Anwalt für BtM- und Drogenstrafrecht

Ihnen wird vorgeworfen, im Besitz verbotener Drogen zu sein? Sie sollen eine Straftat nach dem BtMG (Besitz, Herstellen, Anbau, Handeltreiben) begangen haben?

Drogendelikte werden in Deutschland hart geahndet. Neben langjährigen Haftstrafen oder saftigen Geldstrafen können unter Umständen auch einschneidende Nebenfolgen wie der Verlust des Führerscheins verhängt werden. Haben Sie eine Anzeige nach dem BtMG erhalten, sollten Sie deshalb eine professionelle Verteidigung in Anspruch nehmen.

Wir bieten Ihnen Verständnis, Schutz und eine starke Strafverteidigung!

Check Anwalt Jahrelange Erfahrung im Drogenstrafrecht

Check Anwalt Zielführende Verteidigungsstrategie

Check Anwalt Top bewertet Top bewertet von Mandanten - Fünf Sterne von Mandanten

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Nikias Roth aus Mülheim an der Ruhr
Ihr Anwalt für BtM-Strafrecht

Ich bin Nikias Roth und Ihr Anwalt für BtM- und Drogenstrafrecht aus Mülheim an der Ruhr. Im BtMG-Strafrecht vertrete ich bundesweit Mandanten bei Besitz oder Handel mit illegalen Betäubungsmitteln.

„Verteidigung ist Kampf, Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts“! Diesem Grundsatz habe ich mich verschrieben. Neben meiner fachlichen Expertise können Sie auf einen großen Erfahrungsschatz aus jahrelanger Strafverteidigung sowie einen unermüdlichen Einsatz zählen. Ich lasse Sie mir Ihrem Problem nicht allein, sondern setze mich konsequent für Sie ein.

 

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Rechtsanwalt Nikias Roth

Ablauf unserer Verteidigung bei BtMG-Fällen

Erstkontakt
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir bieten Ihnen bei BtMG-Fällen eine kostenlose Ersteinschätzung und nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Problem.
Beauftragung
Transparent klären wir Sie im Erstgespräch über die Möglichkeiten der Verteidigung und sämtliche damit verbundene Kosten auf. Anschließend entscheiden Sie, ob Sie uns das Mandat übertragen.
Akteneinsicht
Die Akteneinsicht ist das A und O jeder Strafverteidigung. Diese beantragen wir umgehend und besprechen anschließend mit Ihnen die ideale Verteidigungsstrategie.
Verteidigung
Ziel ist es, nach Möglichkeit das Verfahren gegen Sie außergerichtlich zu lösen. Darauf drängen wir. Sollte es zum Prozess kommen, können Sie auf eine leidenschaftliche und kompetente Verteidigung vertrauen.

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    Zufriedene Mandanten unserer Kanzlei

    Immer wieder würde ich die Kanzlei empfehlen. Schnell, kompetent und vor allem unkompliziert. Nochmals vielen Dank.
    Sven Quast
    Sven Quast
    4 März 2024
    Herr Roth hat sich meinem Falle direkt angenommen, sich Zeit genommen und mich super beraten, bzw. vertreten. Super freundlicher Kontakt. Vielen lieben Dank dafür, würde ich jederzeit wieder in Anspruch nehmen!
    Vanessa Fournier
    Vanessa Fournier
    4 März 2024
    Sehr geehrte Leser und Leserinnen, hiermit möchte ich meine Erfahrungen mitteilen die ich mit dem Herrn Roth gemacht habe. Er hat mich in einem Verfahren vor einem Führerschein Entzug bewahrt und hat stets engagiert und zuverlässig gearbeitet. Ich kann ihn nur weiter empfehlen und jedem ans Herz legen sich für den Herrn Roth in Sachen Verkehrsrecht zu entscheiden. Möchte mich nochmal für alles bedanken was Herr Roth für mich gemacht hat bei ihm seit ihr in guten Händen. Sonnige Grüße
    Kevinprince e
    Kevinprince e
    24 Februar 2024
    Im Erstgespräch konnte Herr Roth alle offenen Fragen gut und professionell klären!
    Christian Alfter
    Christian Alfter
    20 Februar 2024
    Herr Roth hat mich fabelhaft vertreten. Schon beim ersten Telefonat fühlte ich mich bestens aufgehoben und werde ihn ganz sicher zu meinem Haus und Hof Anwalt ernennen ☺️👍🏻
    Anne Bonny
    Anne Bonny
    16 Februar 2024
    Sehr schnell ...fair können wir nur empfehlen .Fahrschule ferdi&Miri
    Myrjam Laudage
    Myrjam Laudage
    15 Februar 2024
    Schnelle und kompetente Hilfe, ich wurde von Herrn Roth direkt am Tag der Anfrage zurückgerufen, ich wurde über die weitergehenden Schritte informiert und am Ende hat Herr Roth eine Einstellung meines Verfahrens erreicht. Ich kann die Kanzlei also besten Gewissens nur weiterempfehlen!
    anokata 1895
    anokata 1895
    9 Februar 2024
    Sehr empfehlenswert ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️
    Special Music
    Special Music
    31 Januar 2024

    Ihre Strafverteidigung
    bei BtM- und Drogendelikten

    Das Betäubungsmittelstrafrecht beinhaltet typische Fallstricke, weswegen Sie bei Anschuldigungen wegen Drogendelikten einen erfahrenen Anwalt für BtMG einschalten sollten. So ist zwar der bloße Eigenkonsum straflos, aber durch die Strafbarkeit von Abgabe und Besitz verbotener Drogen steht der Eigenkonsum faktisch im Ergebnis dennoch unter Strafe.

    Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa bei Besitz oder Erwerb einer geringen Menge ausschließlich zu Eigenkonsum. Eine starke Strafverteidigung kann hierbei nach § 31a BtMG bei der Ermittlungsbehörde erreichen, dass von der Strafverfolgung abgesehen wird.

    Beschuldigt einer BtM-Straftat:
    Wann einen Anwalt einschalten?

    Eine effektive Strafverteidigung setzt bereits im Ermittlungsverfahren, also vor der Anklageerhebung ein. Sollten Sie etwa durch eine Vorladung als Beschuldigter oder eine Hausdurchsuchung von einem Strafverfahren gegen Sie erfahren, zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie unbedingt sofort einen erfahrenen Anwalt im BtM- und Drogenstrafrecht.

    Wir bieten Ihnen eine effektive Strafverteidigung und vertreten Ihre Rechte und Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden. Ziel ist dabei stets die Einstellung des Verfahrens oder – bei bedrückender Beweislage – eine möglichst milde Strafe. Zudem verfügen wir auch im Verkehrsrecht über eine ausgewiesene Expertise, was insbesondere bei Straftaten mit Drogen im Straßenverkehr von Vorteil ist.

    Von unserem Kanzleistandort in Mühlheim an der Ruhr beraten und vertreten wir Mandanten weit über die Grenzen des Ruhrgebiets hinaus in ganz Deutschland. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


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    Bundesweit im BtM-Strafrecht

    Bei Drogendelikten vertreten wir bundesweit Mandanten vor allen deutschen Gerichten. Unser Kanzleistandort befindet sich im Ruhrgebiet, in Mülheim an der Ruhr.
    Icon Strafverteidigung - Anwalt für Strafrecht

    Strafverteidigung bei allen BtM-Delikten

    Ob Besitz einer geringen oder nicht geringen Menge, ob Drogenhandel im kleinen Stil oder gewerbsmäßig als Bande oder mit Waffen. Wir vertreten bundesweit bei allen Delikten aus dem BtMG.
    Icon Verkehrsrecht Kröber und Roth Rechtsanwälte

    Vertretung bei Nebenfolgen

    Häufig wirken sich Ermittlungen oder Verurteilungen im BtM-Bereich auf den Führerschein aus. Wir wissen um die Nebenfolgen und können Sie auch im Verkehrsrecht umfangreich beraten und vertreten.

    Welche Drogendelikte werden vom BtMG umfasst?

    Im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind in den §§ 29 bis 30b BtMG Straftaten im Zusammenhang mit in Deutschland illegalen Drogen geregelt. Strafbar macht sich dabei nicht nur der Verkäufer, sondern ebenso der Abnehmer und Besitzer.

    Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind nach § 1 BtMG die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Hierzu gehören unter anderem Cannabis bzw. Marihuana und Haschisch, Crack, Heroin, Kokain, LSD, Opium, Amphetamin (Speed), Ecstasy oder Methamphetamin (Crystal, ICE).

    Beschuldigte im Betäubungsmittelstrafrecht können nach dem Gesetz mit folgenden Vorwürfen konfrontiert werden:

    • Verstoß gegen § 29 BtMG

      Insbesondere wegen Anbau, Herstellen, Handeltreiben, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Erwerb oder Sichverschaffen von BtM in sogenannter geringer Menge. Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

    • Verstoß gegen § 29a BtMG

      Insbesondere wegen Handeltreiben, Herstellen, Abgabe oder Besitz von BtM in sogenannter nicht geringer Menge. Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr.

    • Verstoß gegen § 30 BtMG

      Insbesondere wegen Anbau, Herstellen oder Handeltreiben von BtM als Mitglied einer Bande und/oder gewerbsmäßig. Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.

    • Verstoß gegen § 30 Abs. 1 BtMG

      Insbesondere wegen zur fortgesetzten Begehung verbundenem bandenmäßigen Anbau, Herstellen oder Handeltreiben von BtM in nicht geringer Menge.Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren.

    • Verstoß gegen § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG

      Wegen Handeltreiben, Ausfuhr, Einfuhr, Sichverschaffen von BtM in nicht geringer Menge unter Mitsichführen einer Waffe. Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren.

    Anwaltskanzlei für BtM-Strafrecht:
    So helfen wir Ihnen als Beschuldigten

    Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter, eine Anklage oder einen Strafbefehl aufgrund eines BtM-Delikts erhalten? Oder Sie möchten gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

    Als erfahrene Anwälte für BtM-Strafrecht bieten wir Ihnen eine kompetente Beratung sowie eine effektive Strafverteidigung. Wir stehen in jeder Situation an Ihrer Seite und wahren Ihre Rechte als Beschuldigter.

    • Hilfe bei Vernehmungen: Machen Sie niemals Angaben zur Sache ohne vorherige Absprache und dem Beisein eines Anwalts. Wir stellen dabei sicher, dass Ihre Rechte gewahr bleiben und Sie keine selbstbelastenden Aussagen tätigen.
    • Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren: Als Beschuldigter stehen Sie meist im Dunkeln. Was weiß die Staatsanwaltschaft wirklich? In dieser Situation beantragen wir Akteneinsicht und prüfen den Stand der Ermittlungen. Zudem helfen wir Ihnen die Situation zu verstehen und beraten Sie kompetent zu den weiteren Schritten und Möglichkeiten.
    • Vorbereitung der Verteidigung: Das Sammeln von entlastenden Beweisen und Indizien sowie die Entwicklung einer fundierten Verteidigungsstrategie sind meist ausschlaggebend für den Ausgang des Strafverfahrens. Überlassen Sie das einem Spezialisten!
    • Klären von verfahrensrechtlichen Fragen: Gesetze wie die Strafprozessordnung sind für den Laien oft nicht überblickbar. Wir stellen sicher, dass alle verfahrensrechtlichen Schritte korrekt durchgeführt wurden. Wenn nicht, werden wir dagegen vorgehen.
    • Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft: Um eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder bei zu belastenden Beweisen eine mildere Anklage oder Strafe sicherzustellen, hilft es oft vorab mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln. Darin sind wir geübt und erreichen somit häufig das bestmögliche Ergebnis.
    • Verteidigung im Gerichtsprozess: Kommt Ihr Fall vor Gericht, ist ein Anwalt unerlässlich. Wir tragen entlastende oder mildernde Beweise und Umstände vor und vertreten Ihre Interessen.
    Kröber und Roth Rechtsanwälte in Mülheim an der Ruhr - Kanzleischild

    Mögliche Mögliche Verteidigungsstrategien bei Drogendelikten

    Eine effektive Verteidigungsstrategie ist immer individuell auf den jeweiligen Fall angepasst. Dabei muss der Umstand der Tat sowie die Beweislage betrachtet werden. Häufig angewandte Verteidigungsstrategien im Drogenstrafrecht sind:

    • Beweisanfechtung

      Um die Unschuldsvermutung zu festigen, können entlastende Beweise eingebracht werden oder bei Zeugenbefragungen Widersprüche und Ungenauigkeiten aufgedeckt werden. Auch die Zuverlässigkeit und Herkunft sonstiger Beweise können durch die Strafverteidigung angegriffen werden.

    • Unwissenheit oder Unwahrnehmbarkeit

      Eine Verteidigung kann darauf abzielen, dass der Beschuldigte keine Kenntnis von den Betäubungsmitteln hatte. Dies kann in einigen Fällen zur Herabstufung der Anklage führen. Bei Bestellungen von illegalen Drogen aus dem Ausland ist diese Verteidigungsstrategie häufig sehr effektiv.

    • Eigenbedarf oder medizinische Notwendigkeit

      Bei einer geringen Menge kann nach § 31a BtMG ein Verfahren eingestellt werden.

    • Therapie statt Strafe

      Das Gesetz sieht gemäß § 35 BtMG unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Süchtige anstatt einer Haftstrafe eine Drogentherapie (stationäre oder ambulante) absolvieren können.

    • Schuldeingeständnis

      Wenn die Schuld zweifellos von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden kann, sollte die Verteidigungsstrategie auf eine möglichst milde Strafe bauen. Ein Schuldeingeständnis kann hier oftmals viel bewirken.

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      Häufige Fragen im Drogenstrafrecht

      Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung eines BtMG-Anwalts?

      Das Honorar eines Anwalts, also sämtliche Anwaltskosten, richten sich bei Strafsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). So bestimmen gerade der Umfang und der Aufwand die tatsächlich anfallenden Anwaltskosten im BtM-Strafrecht.

      Wenn Sie erfahren möchten, was eine Strafverteidigung in Ihrem speziellen Fall kostet, nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Gerne besprechen wir mit Ihnen alle Einzelheiten und geben Ihnen auch eine transparente Einschätzung der Kosten für Ihre Verteidigung.

      Was sind mögliche Konsequenzen bei einem Drogendelikt?

      Die tatsächliche Strafe richtet sich nach der Tathandlung, dem Tathergang sowie dem Täter selbst. Bei BtM-Delikten drohen jedoch mehrjährige Haftstrafen. Freiheitsstrafen ohne Bewährung sind hierbei nicht selten. Nehmen Sie deshalb ein Strafverfahren nicht auf die leichte Schulter!

      Welcher Umgang ist mit illegalen Drogen in Deutschland verboten?

      Nur der Konsum ist bei verbotenen Betäubungsmitteln legal, jedoch kann man in der Regel nichts konsumieren, was man nicht auch erwirbt oder besitzt. Nach dem BtMG sind folgende Straftaten möglich:

      • Besitz von Betäubungsmitteln
      • Herstellen von Betäubungsmitteln
      • Anbau von Betäubungsmitteln
      • Einfuhr oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln
      • Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

      Wie sollte ich mich als Beschuldigter eines BtM-Delikts verhalten?

      Machen Sie unter keinen Umständen Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Sie haben ein umfängliches Aussageverweigerungsrecht, dieses sollten Sie nutzen! Kontaktieren Sie bereits im Ermittlungsverfahren, also dann, wenn Sie von den Anschuldigungen gegen Sie erfahren, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht, der auch eine Expertise bei BtM-Delikten vorweisen kann. So werden Sie ideal verteidigt, damit größere Probleme bestmöglich abgewehrt werden können.

      Geringe Menge: Ist eine Verfahrenseinstellung möglich?

      Bei einer geringen Menge zum Eigenbedarf ist es möglich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Sie einstellt. Darauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen. Häufig wird auch bei geringen Mengen angeklagt und verurteilt. Deshalb sollten Sie auch in diesem Fall eine Strafverteidigung beauftragen, die auf die Einstellung des Verfahrens drängt.