Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Bewerbung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber in Deutschland vor Diskriminierung im gesamten Bewerbungsverfahren. Es stellt sicher, dass niemand aufgrund von Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen benachteiligt wird. Arbeitgeber sind verpflichtet, faire Verfahren zu gestalten – bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen und Entschädigungsansprüche der Betroffenen. Details