Hausdurchsuchung - was jetzt zu tun ist

Bei Ihnen fand eine Durchsuchung statt? Das bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft und weitere Beweise gesucht wurden. Jetzt sollten Sie unbedingt einen Strafverteidiger einschalten, der Sie gegen die Anschuldigungen vertritt.

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Erste Hilfe nach der Durchsuchung

  1. Ruhe bewahren und Aussage verweigern!

  2. Sofort Strafverteidiger kontaktieren!

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Mittels einer Durchsuchung möchte die Staatsanwaltschaft Beweismittel beschaffen, um diese für das weitere Verfahren zu Ihren Lasten zu verwenden. Rechtsgrundlage für eine Durchsuchung bilden die §§ 102 ff. Strafprozessordnung (StPO). Durchsuchungen dürfen grundsätzlich nur durch den Richter, lediglich bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden, § 105 StPO. Nach § 102 StPO kann bei jedem, der entweder als Täter oder als Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie der eigenen Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung auch zur Auffindung von Beweismitteln führen wird. Zur Nachtzeit darf gem. § 103 StPO nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug durchsucht werden.

 

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Richterlichen Beschluss stets vorzeigen lassen
  • Nicht mit der Polizei sprechen
  • Auf keinem Fall das Durchsuchungsprotokoll unterschreiben
  • Einer Sicherstellung immer widersprechen

 

Versuchen Sie am besten bereits während der Hausdurchsuchung, Kontakt zu einem Strafverteidiger aufzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie diesen unmittelbar nach der Durchsuchung.

 

So helfen ich Ihnen als Strafverteidiger:

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

 

Dann sollten Sie nicht zu lange mit der Beauftragung eines Strafverteidigers warten. Denn gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt. Ich setze mich für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Hierzu nehme ich Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite eine zielorientierte Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie von mir immer eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

 

Ich verteidige Sie sowohl im Ruhrgebiet als auch bundesweit. Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.