Anklageschrift erhalten - jetzt Anwalt einschalten

Wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde, sollen Sie keine Zeit mehr verlieren. Es folgt eine Hauptverhandlung und dort sollten Sie nicht ohne einen kompetenten Strafverteidiger erscheinen.

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Wird Ihnen eine Anklageschrift zugestellt, markiert dies den Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Die Staatsanwaltschaft erhebt die öffentliche Anklage bei Gericht, wenn ein sogenannter „hinreichender Tatverdacht“ besteht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass in einer Hauptverhandlung vor Gericht eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.

Die Anklageschrift muss für den nunmehr als „Angeschuldigter“ bezeichneten Empfänger klar, übersichtlich und verständlich sein. Sie muss dessen Personalien und natürlich den eigentlichen Anklagesatz enthalten, indem die dem Angeschuldigten zu Last gelegte(n) konkrete(n) Tat(en) beschrieben wird(werden).

Zudem sind Tatort, Tatzeit und Art der Tatbegehung sowie die gesetzlichen geforderten Merkmale der vorgeworfenen Straftat und die insoweit anzuwendende(n) einzelne(n) Strafvorschrift(en) zu nennen. Zuletzt sind sämtliche Beweismittel und – sofern vorhanden – der Verteidiger anzugeben.

Wird Anklage erhoben, gibt das Gericht zudem dem Angeschuldigten auf, binnen einer bestimmten Frist (zumeist 1 bis 2 Wochen) eine Stellungnahme auf die erhobenen Tatvorwürfe abzugeben oder Beweismittel zu benennen. Geben Sie keine vorschnellen Erklärungen ab. Welches Vorgehen sinnvoll ist, kann nur mit einem Strafverteidiger abgestimmt werden.

So helfen ich Ihnen als Strafverteidiger:

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

Dann sollten Sie nicht zu lange mit der Beauftragung eines Strafverteidigers warten. Denn gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt. Ich setze mich für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Hierzu nehme ich Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite eine zielorientierte Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie von mir immer eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

Ich verteidige Sie sowohl im Ruhrgebiet als auch bundesweit. Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.