Sie sind krankgeschrieben und erhalten plötzlich eine fristlose Kündigung von Ihrem Arbeitgeber? Diese Situation kann jeden Arbeitnehmer in eine tiefe Krise stürzen. Neben den gesundheitlichen Problemen kommen nun auch noch existenzielle Sorgen hinzu. Viele Betroffene fühlen sich in dieser Lage hilflos, verzweifelt und ungerecht behandelt. Doch es gibt Hoffnung: Eine fristlose Kündigung trotz Krankschreibung ist keineswegs immer rechtmäßig, und Sie haben gute Chancen, sich erfolgreich dagegen zu wehren.
Als erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht möchte ich Ihnen in diesem Artikel einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten geben. Ich erkläre Ihnen, unter welchen Umständen eine fristlose Kündigung während der Krankschreibung überhaupt zulässig ist, wie Sie am besten vorgehen sollten und welche Unterstützung wir Ihnen als spezialisierte Kanzlei bieten können.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste im Überblick
- Eine fristlose Kündigung während der Krankschreibung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig.
- Betroffene haben oft gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren.
- Schnelles Handeln und fachkundige rechtliche Unterstützung sind entscheidend, um Ihre Ansprüche zu wahren.
Die rechtlichen Grundlagen: Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass eine Krankschreibung allein kein Kündigungsgrund ist und auch keinen besonderen Kündigungsschutz bietet. Allerdings gelten für eine fristlose Kündigung nach §626 BGB sehr strenge Voraussetzungen. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Zudem muss die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist für den Arbeitgeber unzumutbar sein. Nicht zuletzt muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen erfolgen.
In der Praxis bedeutet dies: Eine fristlose Kündigung während der Krankschreibung ist nur in Ausnahmefällen rechtmäßig. Beispiele hierfür könnten die Vortäuschung oder Verlängerung einer Krankheit, schwerwiegende Pflichtverletzungen während der Krankschreibung oder die Verweigerung der Mitwirkung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen ohne triftigen Grund sein.
Was tun, wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten?
Wenn Sie trotz Krankschreibung eine fristlose Kündigung erhalten, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. Bewahren Sie trotz der emotionalen Belastung Ruhe und prüfen Sie das Kündigungsschreiben sorgfältig. Achten Sie besonders auf Datum, Form und Begründung der Kündigung. Bedenken Sie, dass Sie nur drei Wochen Zeit haben, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen und ärztliche Atteste. Am wichtigsten ist es, sich so schnell wie möglich an einen spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihre Rechte und Möglichkeiten
Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Möglichkeiten, gegen eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung vorzugehen. Die Kündigungsschutzklage ist dabei der wichtigste Schritt, um Ihre Rechte zu wahren. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Unter Umständen können Sie bis zur gerichtlichen Entscheidung auch einen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend machen. Oft ist es zudem möglich, mit dem Arbeitgeber eine Einigung über eine Abfindung zu erzielen. Auch wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen, sollten Sie sich vorsorglich arbeitslos melden.
Unsere Erfahrung zeigt: In vielen Fällen haben Arbeitnehmer gute Chancen, sich erfolgreich gegen eine fristlose Kündigung während der Krankschreibung zu wehren. Entscheidend sind dabei eine sorgfältige rechtliche Prüfung des Einzelfalls und eine strategisch kluge Vorgehensweise.
Wie wir Sie unterstützen können
Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht verfügen wir über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit fristlosen Kündigungen während einer Krankschreibung. Unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frau Johanna Kröber, hat bereits zahlreiche Mandanten in ähnlichen Situationen erfolgreich vertreten. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung eingehend und erarbeiten eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Bei Bedarf bereiten wir eine Kündigungsschutzklage vor und reichen diese ein. Parallel dazu verhandeln wir mit Ihrem Arbeitgeber über einen möglichen Vergleich oder eine Abfindung. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor dem Arbeitsgericht.
Unser Ziel ist es stets, die für Sie bestmögliche Lösung zu erreichen – sei es die Weiterbeschäftigung, eine angemessene Abfindung oder ein fairer Vergleich. Dabei analysieren wir Ihren Fall detailliert, berücksichtigen alle rechtlichen und persönlichen Aspekte und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.
Ihr nächster Schritt: Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie von einer fristlosen Kündigung trotz Krankschreibung betroffen sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Je früher Sie sich rechtlichen Beistand holen, desto besser sind Ihre Chancen, erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen.
Die Zusammenarbeit mit uns beginnt mit einer kostenlosen Ersteinschätzung, bei der wir uns einen Überblick über Ihre Situation verschaffen. Im anschließenden persönlichen Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall im Detail und besprechen mögliche Vorgehensweisen. Basierend auf Ihren Zielen erarbeiten wir dann eine maßgeschneiderte Strategie, die wir in Ihrem Sinne umsetzen. Während des gesamten Prozesses stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Seite und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber und gegebenenfalls vor Gericht.
Bedenken Sie: Im Arbeitsrecht gelten oft kurze Fristen. Handeln Sie daher rasch, um Ihre Rechte zu wahren. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie mit unserer Expertise und Erfahrung.
Fazit
Eine fristlose Kündigung trotz Krankschreibung ist eine belastende Situation, die jeden Arbeitnehmer vor große Herausforderungen stellt. Doch Sie sind dieser Situation nicht hilflos ausgeliefert. Mit dem richtigen rechtlichen Beistand haben Sie gute Chancen, Ihre Interessen erfolgreich zu verteidigen.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und unser Team von Kröber & Roth Rechtsanwälte stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, entwickeln eine individuelle Strategie und setzen uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein.
Zögern Sie nicht, sich Unterstützung zu holen. Je früher Sie handeln, desto besser sind Ihre Aussichten auf ein positives Ergebnis. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Ersteinschätzung – gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre Interessen zu schützen und durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine fristlose Kündigung während der Krankschreibung überhaupt zulässig?
Grundsätzlich ja, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen. Eine Krankschreibung allein rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar macht.
Welche Gründe können eine fristlose Kündigung trotz Krankschreibung rechtfertigen?
Mögliche Gründe könnten sein: nachgewiesene Vortäuschung der Krankheit, schwerwiegende Pflichtverletzungen während der Krankschreibung oder die unbegründete Verweigerung von Wiedereingliederungsmaßnahmen. Jeder Fall muss individuell geprüft werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen?
Sie haben nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens.
Muss ich während der Krankschreibung erreichbar sein?
Grundsätzlich nicht. Allerdings kann es ratsam sein, dem Arbeitgeber eine Kontaktmöglichkeit für dringende Fälle zu hinterlassen. Eine generelle Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit besteht jedoch nicht.
Kann ich während der Krankschreibung gekündigt werden, wenn ich im Urlaub gesehen wurde?
Das kommt auf die Umstände an. Wenn Ihre Aktivitäten im Urlaub den Heilungsprozess gefährden oder Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen, könnte dies problematisch sein. Es ist ratsam, sich bei längeren Krankschreibungen mit dem Arzt über mögliche Urlaubsreisen zu beraten.
Was passiert mit meinem Gehalt, wenn ich fristlos gekündigt wurde?
Bei einer wirksamen fristlosen Kündigung endet der Gehaltsanspruch sofort. Sollte sich die Kündigung als unwirksam herausstellen, besteht der Anspruch rückwirkend fort. Es ist ratsam, vorsorglich Arbeitslosengeld zu beantragen.
Kann ich eine Abfindung verlangen, wenn die fristlose Kündigung unrechtmäßig war?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Häufig wird jedoch im Rahmen eines Vergleichs eine Abfindung vereinbart. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit und Erfolgsaussichten der Klage.
Darf mein Arbeitgeber mich zur Vorlage eines ärztlichen Attests ab dem ersten Krankheitstag verpflichten?
Ja, der Arbeitgeber darf dies verlangen. Er muss dafür keinen besonderen Grund haben und alle Arbeitnehmer gleich behandeln.
Was passiert, wenn ich während der Kündigungsfrist krank werde?
Eine Erkrankung während der Kündigungsfrist verlängert das Arbeitsverhältnis nicht.
Kann ich nach einer fristlosen Kündigung eine Arbeitslosengeldsperrzeit bekommen?
Ja, wenn die Agentur für Arbeit die fristlose Kündigung als berechtigt ansieht, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Um dies zu vermeiden, ist es wichtig, gegen die Kündigung vorzugehen und die Gründe darzulegen.