Änderungskündigung Abfindung

Wichtige Fakten und Rechte auf einen Blick

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Das Wichtigste im Überblick

  • Änderungskündigung beendet bestehendes Arbeitsverhältnis und bietet neues unter geänderten Bedingungen
  • Abfindung in bestimmten Fällen, wie Klage gegen Änderungskündigung oder Sozialplan
  • Keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe der Abfindung, Faustformel 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr

Die Änderungskündigung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht, bei dem das aktuelle Arbeitsverhältnis beendet und dem Arbeitnehmer gleichzeitig ein neues Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen angeboten wird. In vielen Fällen führen diese geänderten Bedingungen zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für den betroffenen Arbeitnehmer. In solchen Situationen stellt sich die Frage, ob und wann eine Abfindung gezahlt wird.

Eine Abfindung wird in bestimmten Fällen bei einer Änderungskündigung gewährt, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer die Änderungskündigung ablehnt und Klage erhebt, oder wenn die Änderungskündigung im Rahmen eines Sozialplans erfolgt. Dabei gibt es jedoch keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe der Abfindung, sondern es wird häufig die Faustformel aus § 1a KSchG herangezogen, also 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr.


Wer ist betroffen?

Eine Änderungskündigung betrifft Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter geänderten Bedingungen fortgesetzt werden soll. Hierbei handelt es sich meist um Verschlechterungen der bisherigen Vertragsbedingungen, wie z.B. eine Reduzierung des Gehalts, veränderte Arbeitszeiten oder eine Umstrukturierung des Aufgabenbereichs. Arbeitnehmer, die von solchen Veränderungen betroffen sind, sollten sich über ihre rechtlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung und einer möglichen Abfindung informieren.

Bei Kanzlei Kröber und Roth unterstützen wir Arbeitnehmer, die eine Änderungskündigung erhalten haben und rechtlichen Beistand benötigen, um ihre Ansprüche auf Abfindung und faire Arbeitsbedingungen geltend zu machen.

Typische Situationen, in denen eine Änderungskündigung erfolgen könnte

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen könnten. Dazu gehören:

  • Umstrukturierung des Unternehmens: Wenn ein Unternehmen seine Struktur verändert, kann dies dazu führen, dass Arbeitsplätze umgestaltet werden oder ganz entfallen. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, um den betroffenen Mitarbeitern neue Positionen unter geänderten Bedingungen anzubieten.
  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten: Können Unternehmen die aktuellen Vertragsbedingungen aufgrund wirtschaftlicher Probleme nicht mehr aufrechterhalten, kann dies eine Änderungskündigung zur Folge haben. Beispielsweise kann das Gehalt reduziert oder die Arbeitszeit verkürzt werden.
  • Arbeitszeit- und Arbeitsortänderung: In einigen Fällen kann der Arbeitgeber den Arbeitsort oder die Arbeitszeit ändern, z.B. wenn ein Mitarbeiter in eine andere Abteilung oder an einen anderen Standort versetzt wird. Dies kann auch eine Änderungskündigung erfordern, um die entsprechenden Vertragsbedingungen anzupassen.

Wir bei Kanzlei Kröber und Roth sind uns bewusst, dass eine Änderungskündigung für Arbeitnehmer eine große Unsicherheit und Belastung darstellen kann. Deshalb sind wir bestrebt, unseren Mandanten bei der Wahrung ihrer Rechte zu helfen und sie dabei zu unterstützen, eine angemessene Abfindung oder bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen.


Was bedeutet eine Änderungskündigung für Arbeitnehmer?

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses in Verbindung mit einem neuen Vertragsangebot. Dies geschieht, wenn der Arbeitgeber Umstrukturierungen, wie zum Beispiel Kurzarbeit, vornehmen muss. Für solche Kündigungen gelten dieselben Fristen und Voraussetzungen wie für eine ordentliche Kündigung. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Änderungskündigung gemäß § 623 BGB der Schriftform bedarf und das Kündigungsschutzgesetz relevant ist.

Folgen und Möglichkeiten für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bedeutet eine Änderungskündigung oft schlechtere Arbeitsbedingungen im neuen Vertragsangebot. Wird das Angebot abgelehnt, tritt nur der erste Teil in Kraft, nämlich die Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses nach Einhaltung der Kündigungsfristen.

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, gegen eine Änderungskündigung vorzugehen. Eine Option ist, das Angebot unter Vorbehalt anzunehmen und gleichzeitig, sofern das KSchG Anwendung findet, eine Änderungsschutzklage einzureichen, um zu klären, ob die Änderungen der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt sind. In diesem Fall bleibt das Arbeitsverhältnis vorerst unter den neuen Bedingungen bestehen, während das Gericht entscheidet, ob die vorgeschlagenen Änderungen gerechtfertigt sind oder nicht.

Hier muss eine Frist von 3 Wochen beachtet werden. In dieser Zeit muss sowohl dem Arbeitgeber der Vorbehalt zugehen als auch Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Obsiegt der Arbeitnehmer im Prozess, muss er zu den alten Bedingungen weiterbeschäftigt und ihm die entstandenen Nachteile ausgeglichen werden. 

Alternativ kann der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen und gegen die Kündigung sodann gerichtlich vorgehen. 

Tut der Arbeitnehmer nichts, endet das Arbeitsverhältnis. 

In bestimmten Fällen kann der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Abfindung haben. Dazu zählen zum Beispiel Abfindungen wegen einer Änderungskündigung nach § 1a KSchG, Abfindungen für schlechtere Arbeitsbedingungen oder Abfindungen nach einem Sozialplan.


Das Thema Abfindung

Wann hat man Anspruch auf Abfindung?

In einigen Fällen haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung bei einer Änderungskündigung. Die Voraussetzungen für einen Abfindungsanspruch können aus verschiedenen Gründen entstehen:

  • Abfindung für schlechtere Arbeitsbedingungen
  • Änderungskündigung mit Abfindung nach § 1a KSchG
  • Arbeitnehmer lehnt Änderungskündigung ab und klagt
  • Abfindung nach Änderungskündigung aus einem Sozialplan

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, ein Abfindungsangebot zu unterbreiten.

Wie wird die Höhe der Abfindung bestimmt?

Die Höhe der Abfindung bei einer Änderungskündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Alter des Arbeitnehmers
  • Familienstand und Unterhaltspflichten
  • Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder
  • Höhe des bisherigen Gehalts

Die genauen Berechnungsgrundlagen und Höhe der Abfindung sind von Fall zu Fall unterschiedlich und hängen von den individuellen Gegebenheiten und Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab.

Besonderheiten und Fallstricke bei Abfindungsverhandlungen

Bei der Verhandlung einer Abfindung kann es einige Besonderheiten und mögliche Fallstricke geben, auf die man achten sollte:

  • Fristen: Nach Erhalt einer Änderungskündigung gelten bestimmte Fristen für die Erhebung einer Klage. Diese Fristen sollten unbedingt eingehalten werden, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
  • Verhandlungstaktik und Strategie: Um die bestmögliche Abfindungshöhe zu erreichen, ist es sinnvoll, sich auf eine klare Verhandlungsstrategie vorzubereiten.
  • Steuerliche Aspekte: Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer. Es ist wichtig, dies bei den Verhandlungen und der Planung der finanziellen Zukunft zu berücksichtigen.
  • Anrechnung von Arbeitslosengeld: Eine Abfindung kann auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Dies sollte ebenfalls bei den Verhandlungen und der Planung der finanziellen Zukunft beachtet werden.

Insgesamt ist es bei Änderungskündigung und Abfindungsverhandlungen ratsam, sich von einem versierten Rechtsbeistand unterstützen zu lassen, um die persönlichen Interessen bestmöglich zu vertreten und die optimale Abfindung zu erzielen. Wenn Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Anwalt sind, kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!


Wie kann die Kanzlei Kröber und Roth helfen?

Die Kanzlei Kröber und Roth versteht, dass Änderungskündigung und Abfindung wichtige und komplexe Themen im Arbeitsrecht sind. Unsere Expertin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Johanna Kröber, bringt jahrelange Erfahrung und Fachwissen auf diesem Gebiet mit. Wir unterstützen sowohl Arbeitnehmer, die die Wirksamkeit einer Änderungskündigung überprüfen wollen, als auch Arbeitgeber, die Fragen zu Gesetzen und Vorschriften haben.

Vorteile der Zusammenarbeit mit uns

  • Kompetenz: Wir verfügen über umfassende Erfahrung und Kenntnisse im Bereich Änderungskündigung und Abfindung.
  • Individuelle Beratung: Wir nehmen uns Zeit, um jeden Fall sorgfältig zu prüfen und eine maßgeschneiderte Lösung für unsere Mandanten zu finden.
  • Klare Kommunikation: Wir legen Wert darauf, komplexe Rechtsfragen in verständlicher und transparenter Weise zu erklären, damit unsere Mandanten gut informiert Entscheidungen treffen können.
  • Zielorientierte Lösungen: Wir konzentrieren uns darauf, die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen, sei es durch Verhandlungen, Mediation oder Gerichtsverfahren.

In der Zusammenarbeit mit uns profitieren Sie von unserer Expertise und unserem Engagement für Ihren Erfolg. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen und stellen sicher, dass alle rechtlichen Aspekte rund um Änderungskündigung und Abfindung sorgfältig geprüft und berücksichtigt werden.


Erste Schritte bei einer Änderungskündigung

Wenn Sie eine Änderungskündigung erhalten, ist es wichtig, schnell zu handeln. Zunächst sollten Sie die Kündigung und das neue Vertragsangebot sorgfältig überprüfen. Es ist entscheidend, die Fristen im Auge zu behalten, da eine verspätete Reaktion negative Folgen haben kann. In der Regel haben Sie 3 Wochen Zeit, um auf das Angebot zu reagieren. Während dieser Zeit sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  1. Überprüfen Sie die Kündigung auf formale Fehler: Achten Sie darauf, dass die Kündigung schriftlich erfolgt ist und von der richtigen Person unterschrieben wurde. 
  2. Vergleichen Sie die alten und neuen Arbeitsbedingungen: Finden Sie heraus, wie sich Ihr Arbeitsverhältnis durch das neue Vertragsangebot verändert und ob die Änderungen für Sie akzeptabel sind.
  3. Informieren Sie Ihren Betriebsrat: Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, informieren Sie diesen über die Änderungskündigung und suchen Sie dessen Unterstützung.

Weshalb ist eine rechtliche Beratung unerlässlich?

Eine rechtliche Beratung ist unerlässlich, weil sie Ihnen hilft, Ihre Rechte und Optionen besser zu verstehen. Wir empfehlen Ihnen, möglichst frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, der Ihre Situation bewerten und Sie bei der Entscheidung unterstützen kann, ob Sie das Änderungsangebot annehmen sollten oder das Änderungsangebot ablehnen sollten.

Darüber hinaus kann eine rechtliche Beratung auch die Erfolgschancen einer Klage beurteilen, falls Sie gegen die Änderungskündigung vorgehen möchten. Ein Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob die Ihnen angebotenen neuen Arbeitsbedingungen in einem zumutbaren Rahmen liegen. Zudem kann er Ihnen bei der Verhandlung einer Abfindung helfen, falls dies für Sie relevant ist.

Insgesamt ist es unser Ziel, Ihnen durch unsere Expertise und Erfahrung zu helfen, bestmöglich mit einer Änderungskündigung umzugehen und die bestmöglichen Ergebnisse für Ihre individuelle Situation zu erzielen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer bei einer Änderungskündigung mit Standortwechsel?

Bei einer Änderungskündigung mit Standortwechsel hat der Arbeitnehmer das Recht, das Angebot des Arbeitgebers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den geänderten Bedingungen (z.B. neuer Arbeitsort) zu prüfen. Falls der Arbeitnehmer den neuen Arbeitsort als unzumutbar empfindet, kann er die Änderungskündigung ablehnen. In diesem Fall kann er eine Kündigungsschutzklage erheben.

Wie kann man eine Änderungskündigung ablehnen?

Eine Änderungskündigung kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht abgelehnt werden. Der Arbeitnehmer sollte sich bei der Klageerhebung von einem Experten für Arbeitsrecht unterstützen lassen.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Änderungskündigungen?

Der Betriebsrat hat bei Änderungskündigungen ein Anhörungsrecht und kann der Kündigung widersprechen, wenn er der Meinung ist, dass die Änderungskündigung sozial ungerechtfertigt, willkürlich oder diskriminierend ist. Der Betriebsrat kann auch bei der Erstellung eines Sozialplans beteiligt werden, der u. a. Abfindungen regelt.

Welche Voraussetzungen sind für eine Änderungskündigung erforderlich?

Für eine Änderungskündigung sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Es müssen dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die eine Änderung der Arbeitsbedingungen erfordern.
  • Die geänderten Arbeitsbedingungen müssen für den Arbeitnehmer zumutbar sein.
  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer korrekt informieren und ihm die Änderung rechtzeitig mitteilen.

Gibt es Abfindungen bei Beendigungskündigung?

Bei einer Beendigungskündigung kann der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel einer Betriebsänderung oder einer personenbedingten Kündigung, einen Anspruch auf Abfindung haben. Die genaue Höhe der Abfindung ist vom Einzelfall abhängig. Hierbei können unsere Experten für Arbeitsrecht weiterhelfen.

Wie wirkt sich eine Änderungskündigung auf Arbeitszeit oder Umstrukturierung aus?

Eine Änderungskündigung kann dazu führen, dass sich die Arbeitszeit oder die Umstrukturierung im Unternehmen ändert. Der Arbeitgeber muss dabei jedoch die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen beachten und den Arbeitnehmer angemessen informieren. Bei Fragen zu den Auswirkungen einer Änderungskündigung auf die Arbeitsbedingungen sollten sich Arbeitnehmer von unseren Experten für Arbeitsrecht beraten lassen.