Anwalt für Arbeitszeugnis

Sie haben als Arbeitnehmer ein negatives Arbeitszeugnis erhalten und möchten dieses prüfen lassen?
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Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und spiegelt die Leistungen und Verhaltensweisen des Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung wider. Es ist ein offizielles Dokument, das vom Arbeitgeber ausgestellt wird und bei künftigen Arbeitgebern eine wichtige Rolle bei der Bewerbung spielt.

Welche Arten von Zeugnis gibt es?

Inhaltliche Unterscheidung:

  • Einfaches Zeugnis: Es beschreibt die Art und Dauer der Beschäftigung.
  • Qualifiziertes Zeugnis: Es enthält darüber hinaus die Bewertung von Leistung und Verhalten des Beschäftigten.

Unterscheidung nach dem Zeitpunkt der Ausstellung:

  • Zwischenzeugnis: Es wird in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis erteilt.
  • Vorläufiges Zeugnis: Es wird kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt.
  • Endzeugnis: Es wird am Ende des Arbeitsverhältnisses erstellt.

Ein Arbeitszeugnis sollte objektiv und fair sein und die Leistungen und Verhaltensweisen des Arbeitnehmers angemessen widerspiegeln. Es darf keine negativen Bemerkungen enthalten, die den Ruf des Arbeitnehmers beeinträchtigen oder unangemessen sind.

Das Arbeitszeugnis muss auch die geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllen. In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis gemäß den Regeln der „Bewertungsskala“ auszustellen, die eine klare und verständliche Beurteilung der Leistungen und Verhaltensweisen des Arbeitnehmers ermöglicht.

Ein Arbeitszeugnis muss unverzüglich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitnehmer übergeben werden. Wenn ein Arbeitnehmer ein unzureichendes oder ungerechtes Arbeitszeugnis erhält, kann er dagegen rechtliche Schritte einleiten.

Wir können Ihnen dabei helfen, ein faires und angemessenes Arbeitszeugnis zu erhalten oder auszustellen und im Falle von rechtlichen Streitigkeiten beraten und unterstützen.