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Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste im Überblick
- Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden - schnelles Handeln ist daher entscheidend
- In vielen Fällen erreichen wir eine außergerichtliche Einigung mit Abfindungszahlung durch unsere pragmatische Herangehensweise
- Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bietet Frau Kröber Ihnen eine schnelle Erstberatung
Sie haben eine Kündigung erhalten? Das sollten Sie jetzt wissen
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt für die meisten Menschen eine massive Belastung dar. Neben der beruflichen Zukunft stehen oft auch die persönliche und finanzielle Existenz auf dem Spiel. In dieser schwierigen Situation ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten. Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Sie zu erreichen.
Schnelle Hilfe nötig? Kontaktieren Sie uns noch heute für eine erste Einschätzung Ihres Falls.
Die rechtlichen Grundlagen einer Kündigungsschutzklage
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bildet das rechtliche Fundament für die Überprüfung einer Kündigung und schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Entlassungen. Besonders relevant sind die §§ 1-4 KSchG, welche die Sozialwidrigkeit von Kündigungen regeln und die Möglichkeiten, die dem Arbeitnehmer zustehen, § 23 KSchG, der den Anwendungsbereich des Gesetzes definiert, sowie § 623 BGB, der die formellen Anforderungen festlegt - beispielsweise die zwingende Schriftform der Kündigung.
Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist eine Kündigung nur dann wirksam, wenn sie durch Gründe gerechtfertigt ist, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Bei einer personenbedingten Kündigung liegen die Gründe in der Person des Arbeitnehmers, ohne dass diesem ein Verschulden vorgeworfen werden kann - etwa bei langanhaltender Krankheit. Eine verhaltensbedingte Kündigung basiert auf schuldhaftem Fehlverhalten des Arbeitnehmers wie wiederholten Verspätungen oder Arbeitsverweigerung. Die betriebsbedingte Kündigung erfolgt aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen, beispielsweise bei Auftragsrückgang oder Umstrukturierungen. In allen Fällen muss der Arbeitgeber nachweisen können, dass die Kündigung durch einen dieser Gründe gerechtfertigt ist und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
Unsere Vorgehensweise bei der Kündigungsschutzklage
1. Erstberatung und Analyse
In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihre konkrete Situation und prüfen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Faktoren:
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Größe des Unternehmens
- Art und Begründung der Kündigung
- Besondere Kündigungsschutzvorschriften
2. Entwicklung einer individuellen Strategie
Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die optimale Vorgehensweise. Dabei setzen wir, wo sinnvoll, auf außergerichtliche Einigungen durch Abfindungsverhandlungen.
3. Durchsetzung Ihrer Rechte
Sollte keine außergerichtliche Einigung möglich sein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor dem Arbeitsgericht. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht kennt Frau Kröber beide Seiten - Arbeitgeber wie Arbeitnehmer - und kann dadurch realistisch einschätzen, welche Strategie zum Erfolg führt.
Profitieren Sie von unserer Expertise: Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch.
Warum Sie uns vertrauen können
Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht bringt Johanna Kröber eine tiefgehende Spezialisierung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts mit. Diese rechtliche Fokussierung ermöglicht es ihr, Sie mit höchster fachlicher Expertise in allen arbeitsrechtlichen Fragen zu beraten und zu vertreten. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht betreut sie seit Jahren erfolgreich Mandanten in Kündigungsschutzverfahren. Damit Sie sich in dieser schwierigen Situation gut aufgehoben fühlen, reagieren wir besonders schnell auf Ihre Anfrage.
In der Kanzlei Kröber & Roth steht Transparenz an erster Stelle, was sich besonders in einer klaren und verständlichen Kostenaufklärung von Beginn an zeigt. Als bundesweit tätige Kanzlei sind wir nicht an einen bestimmten Standort gebunden, sondern können Sie in ganz Deutschland kompetent vertreten. Diese überregionale Präsenz ermöglicht es uns, flexibel auf Ihre Bedürfnisse einzugehen und Sie unabhängig von Ihrem Wohnort bestmöglich zu unterstützen.
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Ihr Weg zu uns
- Kontaktaufnahme: Telefonisch, per WhatsApp oder über unser Kontaktformular
- Erstberatung: Zeitnahe Analyse Ihrer Situation und Besprechung der Erfolgsaussichten
- Strategieentwicklung: Gemeinsame Festlegung der optimalen Vorgehensweise
- Umsetzung: Konsequente Vertretung Ihrer Interessen - außergerichtlich oder vor Gericht
Vertrauen Sie auf die Expertise als Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wir setzen uns mit voller Kraft für Ihre Rechte ein.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich nach dem Streitwert, der sich am Bruttomonatsgehalt orientiert. In einigen Fällen greift eine Rechtsschutzversicherung. Wir klären Sie in der Erstberatung transparent über alle möglichen Kosten auf.
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Ein außergerichtlicher Vergleich kann innerhalb weniger Wochen erreicht werden. Bei einem Gerichtsverfahren sollte mit mehreren Monaten gerechnet werden.
Muss ich während der Kündigungsschutzklage weiterarbeiten?
Grundsätzlich ja, jedenfalls innerhalb der Kündigungsfrist, sofern Sie nicht freigestellt wurden. Erst mit Beendigung des Kündigungsschutzverfahrens wird über die Wirksamkeit der Kündigung abschließend entschieden.
Welche Erfolgsaussichten hat eine Kündigungsschutzklage?
Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage hängen von verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem die Betriebsgröße, die Dauer der Beschäftigung, die Begründung der Kündigung sowie mögliche Formfehler. Eine genaue Einschätzung ist nur nach Prüfung des individuellen Falls möglich.
Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist versäume?
Nach Ablauf der Frist wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie rechtswidrig ist. Nur in absoluten Ausnahmefällen ist eine nachträgliche Klagezulassung möglich.
Kann ich während der Kündigungsschutzklage einen neuen Job suchen?
Ja, Sie können und sollten sich während des Verfahrens um eine neue Stelle bemühen.
Wie hoch fällt eine Abfindung typischerweise aus?
Die Höhe einer Abfindung wird individuell festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Art der Kündigung und wirtschaftlicher Situation des Unternehmens ab. Das Gesetz sieht bei gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine maximale Abfindung von bis zu zwölf Monatsgehältern vor, in bestimmten Fällen auch bis zu 18 Monatsgehältern (§ 10 KSchG).
Was passiert, wenn ich die Kündigungsschutzklage gewinne?
Wenn das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Der Arbeitgeber muss Sie weiterbeschäftigen und die ausgefallenen Gehälter grundsätzlich nachzahlen. Alternativ kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 KSchG auf Antrag gegen Zahlung einer Abfindung gerichtlich aufgelöst werden, wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar erscheint oder gewünscht ist. Die Höhe der Abfindung wird dann vom Gericht unter Berücksichtigung der Dauer der Betriebszugehörigkeit und des Alters festgelegt.
Kann ich nach Einreichung der Klage noch einem Vergleich zustimmen?
Ja, eine gütliche Einigung ist während des gesamten Verfahrens möglich und oft sinnvoll.
Brauche ich zwingend einen Anwalt für die Kündigungsschutzklage?
Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Aufgrund der komplexen Rechtslage und kurzen Fristen ist professionelle Unterstützung jedoch dringend zu empfehlen.