafe. Es ist wichtig, dass Jugendliche sich bewusst sind, dass Drogenbesitz nicht nur strafbar ist, sondern auch negative Auswirkungen auf ihre Zukunft haben kann.
Machen Sie bei einem Ermittlungsverfahren gegen Sie keine Aussage. Kontaktieren Sie schnellstmöglich einen für Jugendstrafrecht und Betäubungsmittelgesetz versierten Anwalt, der Ihre Verteidigung aufbauen kann. Sie brauchen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf!
Nikias Roth - Ihr Anwalt für Strafrecht
Ich bin Nikias Roth und Ihr Strafverteidiger aus Mülheim an der Ruhr. Als Anwalt für Strafrecht trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete bundesweit Mandanten bei sämtlichen Vorwürfen.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts!” Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mit Ihrem Problem nicht alleine, sondern setze mich konsequent für Sie ein.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!