Mobbing am Arbeitsplatz strafbar?

Rechtliche Folgen und Schutzmaßnahmen

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Das Wichtigste im Überblick

  • Mobbing am Arbeitsplatz ist nicht als eigener Straftatbestand strafbar, aber einzelne Handlungen können strafrechtliche Relevanz haben.
  • Betroffene können strafrechtliche und arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen.
  • Rechtliche Beratung kann für Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz entscheidend sein, um ihre Rechte zu wahren.

Mobbing am Arbeitsplatz kann gravierende Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der Betroffenen haben. In vielen Fällen fühlen sich die Opfer hilflos und wissen nicht, welche rechtlichen Schritte ihnen zur Verfügung stehen. Wir möchten in diesem Artikel einen Überblick über die rechtliche Situation rund um Mobbing am Arbeitsplatz geben und aufzeigen, wie ein geschädigter Arbeitnehmer das Problem angehen kann.

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass Mobbing am Arbeitsplatz in Deutschland nicht direkt als eigenständiger Straftatbestand gilt. Dennoch können bestimmte Mobbing-Handlungen strafrechtlich relevant sein, etwa wenn sie unter allgemeine Straftatbestände wie üble Nachrede, Beleidigung oder Körperverletzung fallen. Außerdem können auch arbeitsrechtliche Ansprüche bei der Verletzung der Pflichten aus § 241 Abs. 2 BGB eine Rolle spielen.


Ausmaß und Folgen von Mobbing

Laut einer Umfrage von Statista haben fast 30 Prozent der Deutschen Mobbing am Arbeitsplatz schon erlebt. Das zeigt, dass dieses Problem in vielen Arbeitsumgebungen vorkommt und ernst genommen werden muss.

Mobbing am Arbeitsplatz kann schwere physische und psychische Folgen für die Betroffenen haben, wie zum Beispiel:

  • Stress und Angstzustände
  • Schlafstörungen
  • Depressionen
  • Burnout
  • Selbstmordgedanken und Selbstmordversuche

Es ist wichtig, dass sich Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz Unterstützung suchen, um diese negativen Auswirkungen auf ihre Gesundheit zu bewältigen.

Konsequenzen für das gesamte Arbeitsumfeld und den Arbeitgeber

Neben den direkten Folgen für die Betroffenen hat Mobbing auch negative Auswirkungen auf das gesamte Arbeitsumfeld und den Arbeitgeber:

  • Verringerte Arbeitsqualität und Produktivität
  • Erhöhte Fehlzeiten
  • Fluktuation und hohe Kosten für Personalwechsel
  • Schlechter Ruf des Unternehmens

Wir von Kanzlei Kröber und Roth unterstützen Menschen, die Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz geworden sind, um rechtliche Beratung zu erhalten und ihre Situation zu verbessern.


Rechtliche Grundlagen

Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstes Problem, und es gibt verschiedene Rechtslagen und Schutzmaßnahmen, die helfen, solche Situationen zu verhindern und den Opfern zu helfen. 

Mobbing am Arbeitsplatz ist zwar nicht explizit strafbar, kann jedoch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mobbinghandlungen können in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit eingreifen (Art. 1 und 2 des Grundgesetzes). Zudem bietet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verschiedene Anspruchsgrundlagen wie § 823 Abs. 1 BGB, die Mobbingopfern helfen können.

Ansprüche der Betroffenen

Es ist wichtig, dass sich Mobbing Opfer ihrer Rechte bewusst sind und wissen, wie sie sich gegenüber dem Arbeitgeber und den Mobbenden zur Wehr setzen können. Einige der möglichen Ansprüche sind:

  • Schadensersatz (z.B. für erlittene Schmerzen)
  • Schmerzensgeld (z.B. für seelische Belastungen)
  • Unterlassungsanspruch (z.B. gegen die fortgesetzte Belästigung)
  • Anspruch auf Versetzung oder Beförderung
  • Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund des Mobbings beendet wurde

Diese Ansprüche können sowohl zivil- als auch strafrechtlich geltend gemacht werden, wobei schwere Mobbinghandlungen wie Beleidigung, Verleumdung, Nötigung oder Körperverletzung strafbar sein können.

Verantwortung des Arbeitgebers und dessen Pflichten

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seine Mitarbeiter vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen. Dies beinhaltet insbesondere die Prävention und das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Unterbindung von Mobbinghandlungen.

Einige der Pflichten sind:

  • Ein geeignetes Konzept zur Verhinderung von Mobbing erstellen
  • Die Mitarbeiter sensibilisieren und schulen
  • Mobbing-Opfern Unterstützung und Hilfe anbieten
  • Mobbing-Fälle konsequent verfolgen und sanktionieren

Sollte der Arbeitgeber diesen Pflichten nicht nachkommen, kann er ebenfalls haftbar gemacht werden und Schadensersatz oder Schmerzensgeld leisten müssen.


Wie erkennt man Mobbing?

Unterschied zwischen Mobbing und normalem Konflikt am Arbeitsplatz

Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Mobbing und normalen Konflikten am Arbeitsplatz zu verstehen. Normale Konflikte können auf Meinungsverschiedenheiten oder Missverständnissen beruhen und sind oft von kurzer Dauer. Mobbing hingegen ist eine systematische, wiederholte und absichtliche Schädigung einer Person durch eine oder mehrere Personen. Es kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und hat oft schwerwiegende Folgen für das Opfer.

Typische Anzeichen und Muster von Mobbing-Verhalten

Die Anzeichen von Mobbing am Arbeitsplatz können vielfältig sein und umfassen:

  • wiederholte, persönliche Kränkungen, Beleidigungen oder Demütigungen
  • soziale Isolierung durch Ausschluss oder Ignorieren
  • Verbreitung falscher Informationen oder Gerüchte über das Opfer
  • ständige Kritik an der Arbeit oder Leistung des Opfers, auch ohne Grund
  • unangemessene Überwachung oder Kontrolle der Arbeit des Opfers
  • Sabotage oder Behinderung der Arbeit des Opfers, um es erfolglos erscheinen zu lassen.


Schritte gegen Mobbing am Arbeitsplatz

Wie sollten Betroffene reagieren?

Wenn Sie Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz geworden sind, ist es wichtig, angemessen zu reagieren. Wir empfehlen Ihnen, zunächst das Gespräch mit dem Mobber oder den Mobbern zu suchen und die Situation offen anzusprechen. Dokumentieren Sie jedes einzelne Mobbing-Vorkommnis, um über die nötigen Nachweise für rechtliche Schritte zu verfügen.

Wann und wie sollte man rechtlichen Beistand suchen?

Sollte das Mobbing nicht aufhören und sich Ihre Situation weiterhin verschlechtern, empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand in Betracht zu ziehen. Wir raten Ihnen, möglichst frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht oder einen Mediator einzuschalten. Rechtliche Schritte können zivilrechtlich und/oder strafrechtlich sein, wie zum Beispiel eine Beschwerde beim Arbeitsgericht, eine Klage auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, oder eine Anzeige bei der Polizei.

Dienste und Angebote der Kanzlei Kröber und Roth

In unserer Kanzlei Kröber und Roth bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung bei Mobbing am Arbeitsplatz. Zu unseren Dienstleistungen zählen:

  • Rechtliche Beratung: Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten als Mobbingopfer und klären, welche rechtlichen Schritte möglich und sinnvoll sind.
  • Begleitung bei Gesprächen: Wir unterstützen Sie bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber oder Kollegen, um gemeinsam eine Lösung für das Problem zu finden.
  • Vertretung vor Gericht: Wenn nötig, vertreten wir Sie in arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren, um Ihre Rechte und Interessen durchzusetzen.

Wir sind für alle Fragen rund um das Thema Mobbing am Arbeitsplatz ein kompetenter Ansprechpartner und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen zur Seite. Wenn auch Sie von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen und auf der Suche nach einem Rechtsanwalt sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.


Warum Kröber und Roth wählen

Als Experten haben wir bei der Kanzlei Kröber und Roth eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Mobbing-Opfern. Wir wissen, wie schwierig und belastend solche Situationen sein können, und setzen unsere Kenntnisse und Fähigkeiten ein, um sie bestmöglich zu unterstützen. Wir sind in der Lage, individuelle Lösungen und Strategien für jeden Fall zu entwickeln, die den Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht werden.

Das besondere Engagement der Kanzlei im Kampf gegen Mobbing

Wir bei Kröber und Roth sind nicht nur aufgrund unserer Fachkenntnisse und Erfahrung eine gute Wahl, sondern auch wegen unseres besonderen Engagements im Kampf gegen Mobbing. Mobbing am Arbeitsplatz ist ein weit verbreitetes Phänomen und ein gesellschaftliches Problem, das uns am Herzen liegt. Deshalb setzen wir uns aktiv dafür ein, Mobbing am Arbeitsplatz aufzuklären und präventive Maßnahmen zu fördern.

Durch regelmäßige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie die Zusammenarbeit mit Experten aus anderen Fachgebieten tragen wir dazu bei, das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen und unseren Mandanten umfassende und sachgerechte Unterstützung zu bieten.

Wir legen großen Wert darauf, neben unserer rechtlichen Beratung auch empathisch und verständnisvoll mit den Betroffenen umzugehen. Denn für uns ist der Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz nicht nur eine rechtliche Frage, sondern auch ein menschliches Anliegen.

Häufig gestellte Fragen

Ist Mobbing am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt?

Ja, die Konsequenzen von Mobbing am Arbeitsplatz sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den Arbeitnehmer, der am Arbeitsplatz gemobbt wird, zu schützen und Mobbing-Handlungen zu unterbinden. Zwar ist Mobbing am Arbeitsplatz nicht ausdrücklich geregelt, aber die dem Mobbing zugrundeliegenden Handlungen und Folgen, wie Beleidigung, Verleumdung, Nötigung oder Körperverletzung, die im Rahmen von Mobbing auftreten, können strafbar sein.

Welche Strafen drohen bei Mobbing durch Kollegen?

Die Strafen bei Mobbing durch Kollegen hängen von der Art der Mobbing-Handlungen ab. So können im Einzelfall der Straftatbestand der Beleidigung oder der üblen Nachrede erfüllt sein. Auch das Cyber-Mobbing kann strafrechtliche Folgen haben.

Wie kann man Mobbing am Arbeitsplatz melden?

Wenn Sie Mobbing am Arbeitsplatz erleben, sollten Sie zunächst versuchen, mit Ihrem Vorgesetzten oder Ihrem Betriebsrat darüber zu sprechen. Sollte dies nicht helfen, sollten Sie die Vorfälle schriftlich dokumentieren und dann rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Unsere Kanzlei, Kröber und Roth, steht Ihnen gerne zur Seite, um Ihre Möglichkeiten und Rechte zu prüfen.

Wie wird Mobbing im Arbeitsumfeld bestraft?

Die Bestrafung von Mobbing im Arbeitsumfeld hängt von den zugrundeliegenden Handlungen ab. Mobbinghandlungen, die als strafbare Delikte gelten, wie etwa Beleidigung, Verleumdung, Nötigung oder Körperverletzung, können zu einer Strafanzeige führen. Die Strafe kann je nach Tatbestand eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe sein.

Kann man Schadensersatz bei Mobbing am Arbeitsplatz fordern?

Ja, Mobbingopfer können Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld bei Mobbing am Arbeitsplatz fordern. Der Anspruch auf Schadensersatz kann sich aus verschiedenen rechtlichen Grundlagen ergeben, etwa aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder dem Arbeitsschutzrecht. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Schwere des Mobbings und dem entstandenen Schaden ab.

Wann gilt der Tatbestand des Mobbings als erfüllt?

Der Tatbestand des Mobbings gilt als erfüllt, wenn eine Person systematisch und wiederholt schikaniert wird und schikanöse oder diskriminierende Handlungen gegen sie gerichtet sind. Es handelt sich dann um Mobbing, wenn Handlungen wie Schikanen und Diskriminierung auf Dauer angelegt sind, einen Menschen in seiner Würde verletzen und seine körperliche oder seelische Gesundheit sowie sein Ansehen in Frage stellen. Das Arbeitsrecht sieht Mobbing als Vertragsverletzungen, die unabhängig von der Strafbarkeit der Handlungen Schadensersatzansprüche auslösen können.