Anwalt für Allgemeines Strafrecht

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

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Welche Straftatbestände fallen unter das Allgemeine Strafrecht?

Typische Delikte des Allgemeinen Strafrechts – hier grob unterteilt in einige Deliktsgruppen – sind beispielsweise:

 

Vermögensdelikte

  • Diebstahl (§ 242 StGB)
  • Unterschlagung (§ 246 StGB)
  • Raub (§ 249 StGB)
  • Erpressung (§ 253 StGB)
  • Hehlerei (§ 259 StGB)
  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
  • Untreue (§ 266 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)

 

Delikte gegen die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit

  • Körperverletzung (§ 223 StGB)
  • Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Bedrohung (§ 241 StGB)

 

Delikte gegen die Sicherheit des Rechtsverkehrs

  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
  • Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen (§ 276 StGB)

 

Delikte gegen die Staatsgewalt oder die Rechtspflege

  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
  • Falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB)
  • Meineid (§ 154 StGB)
  • Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB)
  • Strafvereitelung (§ 258 StGB)

 

Delikte gegen die öffentliche Ordnung

  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
  • Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB)
  • Amtsanmaßung (§ 132 StGB)
  • Vortäuschen einer Straftat (§ 145d StGB)

 

Amtsdelikte

  • Vorteilsannahme (§ 331 StGB)
  • Bestechung (§ 334 StGB)

 

So helfen ich Ihnen als Strafverteidiger:

Sie haben eine Vorladung, eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Es steht eine Hauptverhandlung vor Gericht an oder Sie wollen gegen ein Urteil Berufung oder Revision einlegen?

 

Dann sollten Sie nicht zu lange mit der Beauftragung eines Strafverteidigers warten. Denn gerade zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden die notwendigen Weichen für einen positiven Verfahrensausgang gestellt. Ich setze mich für die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ein. Hierzu nehme ich Einsicht in die Ermittlungsakte und erarbeite eine zielorientierte Verteidigungsstrategie. Dabei erhalten Sie von mir immer eine realistische und vor allem ehrliche Einschätzung der Sachlage.

Ich verteidige Sie sowohl im Ruhrgebiet als auch bundesweit. Selbstverständlich übernehme ich auch Pflichtverteidigungen.

Strafverteidiger Duisburg