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Kündigungsschutz ist ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts, der die Rechte von Arbeitnehmern schützt, die eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten haben. In Deutschland gibt es strenge Regelungen, die die Kündigung von Arbeitnehmern regeln und sicherstellen, dass sie faire Bedingungen und Schutz vor willkürlicher Kündigung erhalten.

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf Kündigungsschutz, wenn er mindestens 6 Monate bei einem Unternehmen beschäftigt ist und die Arbeitnehmerzahl im Unternehmen den Schwellenwert des § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) überschreitet. Dann muss die Kündigung durch einen Kündigungsgrund gerechtfertigt sein. Das Kündigungsschutzgesetz kennt den verhaltensbedingten, den personenbedingten oder den betriebsbedingten Grund. Liegt ein solcher Grund nicht vor, ist die Kündigung bereits aus diesem Grund sozial ungerechtfertigt und unwirksam. Sodann steht dem Arbeitnehmer für die Zeit des Prozesses ein Annahmeverzugslohn zu.

Darüber hinaus gibt es den besonderen Kündigungsschutz. Dieser schützt bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer besonderen Stellung einen höheren Schutz benötigen. Hierzu zählen z.B. Schwangere, Eltern in Elternzeit oder Schwerbehinderte. Für diese Arbeitnehmer gelten besondere Regelungen, die eine Kündigung erschweren oder sogar unmöglich machen.

Eine wirksame Kündigung beendet das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossene Vertragsverhältnis einseitig, eine Mitwirkung der jeweils anderen Seite ist nicht erforderlich. Damit unterscheidet sie sich von der Beendigung durch Aufhebungsvertrag und der vereinbarten Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Diese sind immer zweiseitig.

Arbeitnehmer, die eine ungerechtfertigte Kündigung erhalten haben, können eine Klage einreichen und ihre Rechte vor Gericht geltend machen. Wir als Arbeitsrechtskanzlei können hierbei Unterstützung bieten und helfen, den Fall zu beurteilen und eine erfolgsversprechende Strategie zu entwickeln.

Wir unterstützen Sie aber auch als Arbeitgeber, sollten Sie die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Erwägung ziehen und sich über die Voraussetzungen einer wirksamen Kündigung informieren wollen.