Eine „klassische“ Beleidigung im Sinne des § 185 StGB setzt eine vorsätzliche Kundgabe von Missachtung oder Nichtbeachtung einer anderen Person voraus. Die Beleidigungshandlung kann hierbei entweder verbal oder durch eine beleidigende Handlung (z. B. Zeigen des Mittelfingers) vorgenommen werden.
Hier erfahren Sie was als Beleidigung gilt, welche Strafen dabei drohen und was Sie beachten sollten, wenn Sie eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten haben.
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Was ist eine Beleidigung?
Eine „klassische“ Beleidigung im Sinne des § 185 StGB setzt eine vorsätzliche Kundgabe von Missachtung oder Nichtbeachtung einer anderen Person voraus. Die Beleidigungshandlung kann hierbei entweder verbal oder durch eine beleidigende Handlung (z.B.: zeigen des Mittelfingers) vorgenommen werden.
Wann ist eine Beleidigung strafbar?
Der Straftatbestand schützt die Ehre der beleidigten Person vor unwahren Tatsachenbehauptungen bzw. herabwürdigenden Werturteilen.
Eine Äußerung gilt als beleidigend, wenn sie sich entweder gegen eine konkrete Person oder eine abgrenzbare Personengruppe richtet. Missbilligende Aussagen, die sich gegen einen unbestimmbaren Personenkreis richten, wie „die Soldaten“ oder „das Volk“, erfüllen keinen Straftatbestand, unabhängig davon, ob das Opfer die Äußerung als beleidigend empfindet. Entscheidend ist, ob ein unbeteiligter Dritter die Äußerung als ehrverletzend empfinden würde.
Die Person, die eine Beleidigung äußert, kann für eine Strafbarkeit belangt werden, unabhängig davon, ob es sich um einen Fremden, Verwandten, Nachbarn, Kollegen, Vorgesetzten, Vermieter, Polizisten oder Freund handelt. Eine Ausnahme besteht jedoch im engsten Familienkreis, wo es einen „beleidigungsfreien Raum“ gibt, der gegenüber dem Betroffenen und Dritten abgeschirmt ist.
Was heißt Beleidigung?
Eine Beleidigung ist die Kundgabe von Nicht- oder Missachtung gegenüber einer anderen Person.
Die Beleidigung erfasst unwahre Tatsachenbehauptungen. Das sind Äußerungen über konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder der Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind. Sie zählen jedoch nur als Beleidigung, wenn sie unwahr sind und im Wissen über die Unwahrheit geäußert werden.
Auch wahre Tatsachenbehauptungen können gemäß § 192 StGB als sogenannte „Formalbeleidigung“ strafbar sein, wenn sich die Beleidigung aus der Form der Behauptung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.
Die Beleidigung erfasst weiterhin herabwürdigende Werturteile. Das sind Äußerungen, die ihrem Wesen nach durch Elemente der subjektiven Stellungnahme geprägt sind und lediglich die persönliche Überzeugung des sich Äußernden wiedergeben.
Beispiele für strafbare Beleidigungen sind:
- „Arschloch“
- „Trottel“
- „Vollidiot“
- „Blöde Kuh“
- „Hurensohn“
- „Lauch“
- „Fick deine Mutter“
- „Wichser“
- „Pisser“
- „Bastard“
- „Blöde Schlampe“
Auch Bezeichnungen des Gegenübers als
- „Neger“
- „Quotentürke“
- „Schwuchtel“
- „Lesbe“
können beleidigend sein.
Dabei kommt es aber immer auf den Zusammenhang und die Zielrichtung des Gesagten an.
Für eine Äußerung, um als Beleidigung zu gelten, muss der Täter den Willen haben, dass der Adressat sie hört. Einfache Selbstgespräche erfüllen den Tatbestand nicht, selbst wenn die betroffene Person das Gespräch heimlich belauscht oder zufällig mithört. Eine Beleidigung kann jedoch durch schriftliche Mittel wie SMS, Chat, WhatsApp, Messenger, Facebook, Twitter, Instagram und ähnliches oder auch durch Gesten wie den „Stinkefinger“, den „Vogel“ oder die „Scheibenwischer-Geste“ erfolgen.
Kann eine Beleidigung auch mittels einer Tätlichkeit begangen werden?
Ja, dann muss eine unmittelbare Einwirkung auf den Körper eines anderen erfolgen, die die andere Person abwertet. Die Abwertung muss bereits in der tätlichen Handlung selbst liegen.
Beispiele hierfür sind:
- Anspucken
- Abfälliges Fassen an die Brust oder an den Po einer Frau
- Ohrfeige aus Missachtung
Achtung: Strafantrag
Bei der Beleidigung handelt es sich um ein sogenanntes absolutes Antragsdelikt, vgl. § 194 StGB. Das bedeutet, dass die Tat nur auf Antrag des Geschädigten bzw. dessen gesetzlichen Vertreters verfolgt wird.
Dieser muss innerhalb von drei Monaten nach „Kenntnis von Tat und Täter“ erfolgen. Wird kein Strafantrag gestellt, ist das Verfahren zwingend durch die Staatsanwaltschaft einzustellen, da ein Verfahrenshindernis vorliegt.
Ein einmal gestellter Strafantrag kann – etwa nach einer Versöhnung – wieder zurückgenommen werden. Auch dann ist das Strafverfahren zwingend einzustellen.
Gibt es eine Beamtenbeleidigung?
Nein, das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Beamte genießen keinen besonderen Schutz vor Beleidigungen im Vergleich zu anderen Menschen, und es gibt keinen speziellen Straftatbestand, der nur auf Beleidigungen von Beamten anwendbar ist. Die Beleidigung eines Beamten führt auch nicht automatisch zu einer höheren Strafe.
Sonderfall: Beleidigung auf sexueller Grundlage
Erforderlich ist hier nach der Rechtsprechung oberster Gerichte, dass in dem Verhalten des Täters eine – von ihm beabsichtigte – sexuell herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist.
Eine solche Herabsetzung des Betroffenen ist noch nicht gegeben bei bloßer Taktlosigleit oder bei distanzlosem Aufdrängen eines obszönen Humors. Ebenso wenig ist der Tatbestand der Beleidigung erfüllt bei einer offensiven Konfrontation anderer Personen mit sexualbezogenen Äußerungen.
Vorausgesetzt wird also ein Verhalten des Täters, dass das Opfer sexuell herabsetzend bewertet.
Eine Straftat wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage kann in verschiedenen Fällen vorliegen, wie beispielsweise wenn jemand dem Gegenüber Geld für sexuelle Dienstleistungen anbietet und dadurch eine moralische Bewertung vornimmt. Ebenso ist es denkbar, dass jemand eine Frau oder einen Mann herabwürdigend begrapscht. Allerdings werden in solchen Fällen oft auch andere Straftatbestände wie sexuelle Belästigung mit höheren Strafen verfolgt, weshalb eine Strafbarkeit nach diesen Delikten wahrscheinlicher ist.
Wie kann man eine Beleidigung beweisen?
Es kommt meistens vor, dass Beleidigungen in öffentlichen Räumen und im Straßenverkehr vorkommen. Es ist dann hilfreich, diese Gelegenheit zu nutzen, um potenzielle Zeugen zu finden, die im Falle einer Gerichtsverhandlung Ihre Sichtweise bestätigen können. Sollte es sich um eine schriftliche Beleidigung handeln, ist es wichtig, diese aufzubewahren.
Wie hoch ist die Strafe bei Beleidigung?
Die Beleidigung nach § 185 StGB wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Handelt es sich um eine Beleidigung, die mittels einer Tätlichkeit begangen wird, droht Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?
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Ich verteidige Sie sowohl im Ruhrgebiet als auch bundesweit. Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.
Nikias Roth - Ihr Anwalt für Strafrecht
Ich bin Nikias Roth und Ihr Strafverteidiger aus Mülheim an der Ruhr. Als Anwalt für Strafrecht trete ich nicht nur im Ruhrgebiet auf, sondern vertrete bundesweit Mandanten bei sämtlichen Vorwürfen.
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