Anwalt für BtM- und Drogenstrafrecht
Ihnen wird vorgeworfen, im Besitz verbotener Drogen zu sein? Sie sollen eine Straftat nach dem BtMG (Besitz, Herstellen, Anbau, Handeltreiben) begangen haben?
Drogendelikte werden in Deutschland hart geahndet. Neben langjährigen Haftstrafen oder saftigen Geldstrafen können unter Umständen auch einschneidende Nebenfolgen wie der Verlust des Führerscheins verhängt werden. Haben Sie eine Anzeige nach dem BtMG erhalten, sollten Sie deshalb eine professionelle Verteidigung in Anspruch nehmen.
Wir bieten Ihnen Verständnis, Schutz und eine starke Strafverteidigung!
Erste Hilfe bei BtMG-Verfahren
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Nikias Roth aus Mülheim an der Ruhr
Ich bin Nikias Roth und Ihr Anwalt für BtM- und Drogenstrafrecht aus Mülheim an der Ruhr. Im BtMG-Strafrecht vertrete ich bundesweit Mandanten bei Besitz oder Handel mit illegalen Betäubungsmitteln.
„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts“! Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mir Ihrem Problem nicht allein, sondern setze mich konsequent für Sie ein.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ablauf unserer Verteidigung bei BtMG-Fällen
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Zufriedene Mandanten unserer Kanzlei
Ihre Strafverteidigung
bei BtM- und Drogendelikten
Das Betäubungsmittelstrafrecht beinhaltet typische Fallstricke, weswegen Sie bei Anschuldigungen wegen Drogendelikten einen erfahrenen Anwalt für BtMG einschalten sollten. So ist zwar der bloße Eigenkonsum straflos, aber durch die Strafbarkeit von Abgabe und Besitz verbotener Drogen steht der Eigenkonsum faktisch im Ergebnis dennoch unter Strafe.
Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa bei Besitz oder Erwerb einer geringen Menge ausschließlich zu Eigenkonsum. Eine starke Strafverteidigung kann hierbei nach § 31a BtMG bei der Ermittlungsbehörde erreichen, dass von der Strafverfolgung abgesehen wird.
Beschuldigt einer BtM-Straftat:
Wann einen Anwalt einschalten?
Eine effektive Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren, also vor der Anklageerhebung ein. Sollten Sie etwa durch eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Hausdurchsuchung von einem Strafverfahren gegen Sie erfahren, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie unbedingt sofort einen erfahrenen Anwalt im BtM- und Drogenstrafrecht.
Wir bieten Ihnen eine effektive Strafverteidigung und vertreten Ihre Rechte und Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden. Ziel ist dabei stets die Einstellung des Verfahrens oder – bei bedrückender Beweislage – eine möglichst milde Strafe. Zudem verfügen wir auch im Verkehrsrecht über eine ausgewiesene Expertise, was insbesondere bei Straftaten mit Drogen im Straßenverkehr von Vorteil ist.
Von unserem Kanzleistandort in Mühlheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
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Welche Drogendelikte werden vom BtMG umfasst?
Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind in den §§ 29 bis 30b BtMG Straftaten im Zusammenhang mit in Deutschland illegalen Drogen geregelt. Strafbar macht sich dabei nicht nur der Verkäufer, sondern ebenso der Abnehmer und Besitzer.
Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind nach § 1 BtMG die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Hierzu gehören unter anderem Cannabis bzw. Marihuana und Haschisch, Crack, Heroin, Kokain, LSD, Opium, Amphetamin (Speed), Ecstasy oder Methamphetamin (Crystal, ICE).
Beschuldigte im Betäubungsmittelstrafrecht können nach dem Gesetz mit folgenden Vorwürfen konfrontiert werden:
Verstoß gegen § 29 BtMG
Insbesondere wegen Anbau, Herstellen, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Erwerb oder Sichverschaffen von BtM in sogenannter geringer Menge. Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe
Verstoß gegen § 29a BtMG
Insbesondere wegen Handeltreiben, Herstellen, Abgabe oder Besitz von BtM in sogenannter nicht geringer Menge. Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.
Verstoß gegen § 30 BtMG
Insbesondere wegen Anbau, Herstellen oder Handeltreiben von BtM als Mitglied einer Bande und/oder gewerbsmäßig. Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Verstoß gegen § 30 Abs. 1 BtMG
Insbesondere wegen zur fortgesetzten Begehung verbundenem bandenmäßigen Anbau, Herstellen oder Handeltreiben von BtM in nicht geringer Menge.Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren.
Verstoß gegen § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG
Wegen Handeltreiben, Ausfuhr, Einfuhr, Sichverschaffen von BtM in nicht geringer Menge unter Mitsichführen einer Waffe. Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren.
Anwaltskanzlei für BtM-Strafrecht:
So helfen wir Ihnen als Beschuldigten
Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter, eine Anklage oder einen Strafbefehl aufgrund eines BtM-Delikts erhalten? Oder Sie möchten gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?
Als erfahrene Anwälte für BtM-Strafrecht bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung sowie eine effektive Strafverteidigung. Wir stehen in jeder Situation an Ihrer Seite und wahren Ihre Rechte als Beschuldigter.
- Hilfe bei Vernehmungen: Machen Sie niemals Angaben zur Sache ohne vorherige Absprache und dem Beisein eines Anwalts. Wir stellen dabei sicher, dass Ihre Rechte gewahr bleiben und Sie keine selbstbelastenden Aussagen tätigen.
- Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren: Als Beschuldigter stehen Sie meist im Dunkeln. Was weiß die Staatsanwaltschaft wirklich? In dieser Situation beantragen wir Akteneinsicht und prüfen den Stand der Ermittlungen. Zudem helfen wir Ihnen die Situation zu verstehen und beraten Sie kompetent zu den weiteren Schritten und Möglichkeiten.
- Vorbereitung der Verteidigung: Das Sammeln von entlastenden Beweisen und Indizien sowie die Entwicklung einer fundierten Verteidigungsstrategie sind meist ausschlaggebend für den Ausgang des Strafverfahrens. Überlassen Sie das einem Spezialisten!
- Klären von verfahrensrechtlichen Fragen: Gesetze wie die Strafprozessordnung sind für den Laien oft nicht überblickbar. Wir stellen sicher, dass alle verfahrensrechtlichen Schritte korrekt durchgeführt wurden. Wenn nicht, werden wir dagegen vorgehen.
- Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft: Um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder bei zu belastenden Beweisen eine mildere Anklage oder Strafe sicherzustellen, hilft es oft vorab mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln. Darin sind wir geübt und erreichen somit häufig das bestmögliche Ergebnis.
- Verteidigung im Gerichtsprozess: Kommt Ihr Fall vor Gericht, ist ein Anwalt unerlässlich. Wir tragen entlastende oder mildernde Beweise und Umstände vor und vertreten Ihre Interessen.
Mögliche Mögliche Verteidigungsstrategien bei Drogendelikten
Eine effektive Verteidigungsstrategie ist immer individuell auf den jeweiligen Fall angepasst. Dabei muss der Umstand der Tat sowie die Beweislage betrachtet werden. Häufig angewandte Verteidigungsstrategien im Drogenstrafrecht sind:
Beweisanfechtung
Um die Unschuldsvermutung zu festigen, können entlastende Beweise eingebracht werden oder bei Zeugenbefragungen Widersprüche und Ungenauigkeiten aufgedeckt werden. Auch die Zuverlässigkeit und Herkunft sonstiger Beweise können durch die Strafverteidigung angegriffen werden.
Unwissenheit oder Unwahrnehmbarkeit
Eine Verteidigung kann darauf abzielen, dass der Beschuldigte keine Kenntnis von den Betäubungsmitteln hatte. Dies kann in einigen Fällen zur Herabstufung der Anklage führen. Bei Bestellungen von illegalen Drogen aus dem Ausland ist diese Verteidigungsstrategie häufig sehr effektiv.
Eigenbedarf oder medizinische Notwendigkeit
Bei einer geringen Menge kann nach § 31a BtMG ein Verfahren eingestellt werden.
Therapie statt Strafe
Das Gesetz sieht gemäß § 35 BtMG unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Süchtige anstatt einer Haftstrafe eine Drogentherapie (stationäre oder ambulante) absolvieren können.
Schuldeingeständnis
Wenn die Schuld zweifellos von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden kann, sollte die Verteidigungsstrategie auf eine möglichst milde Strafe bauen. Ein Schuldeingeständnis kann hier oftmals viel bewirken.
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Häufige Fragen im Drogenstrafrecht
Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung eines BtMG-Anwalts?
Das Honorar eines Anwalts, also sämtliche Anwaltskosten, richten sich bei Strafsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). So bestimmen gerade der Umfang und der Aufwand die tatsächlich anfallenden Anwaltskosten im BtM-Strafrecht.
Wenn Sie erfahren möchten, was eine Strafverteidigung in Ihrem speziellen Fall kostet, nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Gerne besprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten und geben Ihnen auch eine transparente Einschätzung der Kosten für Ihre Verteidigung.
Was sind mögliche Konsequenzen bei einem Drogendelikt?
Die tatsächliche Strafe richtet sich nach der Tathandlung, dem Tathergang sowie dem Täter selbst. Bei BtM-Delikten drohen jedoch mehrjährige Haftstrafen. Freiheitsstrafen ohne Bewährung sind hierbei nicht selten. Nehmen Sie deshalb ein Strafverfahren nicht auf die leichte Schulter!
Welcher Umgang ist mit illegalen Drogen in Deutschland verboten?
Nur der Konsum ist bei verbotenen Betäubungsmitteln legal, jedoch kann man in der Regel nichts konsumieren, was man nicht auch erwirbt oder besitzt. Nach dem BtMG sind folgende Straftaten möglich:
- Besitz von Betäubungsmitteln
- Herstellen von Betäubungsmitteln
- Anbau von Betäubungsmitteln
- Einfuhr oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln
- Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Wie sollte ich mich als Beschuldigter eines BtM-Delikts verhalten?
Machen Sie unter keinen Umständen Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Sie haben ein umfängliches Aussageverweigerungsrecht, dieses sollten Sie nutzen! Kontaktieren Sie bereits im Ermittlungsverfahren, also dann, wenn Sie von den Anschuldigungen gegen Sie erfahren, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht, der auch eine Expertise bei BtM-Delikten vorweisen kann. So werden Sie ideal verteidigt, damit größere Probleme bestmöglich abgewehrt werden können.
Geringe Menge: Ist eine Verfahrenseinstellung möglich?
Bei einer geringen Menge zum Eigenbedarf ist es möglich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sie einstellt. Darauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen. Häufig wird auch bei geringen Mengen angeklagt und verurteilt. Deshalb sollten Sie auch in diesem Fall eine Strafverteidigung beauftragen, die auf die Einstellung des Verfahrens drängt.