Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist ein wichtiges Gesetz in Deutschland, das Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung verbietet. Es schützt Arbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitslebens, einschließlich Einstellung, Beförderung, Entlohnung und Arbeitsbedingungen.
Das AGG setzt sich für Chancengleichheit und Diversität im Arbeitsleben ein und stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer unabhängig von ihren Merkmalen gleichbehandelt werden. Es gilt für alle Arbeitgeber, unabhängig von Größe und Branche.
Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Schutz vor Benachteiligungen. Sie können Schadensersatz oder Entschädigung verlangen und sich bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern über Benachteiligungen beschweren. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Diskriminierungen unterbleiben. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorzugehen, die andere Kolleginnen und Kollegen diskriminieren. Die möglichen Maßnahmen reichen dabei von einer Versetzung über eine Abmahnung bis hin zur Kündigung.
Arbeitnehmer, die diskriminiert werden, können eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Eine Arbeitsrechtskanzlei wie wir kann Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unter dem AGG helfen, indem sie beispielsweise eine einstweilige Verfügung oder eine gerichtliche Klage beantragen oder einreichen. Alternativ unterstützen wir Sie als Arbeitgeber von der Stellenausschreibung bis zur Abwehr von unbegründeten Ansprüchen einzelner Arbeitnehmer nach dem AGG. Unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht unterstützt Sie hierbei gern!