Untreue gemäß § 266 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist ein Straftatbestand, der den Schutz des Vermögens zum Ziel hat. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Vermögensdelikt, das in zwei Alternativen unterteilt wird: die Missbrauchsalternative und die Treuebruchsalternative. Beide Varianten bringen unterschiedliche Voraussetzungen und Strafmaßnahmen mit sich, abhängig von der Befugnis, der Vermögensbetreuungspflicht und dem…