Erfahren Sie, wie Sie sich rechtlich gegen Ungleichbehandlung & Diskriminierung am Arbeitsplatz wehren können. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein vertrauliches Erstgespräch. Gemeinsam finden wir einen Weg, Ihre Rechte durchzusetzen und faire Arbeitsbedingungen wiederherzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste im Überblick
- Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz ist durch das AGG verboten - wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen
- Dokumentation und schnelles Handeln sind entscheidend - nutzen Sie unsere Expertise für eine erfolgreiche Strategie
- Mit der langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Arbeitsrecht erreicht Frau Kröber faire Lösungen - gerichtlich und außergerichtlich
Wenn Ungleichbehandlung den Arbeitsalltag bestimmt
Fühlen Sie sich im Job übergangen, benachteiligt oder sogar diskriminiert? Sie sind damit nicht allein. Immer wieder erleben Arbeitnehmer Ungleichbehandlung - sei es bei Beförderungen, Gehaltserhöhungen oder im täglichen Umgang. Als erfahrene Arbeitsrechtskanzlei wissen wir: Hinter jedem Fall steckt nicht nur ein rechtliches Problem, sondern auch eine persönliche Geschichte.
Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch Wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen Ihre Handlungsoptionen auf.
Das Gesetz steht auf Ihrer Seite
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund von:
- Geschlecht
- Alter
- Ethnischer Herkunft
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Sexueller Identität
Dennoch kommt es im Arbeitsalltag häufig zu Benachteiligungen. Die gute Nachricht: Sie müssen das nicht hinnehmen. Als Ihre Rechtsberater unterstützen wir Sie dabei, sich erfolgreich gegen Ungleichbehandlung zu wehren.
Unser Vorgehen für Ihren Erfolg
Sorgfältige Analyse
Der erste Schritt unserer Zusammenarbeit ist eine umfassende Bestandsaufnahme Ihrer Situation. In einem ausführlichen Gespräch erfassen wir alle relevanten Details: die konkrete Form der Ungleichbehandlung, den zeitlichen Verlauf der Ereignisse und bereits vorhandene Dokumentationen oder Beweise. Dabei ist es besonders wichtig zu erfahren, ob und in welcher Form bereits intern Beschwerden eingereicht wurden.
Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass eine präzise Erfassung aller Umstände die Grundlage für ein erfolgreiches Vorgehen ist. Wir nehmen uns die Zeit, auch scheinbar nebensächliche Details zu besprechen, denn oft ergeben sich daraus wichtige Ansatzpunkte für die rechtliche Bewertung. Diese gründliche Analyse ermöglicht es uns, die Erfolgsaussichten Ihres Falls realistisch einzuschätzen.
Strategieentwicklung
Nach der detaillierten Analyse Ihrer Situation entwickeln wir eine maßgeschneiderte Strategie, die optimal auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Dabei betrachten wir nicht nur die rechtlichen Aspekte, sondern berücksichtigen auch Ihre persönlichen Umstände und beruflichen Ziele. Wir wägen sorgfältig ab, welches Vorgehen die besten Erfolgsaussichten bietet und gleichzeitig Ihre Interessen bestmöglich schützt.
Ein besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die langfristigen Auswirkungen verschiedener Handlungsoptionen. Ob eine außergerichtliche Einigung angestrebt oder der Rechtsweg beschritten werden soll - wir beraten Sie umfassend zu allen möglichen Szenarien und deren Konsequenzen für Ihre berufliche Zukunft. Unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht ermöglicht es uns, potenzielle Hindernisse frühzeitig zu erkennen und in die Strategieplanung einzubeziehen.
Lösungsorientierte Umsetzung
Die Umsetzung unserer Strategie erfolgt systematisch und zielgerichtet. Zunächst etablieren wir ein professionelles Dokumentationssystem, um alle relevanten Vorfälle und Entwicklungen lückenlos festzuhalten. Parallel dazu initiieren wir, wenn sinnvoll, Gespräche mit dem Arbeitgeber, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Dabei behalten wir stets die Option im Blick, bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten.
Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, setzen wir uns mit allen rechtlichen Mitteln für Ihre Interessen ein. Dies umfasst die Verhandlung angemessener Entschädigungen sowie, falls erforderlich, Ihre Vertretung vor dem Arbeitsgericht. Während des gesamten Prozesses stehen wir in engem Kontakt mit Ihnen und informieren Sie transparent über jeden Schritt. Unser Ziel ist es, eine für Sie optimale Lösung zu erreichen, sei es durch Wiederherstellung eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes oder durch eine faire finanzielle Entschädigung.
Ihre Vorteile mit unserer Kanzlei
Als etablierte Arbeitsrechtskanzlei verfügen wir über eine umfassende Expertise, die weit über das reine Fachwissen hinausgeht. Unsere Fachanwältin Johanna Kröber hat sich eine tiefgreifende Spezialisierung im Bereich der Arbeitnehmerschutzrechte aufgebaut. Ob außergerichtliche Einigung oder arbeitsgerichtlicher Prozess - wir kennen die effektivsten Wege, um Ihre Interessen durchzusetzen und bieten Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten in einem persönlichen Erstberatungsgespräch an.
Was uns besonders auszeichnet, ist unser ganzheitlicher Betreuungsansatz kombiniert mit transparenter Kommunikation. Wir verstehen, dass Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz nicht nur ein rechtliches Problem ist, sondern auch eine große emotionale Belastung darstellt. Daher legen wir besonderen Wert auf eine einfühlsame und verständnisvolle Betreuung. Sie haben während des gesamten Prozesses einen festen Ansprechpartner, der Sie kontinuierlich über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte informiert. Durch unsere Erfahrung wissen wir, wie wichtig eine klare und offene Kommunikation ist - besonders wenn es um sensible arbeitsrechtliche Angelegenheiten geht. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Sie fundiert beraten und dabei stets Ihre persönlichen Ziele und Bedürfnisse im Blick behalten.
Ihr Weg zu uns
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein vertrauliches Erstgespräch. Gemeinsam finden wir einen Weg, Ihre Rechte durchzusetzen und faire Arbeitsbedingungen wiederherzustellen.
Jetzt Termin vereinbaren Wir sind für Sie da und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Häufig gestellte Fragen
Wann liegt rechtlich eine Ungleichbehandlung vor?
Eine rechtlich relevante Ungleichbehandlung liegt vor, wenn Sie aufgrund eines in § 1 AGG genannten Merkmals (z.B. Geschlecht, Alter, Herkunft) benachteiligt werden, ohne dass es dafür einen sachlichen Grund gibt.
Welche Fristen muss ich bei einer Beschwerde wegen Ungleichbehandlung beachten?
Ansprüche müssen nach § 15 AGG innerhalb von 2 Monaten nach Kenntnis der Diskriminierung schriftlich geltend gemacht werden, es sei denn, die Vertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Eine Klage muss nach § 61b ArbGG innerhalb von 3 Monaten nach der schriftlichen Geltendmachung eingereicht werden.
Wie kann ich eine Ungleichbehandlung nachweisen?
Führen Sie ein Protokoll über Vorfälle, sammeln Sie Beweise wie E-Mails oder Zeugenaussagen. Das AGG sieht in § 22 eine Beweiserleichterung vor, sodass Sie nur Indizien für eine Diskriminierung darlegen müssen.
Welche Entschädigung kann ich erwarten?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und kann bis zu mehreren Monatsgehältern betragen. Auch immaterielle Schäden werden berücksichtigt.
Kann mir gekündigt werden, wenn ich mich gegen Ungleichbehandlung wehre?
Nein, das AGG verbietet ausdrücklich Maßregelungen aufgrund der Wahrnehmung von Rechten. Eine solche Kündigung wäre unwirksam.
Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?
In einem ersten persönlichen Beratungsgespräch besprechen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten. Die weiteren Gebühren hängen vom konkreten Einzelfall ab.
Wie lange dauert ein Verfahren wegen Ungleichbehandlung?
Die Dauer variiert stark. Außergerichtliche Einigungen können innerhalb weniger Wochen erreicht werden. Gerichtsverfahren dauern häufig mehrere Monate.
Muss ich intern zunächst Beschwerde einlegen?
Eine interne Beschwerde ist keine zwingende Voraussetzung für rechtliche Schritte, kann aber sinnvoll sein. Wir beraten Sie zur besten Vorgehensweise in Ihrer Situation.
Kann ich auch anonym gegen Ungleichbehandlung vorgehen?
Nach § 13 AGG haben Beschäftigte das Recht, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren. Für eine wirksame rechtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach § 15 AGG (Entschädigung/Schadensersatz) ist jedoch eine persönliche Geltendmachung erforderlich. Eine anonyme Beschwerde etwa beim Betriebsrat oder der betrieblichen Beschwerdestelle ist zwar grundsätzlich möglich, schränkt aber die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten stark ein. Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Vorgehensmöglichkeiten in Ihrer individuellen Situation.
Was passiert nach der Kontaktaufnahme mit Ihrer Kanzlei?
Nach einem Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation, entwickeln eine Strategie und besprechen das weitere Vorgehen. Sie entscheiden dann, ob Sie uns mandatieren möchten.