Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Sie finden. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung - telefonisch, per WhatsApp oder über unser Kontaktformular.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste im Überblick
- Schlechtes Arbeitszeugnis nach der Kündigung
- Rechtliche Grundlagen verständlich erklärt
- Hauptaspekte und wichtige Teilbereiche des Themas
- Praktische Tipps für Betroffene
- Checkliste für ein rechtlich einwandfreies Arbeitszeugnis
- Handlungsempfehlung
- Kontaktieren Sie uns
- Häufig gestellte Fragen
Das Wichtigste im Überblick
- Ein Arbeitszeugnis muss immer wohlwollend formuliert sein, selbst nach einer Kündigung. Versteckte negative Formulierungen sind unzulässig und können angefochten werden.
- Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Arbeitszeugnis gemäß § 109 Gewerbeordnung (GewO) – dieses Recht gilt auch nach einer nicht einvernehmlichen Kündigung.
- Bei einem schlechten Arbeitszeugnis kann eine Zeugniskorrekturklage eingereicht werden. Die Frist hierfür beträgt drei Jahre ab Zeugniserhalt.
Ein schlechtes Arbeitszeugnis nach einer Kündigung kann die berufliche Zukunft erheblich beeinträchtigen, verstößt jedoch häufig gegen geltendes Recht. Nach § 109 Gewerbeordnung muss jedes Arbeitszeugnis - unabhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - wohlwollend formuliert sein und das berufliche Fortkommen fördern. Arbeitnehmer haben daher auch nach einer nicht einvernehmlichen Kündigung das Recht, gegen versteckte negative Formulierungen, fehlende Schlussformeln oder unangemessene Leistungsbeurteilungen vorzugehen. Die dreijährige Verjährungsfrist gibt ausreichend Zeit, um den Anspruch auf ein faires Zeugnis durchzusetzen - notfalls auch gerichtlich.
Nach Erhalt eines schlechten Arbeitszeugnisses sollte man zunächst einen kühlen Kopf bewahren und das Dokument professionell prüfen lassen, um versteckte negative Formulierungen zu identifizieren. Oft hilft bereits ein sachliches Schreiben mit konkreten Änderungswünschen, um eine Korrektur zu erreichen. Dabei sollte man sich auf frühere positive Beurteilungen, Projekterfolge oder Zwischenzeugnisse berufen. Im Bewerbungsprozess empfiehlt es sich, transparent, aber positiv mit der Situation umzugehen. Ein schlechtes Zeugnis kann durch andere Nachweise wie Fortbildungszertifikate, Empfehlungsschreiben oder den Verweis auf messbare Erfolge teilweise kompensiert werden, während parallel eine Korrektur angestrebt wird. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate ich Sie gerne im Detail.
Schlechtes Arbeitszeugnis nach der Kündigung
In einer solchen Situation überschneiden sich zwei kritische Ereignisse im Berufsleben: der Verlust des Arbeitsplatzes und ein potenziell nachteiliges Dokument, das die weitere Karriere erheblich beeinflussen kann. Dabei ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis weit mehr als nur eine Formalität zum Abschluss eines Arbeitsverhältnisses. Es dient als wichtige Referenz für zukünftige Arbeitgeber und kann entscheidend dafür sein, ob man im Bewerbungsprozess weiterkommt oder aussortiert wird.
Die Problematik verschärft sich, wenn die Kündigung in einem angespannten Verhältnis erfolgt. Viele Arbeitnehmer fürchten dann, dass sich Konflikte oder eine Kündigung negativ auf ihr Zeugnis auswirken könnten. Diese Befürchtung ist nicht unbegründet, denn manche Arbeitgeber versuchen tatsächlich, durch versteckte Formulierungen ein negatives Bild zu zeichnen. Gleichzeitig ist vielen nicht bewusst, dass sie rechtliche Möglichkeiten haben, gegen ein unfaires Zeugnis vorzugehen.
Die Relevanz dieses Themas wird durch seine Häufigkeit unterstrichen: Fast jeder Arbeitnehmer wird im Laufe seines Berufslebens mit mindestens einer Kündigung konfrontiert, und jedes Mal ist ein Arbeitszeugnis zu erstellen. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit oder Umstrukturierungen nehmen Kündigungen zu, und damit auch die Anzahl der potenziell problematischen Arbeitszeugnisse.
Rechtliche Grundlagen verständlich erklärt
Gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist gesetzlich fest verankert. Die zentrale Rechtsgrundlage bildet § 109 Gewerbeordnung (GewO). Dieser Paragraph legt fest, dass jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis hat. Wichtig zu wissen: Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung seitens des Arbeitgebers, durch eigene Kündigung oder durch Aufhebungsvertrag beendet wurde.
Der Paragraph unterscheidet zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Während das einfache Zeugnis lediglich die Art und Dauer der Beschäftigung bescheinigt, enthält das qualifizierte Zeugnis zusätzlich Angaben über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen – und die meisten tun dies auch, da es für zukünftige Bewerbungen wesentlich wertvoller ist.
Grundsätze der Zeugniserstellung
Bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses müssen zwei zentrale Grundsätze beachtet werden:
- Wahrheitsgrundsatz: Das Zeugnis muss wahrheitsgemäß sein. Der Arbeitgeber darf keine falschen Tatsachen behaupten.
- Wohlwollensprinzip: Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers fördern. Dieses Prinzip gilt auch nach einer nicht einvernehmlichen Kündigung.
Zeugnisrecht bei Kündigung
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nach einer Kündigung – insbesondere einer arbeitgeberseitigen – andere Regeln für das Arbeitszeugnis gelten würden. Dem ist nicht so. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Einfluss auf die Pflicht zur wohlwollenden Zeugniserteilung hat.
Die einzige Ausnahme bilden Kündigungen aufgrund schwerwiegender Verfehlungen, wie beispielsweise Diebstahl oder Betrug. Hier kann der Kündigungsgrund – wenn er nachweisbar ist – im Zeugnis erwähnt werden. In der Praxis wird jedoch meist ganz auf eine solche Erwähnung verzichtet, um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Unsicher, ob Ihr Arbeitszeugnis nach einer Kündigung fair formuliert ist? Ich biete als Fachanwältin für Arbeitsrecht eine fundierte Prüfung und Beratung zu Ihren Handlungsmöglichkeiten
Hauptaspekte und wichtige Teilbereiche des Themas
Die Zeugnissprache verstehen
Die sogenannte "Zeugnissprache" ist ein spezielles System von Formulierungen und Bewertungen, das sich über die Jahrzehnte entwickelt hat. Es handelt sich um einen Code, der für Eingeweihte leicht zu entschlüsseln ist, für Laien jedoch oft verborgen bleibt. Daher ist es wichtig, diese Sprache zu verstehen, um ein schlechtes Zeugnis erkennen zu können.
Die Leistungsbewertung erfolgt typischerweise über folgende Standardformulierungen:
- "... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" (sehr gut)
- "... stets zu unserer vollen Zufriedenheit" (gut)
- "... zu unserer vollen Zufriedenheit" (befriedigend)
- "... zu unserer Zufriedenheit" (ausreichend)
- "... insgesamt zu unserer Zufriedenheit" (mangelhaft)
Schon das Weglassen eines Wortes wie "stets" oder "voll" kann die Bewertung um eine ganze Note verschlechtern. Dies wird für Laien oft erst auf den zweiten Blick erkennbar.
Neben diesen offensichtlichen Abstufungen gibt es subtilere Methoden, ein schlechtes Zeugnis zu formulieren:
- Auslassungen wichtiger Aspekte: Wenn bestimmte übliche Beurteilungskriterien fehlen, kann dies als Hinweis auf Defizite verstanden werden.
- Reihenfolge der Aufgaben: Die wichtigsten Tätigkeiten sollten an erster Stelle genannt werden. Eine ungewöhnliche Reihenfolge kann eine versteckte Abwertung darstellen.
- Verwendung von Codewörtern: Bestimmte Formulierungen haben eine festgelegte negative Bedeutung, z.B. "war stets bemüht" (hat sich angestrengt, aber ohne Erfolg).
- Relativierende Zusätze: Einschränkungen wie "im Großen und Ganzen" oder "im Rahmen seiner Möglichkeiten" werten die Leistungsbeurteilung ab.
Typische Probleme in Arbeitszeugnissen nach Kündigung
Nach einer Kündigung treten bestimmte Probleme in Arbeitszeugnissen besonders häufig auf:
- Implizite Erwähnung der Kündigung: Obwohl der Grund der Beendigung im Zeugnis nicht erwähnt werden muss, versuchen manche Arbeitgeber, die Kündigung indirekt anzudeuten. Dies ist unzulässig.
- Fehlende Zukunftsformel: Die übliche Schlussformel mit Bedauern über das Ausscheiden und guten Wünschen für die Zukunft fehlt häufig nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung – ein klarer Verstoß gegen das Wohlwollensprinzip.
- Diskrepanz zwischen mündlichem Feedback und Zeugnis: Oft wurden während der Beschäftigung gute Leistungsbeurteilungen abgegeben, während das Zeugnis nach einer konfliktreichen Trennung plötzlich deutlich schlechter ausfällt.
- Verzögerung der Zeugniserstellung: Manche Arbeitgeber verzögern nach einer Kündigung die Erstellung des Zeugnisses, um den ehemaligen Mitarbeiter zu behindern oder unter Druck zu setzen.
- Formale Mängel: Unvollständige Angaben, fehlendes Datum oder eine fehlende Unterschrift können die Wertigkeit des Zeugnisses beeinträchtigen.
Die rechtliche Durchsetzung eines korrekten Zeugnisses
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind, haben Sie mehrere rechtliche Möglichkeiten:
- Außergerichtliche Einigung: Der erste Schritt sollte immer der Versuch einer gütlichen Einigung sein. Ein formelles Schreiben mit konkreten Änderungswünschen kann oft Wirkung zeigen.
- Zeugnisberichtigungsklage: Führt der außergerichtliche Weg nicht zum Erfolg, kann eine Klage auf Zeugniskorrektur beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Klagefrist beträgt drei Jahre ab Zeugniserteilung gemäß § 195 BGB.
- Einstweilige Verfügung: Bei besonderer Dringlichkeit (z.B. wenn ohne korrektes Zeugnis eine neue Stelle nicht angetreten werden kann) ist auch ein Eilverfahren möglich.
Vor Gericht trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Beweislast für seine Leistungen. Dies kann schwierig sein, da es oft an schriftlichen Bewertungen mangelt. Hilfreich können E-Mails mit Lob, Zielvereinbarungsgespräche oder Zeugen wie Kollegen und Vorgesetzte sein.
Praktische Tipps für Betroffene
Proaktive Maßnahmen vor der Kündigung
- Zwischenzeugnis anfordern: Bei ersten Anzeichen für Konflikte oder eine mögliche Kündigung ist es sinnvoll, ein Zwischenzeugnis zu beantragen. Dieses schafft eine wichtige Vergleichsbasis für das spätere Endzeugnis.
- Leistungsbeurteilungen dokumentieren: Sammeln Sie systematisch positive Rückmeldungen, sei es aus E-Mails, Protokollen von Mitarbeitergesprächen oder Projektabschlüssen.
- Kommunikation pflegen: Versuchen Sie, auch in schwierigen Phasen eine professionelle Kommunikation aufrechtzuerhalten. Ein Konflikt auf persönlicher Ebene wirkt sich oft negativ auf das Zeugnis aus.
Vorgehen bei Erhalt eines schlechten Zeugnisses
- Sorgfältige Prüfung: Lassen Sie das Zeugnis von einem Experten auf versteckte negative Formulierungen prüfen. Viele Anwälte bieten kostengünstige Erstberatungen an.
- Konkreten Änderungsvorschlag unterbreiten: Formulieren Sie genau, welche Änderungen Sie wünschen. Ein vager Hinweis auf Unzufriedenheit ist wenig hilfreich.
- Schriftliche Kommunikation: Führen Sie die Kommunikation über Zeugniskorrekturen immer schriftlich, um Beweise zu haben.
- Fristen beachten: Die dreijährige Verjährungsfrist für Zeugnisansprüche sollten Sie im Blick behalten. Bei verzögerter Ausstellung des Zeugnisses empfiehlt sich zügiges Handeln.
- Zwischen Vorgehen und Bewerbungsprozess abwägen: Überlegen Sie, ob es sinnvoller ist, mit einem suboptimalen Zeugnis in den Bewerbungsprozess zu gehen oder die rechtliche Klärung abzuwarten. Dies hängt von der individuellen Situation am Arbeitsmarkt ab.
Umgang mit dem Zeugnis im Bewerbungsprozess
- Ehrlich bleiben, aber positiv darstellen: Wenn Sie auf ein nicht optimales Zeugnis angesprochen werden, bleiben Sie bei der Wahrheit, aber versuchen Sie, die Situation positiv zu erklären.
- Stärken durch andere Nachweise belegen: Kompensieren Sie ein schwächeres Zeugnis durch andere positive Nachweise, wie Qualifikationen, Fortbildungen oder Empfehlungen von Kunden oder Kollegen.
- Bei laufendem Rechtsstreit informieren: Wenn ein Rechtsstreit über das Zeugnis läuft, können Sie dies in Bewerbungen transparent machen – allerdings ohne den ehemaligen Arbeitgeber zu diskreditieren.
Haben Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten und sind unsicher über Ihre Rechte? Kontaktieren Sie mich für eine professionelle Einschätzung und Beratung zu Ihren Handlungsoptionen.
Checkliste für ein rechtlich einwandfreies Arbeitszeugnis
Formale Kriterien:
- Ausstellung auf Firmenpapier mit aktuellem Briefkopf
- Vollständige und korrekte Firmierung des Arbeitgebers
- Ort und aktuelles Datum der Zeugnisausstellung
- Überschrift "Arbeitszeugnis"
- Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person mit Angabe der Position
- Fehlerfreier Text ohne Rechtschreib- oder Grammatikfehler
- Keine Flecken, Knicke oder handschriftliche Anmerkungen
Inhaltliche Anforderungen:
- Vollständige persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, ggf. Geburtsort)
- Exakter Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
- Lückenlose und detaillierte Beschreibung der Tätigkeiten
- Korrekte Bezeichnung der Position(en)
- Beurteilung der Leistung (Arbeitserfolg, Können, Kenntnisse)
- Beurteilung des Verhaltens (gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden)
- Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (optional, aber ohne negative Konnotation)
- Schlussformel mit Dank, Bedauern über das Ausscheiden und guten Wünschen für die Zukunft
Bewertungsmaßstäbe:
- Keine Codierungen oder versteckten negativen Andeutungen
- Positive Formulierungen gemäß dem Wohlwollensprinzip
- Keine auffälligen Auslassungen üblicher Beurteilungsaspekte
- Keine unangemessenen Relativierungen ("im Rahmen seiner Möglichkeiten")
- Konsistenz mit früheren Beurteilungen oder Zwischenzeugnissen
Handlungsempfehlung
Ein Arbeitszeugnis ist weit mehr als eine formale Bestätigung eines beendeten Arbeitsverhältnisses – es ist ein wichtiges Dokument für die berufliche Zukunft. Die Rechtslage ist eindeutig: Auch nach einer Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein faires, wohlwollendes Zeugnis, das ihre Leistungen und Fähigkeiten angemessen würdigt.
Wer nach einer Kündigung ein problematisches Zeugnis erhält, sollte seine Rechte kennen und diese bei Bedarf durchsetzen. Oft genügt bereits ein fundiertes Schreiben mit konkreten Änderungswünschen, um eine Korrektur zu erreichen. In hartnäckigen Fällen kann der Gang zum Arbeitsgericht notwendig sein – ein Schritt, der sich durchaus lohnen kann, denn ein gutes Zeugnis öffnet Türen zu neuen beruflichen Chancen.
Wichtig ist, proaktiv zu handeln: Dokumentieren Sie kontinuierlich positive Rückmeldungen, fordern Sie bei Anzeichen von Konflikten ein Zwischenzeugnis an und prüfen Sie erhaltene Zeugnisse sorgfältig auf versteckte negative Formulierungen. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Chancen auf ein faires Arbeitszeugnis.
Kontaktieren Sie uns
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine erste Einschätzung Ihres Anliegens. Wir sind bundesweit tätig und beraten Sie gerne - telefonisch, per Video oder in unserer Kanzlei. Sie erreichen uns per Telefon, E-Mail oder WhatsApp.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Arbeitgeber die Erstellung eines Arbeitszeugnisses nach einer Kündigung verweigern?
Nein, der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht unabhängig von der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Verweigert der Arbeitgeber die Erstellung, kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden.
Darf im Arbeitszeugnis erwähnt werden, dass ich gekündigt wurde oder selbst gekündigt habe?
Grundsätzlich kann der Beendigungsgrund im Zeugnis erwähnt werden, allerdings nur auf neutralen Wegen ohne negative Wertung. Häufig wird auf eine Erwähnung ganz verzichtet. Auf Wunsch des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber den Grund jedoch weglassen.
Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit, das Arbeitszeugnis nach der Kündigung auszustellen?
Das Gesetz nennt keine konkrete Frist, jedoch gilt der Grundsatz der unverzüglichen Ausstellung. Als angemessen werden in der Rechtsprechung etwa zwei bis drei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angesehen.
Kann ich auch Jahre nach der Kündigung noch ein korrektes Arbeitszeugnis verlangen?
Ja, der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt erst nach drei Jahren zum Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 195 BGB). Bei einem fehlerhaften Zeugnis beginnt die Frist mit deren Erhalt.
Muss ein Arbeitszeugnis immer eine Note "gut" oder besser enthalten?
Nein, es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Note. Der Arbeitgeber muss jedoch wahrheitsgemäß und wohlwollend beurteilen. In der Praxis bewegen sich die meisten Zeugnisse im Bereich "befriedigend" bis "sehr gut".
Was kann ich tun, wenn mein Zeugnis versteckte negative Formulierungen enthält?
Sie sollten zunächst schriftlich eine konkrete Korrektur verlangen. Bleibt dies erfolglos, kann eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Eine anwaltliche Beratung ist hierbei empfehlenswert.
Kann ich mehrere Versionen meines Arbeitszeugnisses anfordern?
Grundsätzlich haben Sie nur Anspruch auf ein korrektes Arbeitszeugnis. Allerdings können Sie nach Erhalt eines fehlerhaften Zeugnisses eine Korrektur verlangen. Das korrigierte Zeugnis ersetzt dann das ursprüngliche.
Darf der Arbeitgeber das Zeugnis "verschlüsselt" negativ formulieren?
Nein, versteckte negative Formulierungen oder Geheimcodes sind unzulässig. Das Zeugnis muss klar und verständlich sein und darf keine Formulierungen enthalten, die den Arbeitnehmer schädigen können.
Muss ich ein schlechtes Arbeitszeugnis meinem neuen Arbeitgeber vorlegen?
Bei Bewerbungen sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, unaufgefordert Arbeitszeugnisse vorzulegen. Werden Sie jedoch explizit danach gefragt oder wird die Vorlage vertraglich vereinbart, müssen Sie alle vorhandenen Zeugnisse einreichen.
Wer trägt die Kosten für eine Zeugniskorrekturklage?
Bei einem Rechtsstreit über ein Arbeitszeugnis gilt in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens (§ 12a ArbGG). Ab der zweiten Instanz gilt das übliche Kostenrecht, bei dem die unterliegende Partei die Kosten trägt.
Weiterführende Links
- Kündigungsschutzklage: Ablauf, Fristen und Ihre Rechte – Was Sie jetzt wissen müssen
- Abmahnung anfechten: Ihr Recht durchsetzen mit Expertenunterstützung
- Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung? So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
- Kündigung leitender Angestellter: Höhe der Abfindung
- Ungleichbehandlung von Mitarbeitern – Ihre Rechte und unsere Unterstützung